Schriftliche Anfrage eingereicht von Olja Koterewa, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ihre Anfrage beantAntwort von Abt. Schule, Sport und Facility Managementworte ich wie folgt:
1. An wie vielen und welchen öffentlichen Schulen im Bezirk sind seit wann digitale Werbesäulen oder vergleichbare digitale Werbeträger installiert? (Mit der Bitte um Auflistung nach Standorten und Datum der Inbetriebnahme)
Eine Abfrage an den Schulen ergab folgende Standorte mit digitalen Werbesäulen oder vergleichbaren digitalen Werbeträgern:
– Andreas-Gymnasium (2017)
– Ferdinand-Freiligrath-Schule
– Georg-Weerth-Schule
2. Auf Basis welcher gesetzlichen Bestimmungen und verwaltungsinternen Regelungen entscheidet die Schule oder das Bezirksamt über das Aufstellen digitaler Werbesäulen an Schulen?
Die Schulleitung, die erweiterte Schulleitung, das BSO-Team sowie die Gesamtkonferenz des Andreas-Gymnasiums entschieden sich für die Rezertifizierung des Siegels „Exzellente berufliche Orientierung“ und somit für die Säule. Die Aufstellung der Säule an der Ferdinand-Freiligrath-Schule liegt zu lange zurück, als dass sich der verwaltungsinterne Ablauf rekonstruieren lässt. Auch für die GeorgWeerth-Schule fehlt diese Information. Grundsätzlich muss eine Schule vor Aufstellung einer Säule/digitalen Anzeige dies mit dem Schul- und Sportamt abklären. In den letzten Jahren wurden dem Schul- und Sportamt diesbezüglich keine Aufstellungen von Werbesäulen mitgeteilt.
3. Welche Vereinbarungen bestehen zwischen Schulamt, Schulaufsicht, den jeweiligen Schulen und ggf. externen Unternehmen über den Betrieb der Werbeanlagen?
– Andreas-Gymnasium: Vereinbarung im Rahmen des Projekts „Zukunftssäule“ mit DSA youngstar GmbH auf Empfehlung des Hauses der Wirtschaft sowie der IHK
– Ferdinand-Freiligrath-Schule: Vereinbarung mit der IHK
– Geog-Weerth-Schule: derzeit in Prüfung
Werbung auf der Grenze zum öffentlichen Straßenland wird seitens des Schul- und Sportamtes nicht mehr genehmigt, da dies seitens des Stadtplanungsamtes unerwünscht ist. Vorhandene Anlagen beruhen auf noch laufenden bzw. auslaufenden Altverträgen.
4. Welche konkreten Genehmigungen (z. B. baurechtlich, schulrechtlich, datenschutzrechtlich) wurden im Einzelfall erteilt?
Anlagen zum Straßenland beruhen grundsätzlich auf einem privatrechtlichen Vertrag. Für die baurechtliche Genehmigung ist der Betreiber der Werbetafel verantwortlich.
5. Einnahmen in welcher Höhe entstehen durch die Nutzung digitaler Werbesäulen an Schulen? (Mit der Bitte um Auflistung nach Standorten)
Weder das Schul- und Sportamt noch die Schulen selbst erzielen damit Einnahmen.
6. Wer erhält diese Einnahmen (Bezirk, Schule, Dritte)?
Siehe Antwort zu 5.
7. Wie werden die Mittel verwendet und welchen (schulischen) Zwecken dienen sie?
Siehe Antwort zu 5.
8. Inwiefern existieren Transparenzpflichten zur Offenlegung von Vertrags- und Einnahmestrukturen gegenüber schulischen Gremien oder der Öffentlichkeit?
Dem Schul- und Sportamt prüft derzeit die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Schulen und den Aufstellern der digitalen Anzeigen. Erst aus dem Prüfergebnis leitet sich ab, ob gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen wurde.
