DS/1786/V – Umsetzung des Hygienerahmenplans durch das Bezirksamt im Hinblick auf die Nutzung von Sportanlagen
Mündliche Anfrage von Jutta Schmidt-Stanojevic, B'90/Die Grünen Ich frage das Bezirksamt: 1. Inwieweit ist das Bezirksamt für die Umsetzung des Hygienerahmenplans verantwortlich und hat damit einen Spielraum? 2. Wie berechnet sich die Anzahl der Personen, die gleichzeitig duschen und die Kabinen nutzen können? 3. Welche Veränderungen strebt das Bezirksamt an, damit die Duschen und Umkleidekabinen