Mündliche Anfrage gestellt von Vito Dabisch, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 26. November 2025

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Welche Schritte hat das Bezirksamt zur Umsetzung der DS 1695/VI zur Gründung des Jugend- und Kinder-Gremiums bereits unternommen?
  2. Wie sichert das Bezirksamt in Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugend-Beteiligungsbüro, dass das Jugend- und Kinder-Gremium ein Erfolg wird?
  3. Welche nächsten Schritte plant das Bezirksamt dafür?

Es antwortet Max Kindler, Bezirksstadtrat, Abt. Jugend, Familie und Gesundheit

 

zu 1. Welche Schritte hat das Bezirksamt zur Umsetzung der DS 1695/VI zur Gründung des Jugend- und Kinder-Gremiums bereits unternommen?

Nach dem formalen Beschluss zur Gründung des Jugend- und Kinder-Gremiums (JuKG) nach Beratungen im Jugendhilfeausschuss (01.07.2025), PHIRW (15.07.2025) und BVV-Beschluss (16.07.2025) ist das Bezirksamt in Zusammenarbeit mit dem KJBb dabei, den politischen Beschluss umzusetzen.

zu 2. Wie sichert das Bezirksamt in Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugend-Beteiligungsbüro, dass das Jugend- und Kinder-Gremium ein Erfolg wird?

Der Erfolg soll laut DS/1695/VI durch dauerhafte personelle Begleitung, feste finanzielle Ressourcen und verbindlichen Absprachen mit der Verwaltung und BVV sowie verpflichtende Beteiligungsmöglichkeiten abgesichert werden. Über Sachmittel aus dem Bezirkshaushalt des Jugendamts ist jedoch keine Finanzierung möglich, da diese bereits für bestehende Projekte verplant sind. Bisher wurde die Stelle beim KJBb, welche den Aufbau des Gremiums koordiniert, über die gesamtstädtischen Mittel (Fördersäule 4) finanziert. Ob diese Mittel auch im nächsten Jahr zur Verfügung stehen, ist derzeit noch unklar und wird erst mit Beschluss des Landeshaushalts respektive Übersendung des Umsetzungsschreiben an den Bezirk endgültig gesichert sein.

zu 3. Welche nächsten Schritte plant das Bezirksamt dafür?

Im Bezirksamt wurde das Thema des Jugend- und Kinder-Gremiums als Besprechungspunkt eingebracht.

Deutlich wurde, dass dies ein Thema ist, welches das gesamte Bezirksamt betrifft und nicht singulär das Jugendamt. Denn zum einen betreffen die Anliegen von Kindern und Jugendlichen nicht nur das Jugendamt, sondern auch alle anderen Ämter. Sei es der öffentliche Raum, Schulen, Bibliotheken, Verkehr und vieles mehr. Zum anderen wird auch z.B. bei der Umsetzung des Losverfahrens die Unterstützung anderer Bereiche benötigt. Deutlich wurde, dass das Bezirksamt in Rahmen seiner bestehenden Möglichkeiten den Aufbau des Gremiums unterstützenden wird. Konkret zunächst bei der Akquise der Mitglieder an allen Orten, wo sich Kinder und Jugendliche aufhalten (Schulen, Jugendfreizeiteinrichtung, Schulen usw.) und eben bei dem Losverfahren. Insbesondere zum letzteren Bedarf es jedoch noch weiterer Abstimmung, die bereits auf der Arbeitsebene stattfindet.

Der Umgang mit formellen Fragen, Rederechten und Antragsmöglichkeiten des JuKG in den Gremien der BVV ist noch nicht abschließend geklärt, da bislang kein Beschluss zur Änderung der Geschäftsordnung der BVV vorliegt. Hierzu besteht weiterhin Abstimmungsbedarf mit den politischen Gremien.

 

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