9. In welchem Umfang werden Schulkonferenzen, Gesamtelternvertretungen, Schülervertretungen und weitere schulische Gremien an Entscheidungen über die Aufstellung der Werbesäulen beteiligt? Welche Mitspracherechte stehen ihnen formal und faktisch zu? Wie wird sichergestellt, dass die schulische Gemeinschaft vor Installation umfassend informiert wird?
Siehe Antwort zu 2. für das Andreas-Gymnasium. Ansonsten kann die Antwort erst nach Abschluss der Prüfungen zu diesem Sachverhalt erfolgen.
10. Auf welchen Wegen werden kinder- und jugendbezogene Aspekte in der Entscheidungsfindung berücksichtigt, insbesondere im Hinblick auf Werbeinhalte, Schutz vor manipulativer oder gesundheitsschädlicher Werbung sowie Medienkompetenz?
Siehe Antwort zu 9.
11. Wie wird nach Inbetriebnahme überprüft, ob die Werbung kindgerecht, rechtlich zulässig und pädagogisch verträglich ist?
– Andreas-Gymnasium: Vertragspartner DSA meldet sich im 4-Wo.-Rhythmus im Sekretariat und informiert über neue Inhalte sowie Flyer; Schulleitung sowie BSO-Team kontrollieren Inhalte.
– Ferdinand-Freiligrath-Schule: Überprüfung und Kontrolle liegt bei der IHK, diese kontrolliert auch jährlich die Elektrik.
12. Wie bewertet das Bezirksamt grundsätzlich Werbung an Schulen, insbesondere digitale Werbung in Form von Werbesäulen?
Dem Schul- und Sportamt sind keine kommerziellen digitalen Werbesäulen an Schulen bekannt, einnahmefreie Werbetafeln zum Zwecke der Berufsorientierung. fallen zumindest in Bezug auf die dargestellten Inhalte unter die Eigenverantwortlichkeit der Schulen.
13. Welche Leitlinien oder Grundsätze legt das Bezirksamt seiner Entscheidung zugrunde (z. B. Werbefreiheit von Schulen, Schutz vor kommerzieller Einflussnahme, Nachhaltigkeit, Energieverbrauch der Anlagen)?
Dem Schul- und Sportamt sind abseits der VV Werbung (2021 außer Kraft getreten, in Ermangelung neuer Vorschriften weiterhin angewendet) keine Leitlinien oder Grundsätze bekannt.
14. Plant das Bezirksamt, für den Umgang mit Werbung im schulischen Kontext verbindliche Rahmenbedingungen oder eine bezirkliche Richtlinie zu entwickeln?
Das Schul- und Sportamt lässt keine neuen Verträge zur Präsentation kommerzieller Werbung in und an Schulen mehr zu. Altverträge laufen aus.
15. Welche externen Unternehmen sind Anbieter oder Betreiber der Werbesäulen?
Siehe Antwort zu Frage 3.
16. Inwiefern finden regelmäßige Kontrollen hinsichtlich technischer Sicherheit, Datenschutz und zulässiger Werbeinhalte statt? Durch wen finden diese Kontrollen statt?
Siehe Antwort zu Frage 11. Grundsätzlich kontrolliert der/die zuständige Schulhausmeister*in die technische Sicherheit regelmäßig.
17. Welche Sanktionen oder Kündigungsmöglichkeiten bestehen bei Verstößen?
Die sind individuelle privatrechtliche Verträge und somit sind die Sanktionen und/oder Kündigungsmöglichkeiten auch individuell. Das Schul- und Sportamt hat keine digitalen Anzeigen genehmigt, auf denen sich ausbildende Betriebe, Behörden und Organisationen präsentieren.
18. Inwiefern und an welchen Standorten sind weitere digitale Werbesäulen in Schulen geplant?
Darüber liegen dem Schul- und Sportamt keine Informationen vor.
Mit freundlichen Grüßen
Andy Hehmke
Bezirksstadtrat