Gemeinsame Resolution eingebracht von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und SPD zur BVV am 24. Juni 2026
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die BVV wird sich zukünftig stärker für die Vereinbarkeit von Familie und BVV-Mandat einsetzen. Sie wird schrittweise konkrete Maßnahmen entwickeln und initiieren, um Bezirksverordnete, die Pflegeverantwortung für Kinder oder Angehörige haben, dabei zu unterstützen, ihr Mandat besser ausüben zu können.
Die Arbeit in der BVV erfordert viel Zeit und kann für viele Verordnete mit Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen eine Herausforderung darstellen. Als ehrenamtlich tätige Mandatsträger leisten Bezirksverordnete einen wichtigen Beitrag für die demokratische Selbstverwaltung unseres Bezirks. Die Schaffung von familienfreundlicheren Rahmenbedingungen ist ein wesentlicher Aspekt, um die politische Teilhabe von Personen, die Sorgeverantwortung für andere Personen tragen, zu ermöglichen und um sicherzustellen, dass auch ihre Perspektiven in die kommunalpolitische Arbeit angemessen einfließen.
Die BVV appelliert daher an sich selbst, an den BVV-Vorstand sowie an die Vorsitzenden der Ausschüsse, bei ihrer Arbeit und Zusammenarbeit die Bedürfnisse von Bezirksverordneten mit Sorgeverantwortung stärker zu berücksichtigen und Sitzungen familienfreundlich auszugestalten.
Folgende Maßnahmen sollen sukzessive umgesetzt werden:
- Im Rathaus Kreuzberg wird in unmittelbarer Nähe des BVV-Saals ein Familienraum eingerichtet. Dieser soll über eine Wickelmöglichkeit verfügen und eine ruhige Atmosphäre zum Stillen, Abpumpen sowie zur Betreuung von Kindern bieten. Zudem soll dort die Möglichkeit bestehen, den Livestream der BVV-Sitzungen zu verfolgen.
- Für die Konstituierung der Ausschüsse wird ein Leitfaden zur Bedarfsabfrage und Erarbeitung von Care-friendly Agreements entwickelt. Ziel ist es, dass die Ausschüsse unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedürfnisse der Verordneten in kollegialer Zusammenarbeit eine Vereinbarung bezüglich der Durchführung der Sitzungen im Wechselmodell Digital-Präsenz bzw. in hybrider Form treffen. Diese Vereinbarung könnte zudem u.a. die Anfangs- und Endzeiten, Pausen, Vereinbarungen zu Redezeiten oder das Berichtswesen des Bezirksamtes umfassen.
- Die Durchführung von Ausschusssitzungen im Wechselmodell Digital-Präsenz bzw. in hybrider Form soll auf Wunsch von Verordneten mit Blick auf individuelle familiäre Verpflichtungen ermöglicht werden. Der BVV-Vorstand wird sich gegenüber der Landesebene für die erforderlichen rechtlichen Anpassungen im Bezirksverwaltungsgesetz sowie die technische Umsetzung einsetzen.
- Im Zuge der Erarbeitung der Geschäftsordnung wird auf die Vereinbarkeit von Familie und Mandat stärker Rücksicht genommen und u.a. Möglichkeiten zur Gestaltung der Tagesordnung, Anpassung der Redezeiten, Anzahl der Resolutionen sowie Zeitbegrenzungen von Ausschüssen und die konsequente Einhaltung der 22-Uhr-Regelung offen diskutiert.
Darüber hinaus appelliert die BVV an die Landesebene, die rechtlichen Hinweise für die Tätigkeit von BVV und Bezirksamt in Bezug auf die Freistellung von Bezirksverordneten nachzuschärfen sowie eine mögliche Berücksichtigung von Betreuungsbedarfen im Rahmen der Entschädigungsverordnung zu prüfen.