Gemeinsame Resolution eingebracht von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und SPD zur BVV am 24. Juni 2026

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg fordert die Kurth-Gruppe mit Nachdruck auf, die einseitig abgebrochenen Gespräche zur künftigen Entwicklung des RAW-Geländes wieder aufzunehmen.

Der Entwurf eines Rahmenvertrags, den Bezirk und Senat vorgelegt haben, stellt hierfür eine geeignete Grundlage dar. Anders als vom Investor dargestellt, sind darin sowohl die Interessen des Investors, insbesondere die vorgezogene Baurechtschaffung für Wohnungsbau und Beherbergungsgewerbe, berücksichtigt, als auch die Interessen Berlins am Erhalt des sog. „Soziokulturellen L“ (SKL) als eines weit über die Stadtgrenze hinaus bedeutenden Kulturstandortes. Die Weigerung der Kurth-Gruppe, mögliche noch vorhandene Differenzen im Gespräch aufzulösen, verbunden mit der Nutzungsuntersagung an die Adresse einzelner kultureller Betreiber auf dem RAW-Gelände, stellen eine nicht nachvollziehbare Eskalation dar und werden von uns als weiterer und nicht akzeptabler Versuch der Erpressung von Bezirks und Land auf dem Rücken der soziokulturellen Nutzungen wahrgenommen, die das RAW-Gelände in den letzten Jahrzehnten überhaupt erst zu dem gemacht haben, was es ist.

Wir, die Bezirksverordnungversammlung von Friedrichshain-Kreuzberg, möchten noch einmal klar und deutlich aussprechen, dass für uns der Erhalt und die Absicherung der soziokulturellen Angebote auf dem RAW-Gelände das zentrale Anliegen ist und bleibt. Und zwar aller dort beheimateten Akteure und Nutzungen in ihrer bestehenden Form. Egal ob Atelier oder Club, Skatehalle und Jugendangebot, Künstler*in oder Clubbetreiber*in: sollte auch nur eine*r von ihnen vertrieben werden, verstehen wir dies als Angriff auf das Gesamte. Es wäre der einseitige Bruch aller Absprachen, die für uns bislang die Grundlage für das B-Planverfahren waren und auch bleiben werden. Ohne Erhalt des SKL wird es für den bisher vorgesehenen, gemeinsam von Eigentümern und Bezirk getragenen Bebauungsplan keine Zustimmung der BVV geben. Wir fordern das Bezirksamt auf, schon jetzt eine Änderung des Aufstellungsbeschlusses vorzubereiten, die auf die von Seiten der Eigentümer einseitig aufgekündigten Voraussetzungen für das bisherige B-Planverfahren reagiert und die Voraussetzungen zu schaffen, den bisherigen Charakter des RAW-Geländes als Gewerbegebiet mit Schwerpunkt SozioKultur abzusichern und festzuschreiben.

Die BVV erklärt sich solidarisch mit den von Kündigungen, Nutzungsuntersagungen und Räumungsaufforderungen betroffenen Nutzer*innen und fordert die sofortige Rücknahme aller jüngst ausgesprochenen Kündigungen und Räumungsaufforderungen.

Die langfristige Sicherung des Soziokulturellen L stellt für den Bezirk eine unverzichtbare Bedingung für jegliche Einigung mit dem Investor zur baulichen Entwicklung dar, die über das bestehende Baurecht hinausgeht. Dem Investor sollte klar sein: Wenn durch ihn mit den Räumungsaufforderungen Fakten geschaffen werden sollten, die die Existenz des „Soziokulturellen L“  bedrohen, wird jeglicher Kompromissbereitschaft des Bezirks der Boden entzogen. Es wäre das endgültige Aus für eine gemeinschaftlich getragene Weiterentwicklung des RAW-Geländes, die sowohl die Interessen von Eigentürmer, Nutzer*innen und dem Land Berlin angemessen berücksichtigt als auch Bestehendes mit Neuem verbindet.

Die BVV wiederholt daher die Aufforderung an die Eigentümerin, an den Verhandlungstisch zurückzukehren und die strittigen Punkte unter Berücksichtigung der gültigen baurechtlichen Vorgaben im Gespräch und mit der Prämisse der Sicherung der Nutzenden des „Soziokulturellen L“ auf dem RAW-Gelände zu klären.