Mündliche Anfrage gestellt von Pascal Striebel, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 10. Dezember 2025
Ich frage das Bezirksamt:
- Wie bewertet das Bezirksamt das vom Rechnungshof im Jahresbericht 2025 als rechtswidrig, fehlgesteuert und kompetenzüberschreitend gerügte Vorgehen der Senatsverkehrsverwaltung, die Bezirke zum Aussetzen der Sondernutzungsgebühren für das Öffentliche Straßenland und sogar zu rückwirkenden Erstattungen zu drängen?
- Welche Folgen hatte die laut Rechnungshof vom Senat verantwortete krasse Ungleichbehandlung und das dokumentierte Verwaltungschaos durch die Umsetzung der Vorgaben in einigen Bezirken?
- Welche Konsequenzen zieht der Senat nach Kenntnis des Bezirksamts aus der Beanstandung des Rechnungshofs für künftige Fälle?
Es antwortet Annika Gerold, Bezirksstadträtin, Abt. Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt
zu 1. Wie bewertet das Bezirksamt das vom Rechnungshof im Jahresbericht 2025 als rechtswidrig, fehlgesteuert und kompetenzüberschreitend gerügte Vorgehen der Senatsverkehrsverwaltung, die Bezirke zum Aussetzen der Sondernutzungsgebühren für das Öffentliche Straßenland und sogar zu rückwirkenden Erstattungen zu drängen?
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hatte der Aufforderung des Senats, auf die Sondernutzungsgebühren für das Jahr 2024 zu verzichten und die erhobenen Sondernutzungsgebühren für 2023 zurückzuzahlen, nicht entsprochen, da es dafür nach Auffassung des Bezirksamtes keine rechtliche Grundlage gab. Dies wurde der zuständigen Senatsverwaltung MVKU mitgeteilt.
Durch das nun vom Rechnungshof gerügte Vorgehen der Senatsverwaltung kam es in den Bezirken zu einer ungleichen Behandlung von Antragstellenden bei gleichen Voraussetzungen, was dem Gleichbehandlungsgrundsatz des VwVfG widerspricht. Einige Antragstellenden sahen die Ungleichbehandlung als Willkür der Verwaltung an. Dieses Vorgehen der Senatsverwaltung hat massiv dem Ansehen der bezirklichen Verwaltung geschadet.
Das Bezirksamt begrüßt, dass sich der Rechnungshof der Auffassung des Bezirkes angeschlossen hat.
zu 2. Welche Folgen hatte die laut Rechnungshof vom Senat verantwortete krasse Ungleichbehandlung und das dokumentierte Verwaltungschaos durch die Umsetzung der Vorgaben in einigen Bezirken?
Die Tatsache, dass gleiche Vorgänge in den jeweiligen Bezirken unterschiedlich beschieden wurden, führte zu einem Ansehens- und Vertrauensverlust der Berliner Verwaltung, zum Vorwurf der Willkür sowie Verzögerungen in den Genehmigungsverfahren.
Darüber hinaus entstand den Mitarbeitenden der Bezirke, die der Senatsbitte nicht entsprochen haben, wesentlich mehr Arbeit. Zu den üblichen Verwaltungsvorgängen kamen mitunter lange Diskussionen mit Antragsteller*innen, warum Sondernutzungsgebühren erhoben bzw. diese aus dem Vorjahr nicht zurückgezahlt würden.
zu 3. Welche Konsequenzen zieht der Senat nach Kenntnis des Bezirksamts aus der Beanstandung des Rechnungshofs für künftige Fälle?
Hierzu liegen dem Bezirksamt bislang keine Informationen vor.