Schriftliche Anfrage gestellt von Jutta Schmidt-Stanojevic, Dr. Dominik Pross, Magnus Heise, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingereicht am 02.06.2026
Antwort von Abt. Jugend, Familie und Gesundheit
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. In welchen Fällen übernimmt das Gesundheitsamt die Impfung von Kindern und Jugendlichen im Bezirk?
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) impft Kinder ohne Krankenversicherungen, die im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wohnen. Kinder und Jugendliche mit Krankenversicherung werden bei unvollständigem Impfstatus und auf Wunsch der Eltern ebenfalls geimpft, falls eine hausärztliche Vorstellung nicht zeitnah realisiert werden kann (insbesondere MMR-V-Impfungen bei zugezogenen Schülern, damit ein Schulbesuch zeitnah möglich ist).
2. An welchen Orten finden die Impfungen statt?
Im KJGD in der Urbanstr. 24, zukünftig geplant auch im Gesundheits- und Beratungszentrum Friedrichshain in der Koppenstr. 38 – 40, 10243 Berlin.
3. Welche Informationen erhalten Eltern über die Impfpraxis im Bezirk?
- Unversicherte Familien werden in den Gemeinschaftsunterkünften durch die dortigen Sozialarbeiter bzw. Hebamme informiert, außerdem über die Sozialarbeiter und die Kinderkrankenpflegekräfte des KJGD.
- Das Zentrum für Familienplanung und sexuelle Gesundheit informiert Familien ebenfalls.
- Jeder ärztliche Kontakt im KJGD wird zur Beratung bzgl. Impfungen genutzt, bei Bedarf werden Termine angeboten.
- Die Clearingstelle und das Medibüro verweisen an den KJGD.
- Kinderarztpraxen verweisen an den KJGD.
4. Wie hoch waren die Ausgaben bei der Impfung nicht versicherter Bevölkerungsgruppen?
Bis zum 09.06.2026 wurden 2025 und 2026 Ausgaben in Höhe von 54.276,37 € getätigt.
5. Welche Finanzmittel standen dem Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) für Impfungen zur Verfügung?
Die Senatsverwaltung Wissenschaft, Gesundheit und Pflege hat für 2025 Finanzmittel in Höhe von 36.974,78€ und für das 1. Halbjahr 2026 Finanzmittel in Höhe von 25.984,25€ für nicht krankenversicherte Menschen zur Verfügung gestellt.
6. Inwieweit wurden die Finanzmittel für die Jahre 2025-2026 ausgegeben?
Die Gesamt-Ausgaben für 2025 betrugen 35.975,00€. Bis zum 09.06.2026 wurden im Haushaltsjahr 2026 18.301,37€ ausgegeben.
7. Wie hoch ist der Anteil an krankenversicherten Personen bei den Impfungen durch den ÖGD?
25%
8. Arbeitet der ÖGD mit der Clearingstelle für nicht krankenversicherte Menschen zusammen?
Ja.
9. Funktioniert die Abrechnung der Impfungen mit den Krankenversicherungen reibungslos?
Die Abrechnung der Impfung von gesetzlich krankenversicherten Menschen erfolgt zentral für alle Bezirke durch das Gesundheitsamt Reinickendorf. Die Abrechnung ist umständlich und aufwändig, da die Krankenkassen auf die Erhebung der persönlichen Daten jedes Impflings bestehen, und keine Pauschalsumme gewähren. Da die Gesundheitsämter nicht an die Telematik-Infrastruktur des Bundes angebunden sind, müssen die Daten händisch erhoben und weitergegeben werden. Durch Zahlendreher und dergleichen kommt es immer wieder dazu, dass Impfleistungen von den Krankenkassen nicht anerkannt und nicht bezahlt werden.
10. Wie ist der Status der Anbindung des ÖGD an die Telematik-Infrastruktur?
Derzeit wird in einer Pilotphase der Anschluss des Zentrums für tuberkulosekranke und -gefährdete Menschen erprobt. Perspektivisch sollen die Gesundheitsämter auch angeschlossen werden, die Finanzierung ist aber noch ungeklärt. Die Verfahrensverantwortung liegt bei SenWGP.
11. Inwieweit werden noch weitere Bevölkerungsgruppen wie Geflüchtete, obdachlose Menschen und sonstige vulnerable Gruppen durch den ÖGD geimpft?
Das Gesundheitsamt versorgt alle Bevölkerungsgruppen entsprechend seinem gesetzlichen Auftrag sozialkompensatorisch und subsidiär.
12. Welche Pflicht-Impfungen bestehen für Kinder und Jugendliche?
In Deutschland gibt es keine gesetzliche Impfpflicht. Für den Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kitas ist entsprechend § 20 (8) IfSG der Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes gegen Masern oder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres eine Immunität gegen Masern nachzuweisen.
13. Wie viele Ordnungswidrigkeiten-Verfahren wurden wegen verweigerter Impfungen in den Jahren 2024-2026 (bislang) eingeleitet und mit welchem Ergebnis abgeschlossen?
2024 wurden keine Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet.
2025 wurden 12 Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet.
- 2 Verfahren wurden durch Begleichen der Bußgeldsumme abgeschlossen.
- Bei 2 Verfahren wurde Ratenzahlung vereinbart und sind noch laufend.
- 2 Verfahren konnten durch Vorlage eines gültigen Impfnachweises abgeschlossen werden.
- 2 Vorgänge sind im Mahnverfahren.
- 4 Vorgänge sind im laufenden Verfahren und noch offen
2026 wurden bisher 2 Verfahren eingeleitet und sind noch laufend.
14. Welche Pflicht-Impfungen bestehen für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeberufen?
In Deutschland gibt es keine gesetzliche Impfpflicht. Für die Tätigkeit in Einrichtungen nach § 23 (3) S. 1 IfSG ist entsprechend § 20 (8) IfSG der Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes gegen Masern oder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres eine Immunität gegen Masern nachzuweisen.
15. Inwiefern ist der ÖGD in die Überprüfung bzw. Durchsetzung der o.g. berufsbedingten Pflicht-Impfungen eingebunden?
Verantwortlich für den Masernschutz bei Mitarbeitern in Einrichtungen nach § 23 (3) S. 1 IfSG sind die
Leitungen der Einrichtungen. Das Gesundheitsamt Friedrichshain-Kreuzberg überprüft den Masernschutz der eigenen Mitarbeiter bei Einstellung.
Mit freundlichen Grüßen
Max Kindler
Bezirksstadtrat