Mündliche Anfrage gestellt von Dr. Dominik Pross, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 10. Dezember 2025

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie ist der Kenntnisstand des BA zu dem von SenWEB federführend erarbeiteten Entwurf eines Landesgaststättengesetzes?
  2. Wie wurden die Bezirke in die Erarbeitung des Gesetzentwurfs eingebunden?
  3. Welche Aufgaben sollen den Bezirken aufgrund des Gesetzesentwurfs zukommen?

Es antwortet Annika Gerold, Bezirksstadträtin, Abt. Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt

 

zu 1. Wie ist der Kenntnisstand des BA zu dem von SenWEB federführend erarbeiteten Entwurf eines Landesgaststättengesetzes?

Der Gewerbebereich des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg kennt das Vorhaben. Die Erarbeitung des Entwurfes ist bereits abgeschlossen, es liegt allerdings (noch) kein finaler Gesetzentwurf vor.

zu 2. Wie wurden die Bezirke in die Erarbeitung des Gesetzentwurfs eingebunden?

Die Gewerbebereiche der Bezirke wurden aktiv in Form von Workshops eingebunden. In diesen Workshops wurden zentrale Themen für das neue Landesgaststättengesetz diskutiert (u.a. Toilettenregelungen.).

zu 3. Welche Aufgaben sollen den Bezirken aufgrund des Gesetzesentwurfs zukommen?

Den Bezirken obliegt weiterhin die Prüfung der Voraussetzungen für ein Gaststättengewerbe. Jedoch ist beabsichtigt, dass es zukünftig keine Erlaubnispflicht mehr, sondern nur noch eine Anzeigepflicht geben soll. Daraus würden sich nach Auffassung des Bezirksamtes jedoch Probleme sowohl für die Gewerbetreibenden als auch für die Behörden ergeben.

Im bisherigen Gaststättengesetz genügte die »Befürchtung« schädlicher Umwelteinwirkungen (insbesondere Lärm, Geruch), um präventiv Auflagen zu erteilen. Entfiele dies (wie offensichtlich geplant), ginge die Gaststätte ohne jegliche Immissionsschutzprüfung in Betrieb. Es wären dann zwar nachträgliche Anordnungen nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz möglich, jedoch mit einem erheblichen Mehraufwand. Der Mehraufwand entstünde dadurch, dass der Verstoß in jedem Einzelfall (ggf. durch Lärmmessungen) objektiviert werden müsste und Auflagen in einem Verwaltungsverfahren durchgesetzt werden müssten. In der Zeit des (ggf. lange dauernden) Verwaltungsverfahrens bliebe die Gaststätte unreguliert in Betrieb. Dies alles erfordert einen größeren Personalaufwand bei den Umwelt- und Naturschutzämtern, der keineswegs mit dem bisherigen Personal gedeckt werden könnte. Außerdem ist mit einer großen Steigerung der Gesamtbeschwerdelage zu rechnen.

Gewerbetreibende gehen mit dem Beginn eines Betriebs erhebliche Risiken ein. Ihnen fehlt dann ggf. jegliches behördliche Feedback bezüglich der materiellrechtlichen Zulässigkeit ihres Betriebs. Die Prüfung der Zulässigkeit wird auf einen unbestimmten Zeitpunkt verschoben, zu dem, etwa infolge eingehender Beschwerden, Kontrollen stattfinden, als deren Folge Anordnungen zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände erforderlich werden. Dadurch können sich getätigte Investitionen als vergeblich erweisen; es können nachträglich umfangreiche Rück- bzw. Umbauten notwendig werden. Investitionen, Personalentscheidungen und Mietverträge werden daher mit erheblichen Unsicherheiten verbunden sein.

Für diese Kontrollen existieren in Berlin derzeit weder geklärte Zuständigkeiten noch erforderliche Kapazitäten. Zuständig für Gewerbekontrollen ist die Polizei (LKA), diese führt aufgrund nicht mehr vorhandenen Personals nur wenige Kontrollen durch. Das Projekt „Neuordnung der Gewerbeüberwachung“ verfolgt zwar das Ziel, die Zuständigkeit für die Gewerbeüberwachung teils an das LABO und teils (insbesondere bzgl. Gaststätten) an die Bezirke (Ordnungsämter) zu übertragen. Voraussetzung dafür ist jedoch eine entsprechende personelle Ausstattung. Daran scheint derzeit die Umsetzung des Projekts zu scheitern.

Untersagungen, Widerrufe, Anordnungen und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegen ebenfalls weiterhin in der Zuständigkeit des Bezirkes.

 

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