Mündliche Anfrage gestellt von Maria Haberer, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 26. November 2025

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Hat das Bezirksamt für die von der erhöhten Grundsteuer betroffenen Grundstücke (u.A. about:blank; Ratiborstraße 14 sowie Laster & Hänger) geprüft, ob ein Verkehrswertgutachten nach § 220 BewG beauftragt werden sollte, um den nachweislich niedrigeren gemeinen Wert geltend zu machen?
  2. Welche Schritte hat das Bezirksamt bislang gegenüber dem Finanzamt unternommen, um die tatsächliche Nutzung und die planungsrechtlichen Vorgaben (Gemeinbedarfsfläche, Fachvermögen Schule/Sport) in die Grundsteuerbewertung einzubringen?
  3. Welche kurzfristigen Maßnahmen prüft das Bezirksamt aktuell, um die existenzbedrohliche Steuerlast für die Nutzerinnen abzufedern – etwa durch reduzierte Umlage, Mietanpassungen oder eigene Schritte gegen den Grundsteuerwert?

Es antwortet Andy Hehmke, Bezirksstadtrat, Abt. für Schule, Sport und Facility Management

 

zu 1. Hat das Bezirksamt für die von der erhöhten Grundsteuer betroffenen Grundstücke (u.A. about:blank; Ratiborstraße 14 sowie Laster & Hänger) geprüft, ob ein Verkehrswertgutachten nach § 220 BewG beauftragt werden sollte, um den nachweislich niedrigeren gemeinen Wert geltend zu machen?

Es wurde kein Gutachten zur Feststellung eines niederen gemeinen Wertes nach § 198 beauftragt. Das Bezirksamt sieht keinen Anlass, den durch den Gutachterausschuss vermittelten Bodenrichtwert anzuzweifeln.

Es ist zudem nicht davon auszugehen, dass der Grundsteuerwert den Verkehrswert des Grundstücks zu mindestens 40% übersteigt, da der Grundsteuerwert sich aufgrund der hohen Bodenrichtwerte allein aus dem Wert des Grundstücks ergibt.

Das Grundstück Ratiborstraße 14 befindet sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, also der BIMA, von daher kann der Bezirk in Bezug auf dieses Grundstück nicht tätig werden und zu der dort fälligen Grundsteuer liegen uns noch keinerlei Informationen vor.

zu 2. Welche Schritte hat das Bezirksamt bislang gegenüber dem Finanzamt unternommen, um die tatsächliche Nutzung und die planungsrechtlichen Vorgaben (Gemeinbedarfsfläche, Fachvermögen Schule/Sport) in die Grundsteuerbewertung einzubringen?

Das Bezirksamt hat Grundsteuerbefreiung beantragt, sofern dies aufgrund der Nutzung, also aufgrund der gemeinnützigen Nutzung möglich war. Planungsrechtliche Vorgaben müssen in dem vom Gutachterausschuss vermittelten Bodenrichtwert berücksichtigt werden.

Eine Zuordnung zu einem Fachvermögen allein begründet keine Steuerbefreiung oder Ermäßigung, wobei keines der unter 1) genannten Grundstücke einem Fachvermögen oder einer steuerbefreiten Nutzung zuzuordnen ist.

zu 3. Welche kurzfristigen Maßnahmen prüft das Bezirksamt aktuell, um die existenzbedrohliche Steuerlast für die Nutzerinnen abzufedern – etwa durch reduzierte Umlage, Mietanpassungen oder eigene Schritte gegen den Grundsteuerwert?

Das Bezirksamt prüft, ob und in welchem Rahmen besonders belasteten Mietern entgegengekommen werden kann. Insbesondere setzt sich das Bezirksamt auf der Landesebene dafür ein, dass eine gemeinsame Regelung mit dem Land vereinbart wird, die es dem Bezirk ermöglicht, Erhöhungen der Grundsteuer vereinzelt nur teilweise oder gar nicht umzulegen, ohne dass der Bezirk allein die Mehrausgaben trägt, das ist nämlich jetzt der Fall. Wir müssen auf jeden Fall zahlen. Die Frage ist, inwiefern wir die Grundsteuererhöhung auch auf die Nutzer umlegen können.

Eine abschließende Entscheidung hierzu steht leider noch aus. Wir haben es mehrmals berichtet, ich glaube auch die Bürgermeisterin hat in verschiedenen Runden und im PAI berichtet, dass wir mit dem Senat uns über die Frage auseinandersetzen, inwiefern bestimmte Tatbestände noch mal geltend gemacht werden können im Sinne unserer gemeinnützigen Nutzenden unserer betroffenen Grundstücke. Da steht eine Antwort in unserem Sinne bisher aus. Der Senat oder der Finanzsenator vielmehr verweist darauf, dass die Einkommensteuerreform für das … Entschuldigung … die Grundsteuerreform für das Land Berlin aufkommensneutral sei. Ob das so ist, werden wir irgendwann im nächsten Jahr wissen. Wenn wir wissen, wie viele Steuern das Land Berlin eingenommen hat, wie viele Grundsteuern es eingenommen hat, weil, wenn es nicht aufkommensneutral ist und das Land Berlin Mehreinnahmen erzielt, dann werden wir den Druck natürlich mit einer besseren Begründung noch erhöhen können, dass uns hier entgegengekommen wird.

Unser Ziel als Bezirksamt ist zu verhindern, dass unsere gemeinnützigen Nutzerinnen und Nutzer sich aus den Verträgen aus den Nutzungen zurückziehen, weil die Grundsteuererhöhung eine Überlastung darstellt. Wir können aber natürlich aufgrund unserer prekären Haushaltslage, ohne, dass uns das Land entgegenkommt, nicht einfach sagen, wir legen die Erhöhungen nicht um. Das würde für uns, ja, in Bezug auf den prekären Haushalt nicht tragbar sein. Vielen Dank.

Nachfrage 1: Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob ich Ihnen richtig gut folgen konnte. Deswegen: Habe ich das richtig verstanden, dass Sie quasi bisher noch kein Verkehrswertgutachten, also als einen möglichen Lösungsansatz in Betracht gezogen haben und wenn das Tatsache so ist, wäre das etwas, was Sie als ein …, also was man eventuell doch noch mal überdenken könnte und in Angriff nehmen könnt, um quasi über ein anderes, über eine andere Einstufung eine niedrigere Grundsteuer zu erwirken für die Grundstücke, die massiv von dieser Erhöhung betroffen sind?

Also wir kennen ja unsere Grundstücke und wir haben natürlich Befreiungstatbestände geltend gemacht aufgrund der Gemeinnützigkeit der Nutzenden, aber den Weg, den Sie jetzt noch mal ins Spiel gebracht haben, gehen wir natürlich nur dann, wenn wir davon ausgehen, dass er erfolgreich ist und das sieht aufgrund der geltenden Berechnungsgrundlagen nicht so aus, dass es erfolgreich wäre. Deswegen sind wir diesen Schritt nicht gegangen.

 

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