Ob Areal Ratiborstraße oder anderswo: Räume für Gewerbe, Kultur und Alternatives Wohnen sichern

Unser bezirkliches Gewerbe ist vielfältig und oft tief in der Kiezstruktur verwachsen. Das kann der Späti ums Eck genauso sein wie der alte Bioladen, Kinderläden, Kultur, mittelständische Handwerksbetriebe oder Kleingewerbe, wie es am Areal Ratiborstraße zu finden ist. Gewerbemieten steigen maßlos Doch Gewerbemieten sind im letzten Jahrzehnt drastisch gestiegen. Das hat vielerorts zu Verdrängungsprozessen geführt,

Von |2026-08-12T13:01:47+02:0015.01.2021|

SA/479/V – May-Ayim-Ufer 6

Schriftliche Anfrage Antwort Eingereicht durch: Schwarze, Julian, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Antwort von: Abt. Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales Ihre schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt: 1. Ist dem Bezirksamt die Zweckentfremdung von Wohnraum in der May-Ayim-Ufer 6 bekannt? Wenn ja: welche genau? Ja, Zweckentfremdung durch Leerstand für 16 Wohnungen 2. Wurden seitens der Eigentümer*innen

Von |2026-08-17T13:14:29+02:0003.09.2020|

DS/1674/V – Berlinovo Bauvorhaben in Friedrichshain-Kreuzberg alle transparent machen

Initiator*in: Tobias  Wolf, B'90/Die Grünen Antrag Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt darauf hinzuwirken, dass alle geplante Bauvorhaben des landeseigenen Berlinovo-Konzerns und seiner Tochterunternehmen (insbesondere der BGG) in Friedrichshain-Kreuzberg vollständig transparent gemacht werden. Gemeinsam mit der zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen soll ein Berichtswesen für die Bezirksverordnetenversammlung etabliert werden, welches erlaubt in regelmäßigen Abständen die

Von |2026-06-09T15:34:16+02:0008.07.2020|

Vorkaufsrecht für das NKZ am Kotti nutzen – soziale Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützen

DS/0193/V Antrag   Die BVV möge beschließen: Die Bezirksverordnetenversammlung unterstützt die Mieter*innen des sogenannten Neuen Kreuzberger Zentrums (NKZ) am Kottbusser Tor. Um sie vor Verdrängung und das NKZ dauerhaft vor Spekulation zu schützen, ist das kommunale Vorkaufsrecht auszuüben. Wie bisher ist dazu eine Finanzierung durch Senat und städtische Wohnungsbaugesellschaften notwendig, wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Dazu

Von |2026-08-12T16:45:32+02:0029.03.2017|

Vorkaufsrecht für das NKZ am Kotti zum Schutz der Mieter*innen vor Verdrängung nutzbar machen

Mit einem Antrag (Drucksache DS/0193/V) fordert die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen das Bezirksamt auf, die Mieter*innen des sogenannten Neuen Kreuzberger Zentrums (NKZ) am Kottbusser Tor vor Verdrängung und das NKZ dauerhaft vor Spekulation zu schützen. Dazu soll das kommunale Vorkaufsrecht ausgeübt werden, das bereits mehrmals erfolgreich im Bezirk zum Einsatz kam. Dazu erklären Julian

Von |2026-08-12T16:44:56+02:0029.03.2017|

Vorkaufsrecht in der Wrangelstraße 66

DS/2013/IV Mündliche Anfrage   Beantwortung: Herr Panhoff Ich frage das Bezirksamt: 1. Was hat den Bezirk bewogen in der Wrangelstraße 66 von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen? 2. Warum wurde das Vorkaufsrecht bisher nicht häufiger zur Anwendung gebracht? 3. Was wären die Voraussetzungen, um zukünftig das Vorkaufsrecht schneller und sicherer wahrzunehmen? Nachfrage: 1. Welche Vorteile

Von |2016-01-06T12:02:45+01:0006.01.2016|

Milieuschutz: Vorkaufsrecht endlich nutzbar machen

(Foto (c) birgitH/pixelio.de) In Milieuschutzgebieten haben Bezirke unter bestimmten Bedingungen ein Vorkaufsrecht, um Wohnhäuser vor Spekulation zu schützen. Zumindest theoretisch – in der Realität scheitern Vorkäufe an mangelnder Finanzierbarkeit. Ein Grüner Antrag, der gestern im Bezirksparlament verabschiedet wurde, will das ändern. Ein weiterer Antrag zielt auf einen konkreten Ankauf. „Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen

Von |2015-10-29T12:04:50+01:0029.10.2015|

BIMA muss soziale und partizipative Entwicklung des Dragoner Areals ermöglichen

DS/1009/IV Antrag DS/1009/IV Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Sollte die ABR German Real Estate AG tatsächlich, wie auf ihrer Webseite mit Meldung vom 07.01.2014 angekündigt, vom Kauf des sog. Dragonergeländes / Rathausblocks zurücktreten, wird das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg beauftragt: a) entweder zu eruieren, unter welchen Umständen und zu welchen Bedingungen das bundeseigene Gelände zur Erhaltung und Schaffung

Von |2026-06-09T15:02:56+02:0029.01.2014|
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