Schriftliche Anfrage eingereicht von Dr. Dominik Pross, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ihre Anfrage beantAntwort von Abt. Schule, Sport und Facility Managementworte ich wie folgt:

1. Wie viele bezirkseigene Werbeflächen gibt es und wo befinden sie sich?

Von der SE FM sind 71 Werbeflächen auf folgenden Grundstücken vermietet:

Alt-Stralau 69: 2 Werbeflächen
An der Schillingbrücke 3: 4 Werbeflächen
Gürtelstr. 26: 3 Werbeflächen
Lasker Str. 6, 8: 8 Werbeflächen
Markgrafendamm 14-15: 6 Werbeflächen
Markgrafendamm 20-22 10 Werbeflächen
Markgrafendamm 23: 3 Werbeflächen
Markgrafendamm 24: 1 Werbefläche
Modersohnstr. 2-12: 6 Werbeflächen
Oranienstr. 149-154 / Prinzenstr. 35-38: 21 Werbeflächen
Rudolfstr. 14A: 1 Werbefläche
Scharnweberstr. 61: 6 Werbeflächen

Schule:

• Grundschule am Traveplatz

• Kurt-Schumacher-Grundschule

Sport:

• Kurt-Ritter-Sportanlage

Jugendamt:

Rudolfstr.14 A

Lasker Str. 6-8

Scharnweber Str. 61

(4 Großwerbeflächen + 2 Plakatwechsler)

Abt. VerGrünOrdUm:

Der Bezirk verfügt derzeit über insgesamt vier Werbetafeln auf bezirkseigenen Flächen. Es handelt sich bei allen vier Standorten um gewidmete Grünanlagen.
Diese befinden sind an folgenden Standorten:

– Grünanlage Rudi-Dutschke-Straße

– Grünanlage Stralauer Allee

– Grünanlage Skalitzer Straße

– Grünanlage Görlitzer Straße

2. Welche Regeln für die Vergabe bezirkseigener Werbeflächen gibt es?

Die Werbeflächen der SE FM sind bereits langjährig an die Vertragspartner vermietet, sodass es praktisch keine Regularien für die Neuvermietung von Werbeflächen gibt. Grundsätzlich muss bei Neuvermietung von Werbeflächen der Mieter die Baugenehmigung beantragen. Die Vermietung erfolgt zur ortsüblichen Miete, die durch den Fachbereich Vermessung ermittelt wird.

Im Schul- und Sportamt gilt grundsätzlich die Regel, dass weder für Alkohol noch für Zigaretten Werbung gemacht werden darf, nach aktuellem Beschluss der BVV vom 10.12.2025 zukünftig auch nicht für die Bundeswehr.

Jugendamt:

Bezirkseigene Werbeflächen werden auf Antrag vergeben. Jeder Antrag wird einzeln geprüft. Maßgeblich sind rechtliche Vorgaben und Gemeinwohlorientierung. Ein Anspruch auf Nutzung besteht nicht.

Abt. VerGrünOrdUm:

Die Vergabe bezirkseigener Werbeflächen in Grünanlagen erfolgt grundsätzlich nach transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien. Dabei gelten folgende zentrale Regeln: Die Nutzung ist ausschließlich für zulässige und gemeinwohlverträgliche Werbeinhalte möglich. Zudem ist eine vorherige Antragstellung beim zuständigen Fachbereich des Straßen- und Grünflächenamtes erforderlich. Die Entscheidung über die Vergabe erfolgt nach Prüfung der Inhalte, der geplanten Nutzungsdauer sowie der Verfügbarkeit der jeweiligen Fläche. Darüber hinaus finden die allgemeinen Werberichtlinien des Bezirks sowie alle einschlägigen rechtlichen Vorgaben wie z. B. zum Jugendschutz und zur Wahrung politischer Neutralität ihre Anwendung. Ansonsten gilt: Werbung auf öffentlichem Straßenland wird grundsätzlich abgelehnt.

Ausnahmen sind wie folgt geregelt:

Im Rahmen des Anliegergebrauchs dürfen unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei Werbeaufsteller (Klappwerbetafeln o.ä.) aufgestellt werden.

3. Ist auf bezirkseigenen Werbeflächen insbesondere Werbung für

– Alkohol

– Tabakprodukte und E-Zigaretten

– Cannabisprodukte und Cannabisanbaumaterial

– politische Inhalte jeglicher Art zulässig?

In allen Werbeflächenverträgen bestehen folgende Werbebeschränkungen:

‘‘Nicht gestattet ist Werbung mit folgendem Inhalt:

a) Werbung, die gegen rechtliche Bestimmungen oder das öffentliche Wohl verstößt

b) Werbung religiösen, weltanschaulichen oder politischen Inhalts

c) Werbung, deren Inhalt oder Aufmachung gegen die guten Sitten verstößt oder aufdringlich wirkt

d) Werbung für Sucht- und Genussmittel (Alkohol, Nikotin, Fast Food und Ähnliches) an Orten, die überwiegend von Kindern und Jugendlichen besucht werden

e) Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung)

f) Die Werbung für Tabakwaren und alkoholische Getränke ist generell nicht gestattet.‘‘

4. Wie genau sieht der Prozess der Vergabe bezirkseigener Werbeflächen aus?

Aufgrund der langfristigen Verträge und fehlender neuer Werbeflächen erfolgt in der SE FM keine Vergabe.

Schul- und Sportamt:

Aufgrund bezirksinterner Regelungen, werden keine neuen Werbeflächen vergeben. Es handelt sich um Alt- bzw. Änderungsverträge. Auf Schulstandorten wird die Werbung bis Ende 2026 eingestellt.

Abt. VerGrünOrdUm:

Der Vergabeprozess umfasst in der Regel mehrere Schritte. Zunächst erfolgt die Einreichung eines Antrags, der den gewünschten Nutzungszeitraum, das geplante Werbemotiv sowie die Kontaktdaten enthält. Anschließend prüft die zuständige Stelle insbesondere die Verfügbarkeit der Fläche, die Einhaltung der inhaltlichen Vorgaben und Werberichtlinien sowie die Vereinbarkeit mit rechtlichen Anforderungen wie Jugendschutz und politischer Neutralität. Auf dieser Grundlage trifft das Bezirksamt die Entscheidung über die Vergabe und erteilt gegebenenfalls die Freigabe. Danach wird eine Nutzungsvereinbarung oder ein Pachtvertrag abgeschlossen, die unter anderem Regelungen zur Haftung, zur Gestaltung und zur Dauer der Nutzung umfasst. Abschließend erfolgt die Umsetzung bzw. Anbringung der Werbung durch die Antragstellenden oder durch beauftragte Dienstleister.

Mit freundlichen Grüßen

Andy Hehmke

Bezirksstadtra

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