Freudenberg: Schafft der Senat vollendete Tatsachen?

  DS/1299/IV Mündliche Anfrage   Ihre Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt: 1. Wie bewertet das Bezirksamt den Widerspruchsbescheid der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zum Freudenberg-Areal? Der Widerspruchsbescheid der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom 08.07.2014 gibt dem Vorhabenträger einen Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung, soweit darin verbindlich die Zulässigkeit des beantragen Vorhabens festgestellt