Mündliche Anfrage gestellt von Olja Koterewa, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 26. November 2025
Ich frage das Bezirksamt:
- Welche Absprachen oder Vorgaben bestehen zwischen Schulamt und den Schulen im Bezirk hinsichtlich der Nutzung schulischer Informationskanäle für Werbung oder Informationen der Bundeswehr, wie sie aktuell auf einem Informationsdisplay im Andreasgymnasium abgespielt wird (siehe Foto vom 17.11.2025) oder der Teilnahme/Besuchen der Bundeswehr am/im Unterricht?
- Inwiefern werden schulische Gremien, wie z.B. die GEV oder die Schulkonferenz, in die Entscheidung, Werbung der Bundeswehr abzuspielen/Besuche der Bundeswehr in Schulen, mit einbezogen?
- Auf welchen Wegen wird eine pädagogische Einbettung bzw. Begleitung solcher Informationen sichergestellt?
Es antwortet Andy Hehmke, Bezirksstadtrat, Abt. für Schule, Sport und Facility Management
zu 1. Welche Absprachen oder Vorgaben bestehen zwischen Schulamt und den Schulen im Bezirk hinsichtlich der Nutzung schulischer Informationskanäle für Werbung oder Informationen der Bundeswehr, wie sie aktuell auf einem Informationsdisplay im Andreasgymnasium abgespielt wird (siehe Foto vom 17.11.2025) oder der Teilnahme/Besuchen der Bundeswehr am/im Unterricht?
Es gibt keine konkreten Absprachen zwischen dem Schul- und Sportamt und den Schulen hinsichtlich der Nutzung schulischer Informationskanäle.
Informationen zur Berufs- und Studienorientierung gehören grundsätzlich nicht zum Verantwortungsbereich des Schul- und Sportamtes bzw. des Bezirksstadtrats. Es handelt sich um innere Angelegenheiten der Schule, für die die regionale Schulaufsicht bei der Sen BJF zuständig ist.
Die gesetzlichen Grundlagen dafür finden sich im Schulgesetz. Der § 7 SchulG normiert die schulische Selbständigkeit und Eigenverantwortung. Abs. 2 bestimmt dabei Folgendes:
„Jede Schule gestaltet und organisiert im Rahmen der staatlichen Verantwortung und der Rechts- und Verwaltungsvorschriften den Unterricht, die Erziehung, das Schulleben sowie ihre personellen und sächlichen Angelegenheiten selbständig und in eigener Verantwortung. Die Schulbehörden sind verpflichtet, die Schulen in ihrer Selbständigkeit und Eigenverantwortung zu unterstützen.“
Es steht der Schule demnach frei, im Rahmen berufsvorbereitender Veranstaltungen verschiedene Arbeitgeber*innen und Organisationen einzuladen bzw. Informationen auf ihren Kanälen zu veröffentlichen, sofern dies dem oben beschriebenen Bildungsauftrag entspricht und keine Rechtsvorschriften verletzt. Die Informationen zu den Berufsmöglichkeiten bei der Bundeswehr sowie die Teilnahme von Vertreter*innen der Bundeswehr, die über die dortigen beruflichen Möglichkeiten informieren, dürfte diesen Vorgaben entsprechen.
Die Zuständigkeit des Schulamts beschränkt sich zudem gemäß § 109 SchulG auf die äußeren Schulangelegenheiten, d. h. auf die Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule. Dazu gehören u. a. die Zuständigkeit für Bau, Ausstattung und Unterhaltung, die Einhaltung der Schulpflicht und die Schulorganisation (Einrichtung von Klassen etc.).
Der Schulaufsicht (und damit der Senatsverwaltung für Bildung) obliegen gemäß § 105 SchulG die inneren Schulangelegenheiten wie die Schulentwicklung, die Umsetzung bildungspolitischer Vorgaben sowie die Ziele, Inhalte, Organisation, Qualitätsanforderungen des Unterrichts.
zu 2. Inwiefern werden schulische Gremien, wie z.B. die GEV oder die Schulkonferenz, in die Entscheidung, Werbung der Bundeswehr abzuspielen/Besuche der Bundeswehr in Schulen, mit einbezogen?
Diese Frage kann nur die Schule bzw. die Schulaufsicht beantworten. In der Kürze der Beantwortungszeit war keine Beantwortung von dort möglich.
zu 3. Auf welchen Wegen wird eine pädagogische Einbettung bzw. Begleitung solcher Informationen sichergestellt?
Maßgeblich ist die Beachtung des „Beutelsbacher Konsens“. Es besteht grundsätzlich zu allen politischen und gesellschaftlichen Themen, die in der Schule diskutiert werden, ein Kontroversitäts- und Überwältigungsverbot. Bei schulischen Veranstaltungen zur Arbeit der Bundeswehr sollten also auch zivilgesellschaftliche Organisationen teilnehmen, die die Möglichkeiten von gewaltfreien Konfliktlösungen in den Blick nehmen, und beide Perspektiven sollten gleichberechtigt in den Unterricht einfließen. Bei Veranstaltungen der Berufs- und Studienorientierung sollte darauf geachtet werden, dass auch andere potentielle Ausbildungsunternehmen sich präsentieren und niemand gegen seinen Willen gezwungen wird, sich explizit mit der Bundeswehr zu befassen, wenn es um die eigene berufliche Zukunft geht.