Recht auf Bildung für alle umsetzen – Mehrfachnutzung von bezirklichen Einrichtungen ermöglichen (DS/1133/VI)
Zu einem erfolgreichen Ankommens- und Integrationsprozess gehört der frühzeitige Zugang zu Bildungsangeboten. Das Berliner Schulgesetz definiert ein Recht auf eine zukunftsfähige und diskriminierungsfreie schulische Bildung und Erziehung jedes jungen Menschen, ungeachtet der ethnischen, sozialen und familiären Herkunft (§2 Abs. 1 SchulG Berlin). Dem müssen wir nachkommen, indem wir die Beschulung in den Aufnahmeeinrichtungen so kurz