Externes Gutachten zur „Urbanen Mitte“ bestätigt: Entschädigungsmechanismus unwirksam – bezirklicher Handlungsspielraum gestärkt
Berlin, den 29.01.2024 Sollte sich die BVV gegen den Bebauungsplan für die Urbane Mitte aussprechen, besteht für den Vorhabenträger kein vertraglicher Anspruch auf Entschädigung. Das bestätigt ein von der BVV gefordertes und vom Bezirk beauftragtes externes Rechtsgutachten zur Wirksamkeit des Rahmenvertrages von 2005. Fraktionsvorsitzende Sarah Jermutus erklärt dazu: „Schon lange haben wir das Vorhaben kritisiert