Stadtentwicklung mit der Brechstange
In der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) treffen wir verbindliche Entscheidungen zu Bebauungsplänen. Verfassungsrechtlich ist festgelegt: Die Planungshoheit über städtebauliche Entwicklungen liegt bei den Gemeinden – und damit in Berlin bei den Bezirken. Aus gutem Grund, denn es sind die demokratisch legitimierten lokalen Gremien, die die Bedarfe und Konflikte vor Ort am besten kennen. Doch seit der Wiederholungswahl