Mündliche Anfrage gestellt von Pascal Striebel, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 10. Dezember 2025
Ich frage das Bezirksamt:
- Welche Informationen liegen dem Bezirksamt zur angekündigten Verlängerung des BVG-Service „muva“ vor?
- Welche Pläne bestehen nach Kenntnis des Bezirks für die Zeit nach 2026?
- Welche Auswirkungen hätte eine spätere Reduzierung, Umstellung oder Einstellung des Angebots auf die Mobilität von Senior*innen und Menschen mit Behinderungen im Bezirk?
Es antwortet Clara Herrmann, Bezirksbürgermeisterin, Abt. Finanzen, Personal, Wirtschaft, Kultur, Diversity und Klima
zu 1. und 2. Welche Informationen liegen dem Bezirksamt zur angekündigten Verlängerung des BVG-Service „muva“ vor? Welche Pläne bestehen nach Kenntnis des Bezirks für die Zeit nach 2026?
Die Fragen 1. und 2. werden gemeinsam beantwortet. Die BVG hat auf Nachfrage des Bezirksamts mitgeteilt, dass der muva-Service nach derzeitigem Stand im Auftrag der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt nur noch bis 31.12.2025 genehmigt und finanziert ist und noch keine Folgeauftrag durch die SenMVKU an die BVG erteilt wurde.
Wir haben die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt um Auskunft gebeten, hierzu allerdings noch keine Rückmeldung erhalten.
zu 3. Welche Auswirkungen hätte eine spätere Reduzierung, Umstellung oder Einstellung des Angebots auf die Mobilität von Senior*innen und Menschen mit Behinderungen im Bezirk?
Der in seiner Form deutschlandweit einmalige Dienst ist aus Sicht des Bezirksamts unverzichtbar, um Menschen mit Behinderungen gleichwertige Mobilität in Berlin zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere in Friedrichshain-Kreuzberg, wo wenig Platz ist und die Konkurrenz um Räume und Flächen besonders hoch ist. Der Landesbeirat für Menschen mit Behinderung hat ermittelt, dass die muva-Nutzungszahlen steigen und Kund*innen das Angebot sehr gut annehmen. Ein ersatzloses Auslaufen des Angebots wäre eine erhebliche Einschränkung und Missachtung der Rechte dieser ohnehin schon verletzlichen Zielgruppe. Das Land Berlin hat sich in seinem Mobilitätsgesetz verpflichtet, dass der ÖPNV die Mobilität von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sichert und die Barrierefreiheit im Sinne des Landesgleichberechtigungsgesetzes gewährleistet.
Berlin sollte ein Vorreiter für gelebte Inklusion und selbstbestimmte Teilhabe sein – dafür ist ein Angebot wie der muva-Service dringend notwendig.