Angesichts der jüngsten Stromausfälle und Extremereignisse stellten wir als Grüne Fraktion im Rahmen einer Großen Anfrage zur Debatte, ob unser Bezirk im Falle einer Katastrophe strukturell und personell gut genug aufgestellt wäre, um ausreichend reagieren und die Bewohner*innen vor Schaden schützen zu können. Leider zeigten die Antworten des Bezirksamts das Gegenteil auf: Jahrelange Versäumnisse auf Landesebene haben dazu geführt, dass es an Personal, klaren Zuständigkeiten, verbindlichen Standards und ausreichender Finanzierung fehlt. Auch Berichte des Rechnungshofs und aktuelle Expert*innen bestätigen diesen Befund. Das Bezirksamt arbeitet zwar engagiert, doch der zuständige Stadtrat Andy Hehmke (SPD) räumte ein, dass der Katastrophenschutz aktuell faktisch nur mit einer Vollzeitstelle nicht leistungsfähig sein kann.
Dr. Dominik Pross, Mitglied im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, betont: „Die Bezirke werden im Katastrophenschutz weitgehend alleingelassen und sollen im Ernstfall improvisieren. Das darf nicht passieren. Katastrophenschutz darf nicht von Engagement einzelner abhängen, sondern muss strukturell, personell, organisatorisch und finanziell abgesichert sein, in enger Zusammenarbeit zwischen Land und Bezirken.“
Die CDU griff in ihrer Resolution „Berlin autofrei stoppen!“ das Volksbegehren mit scharfer Polemik an und sprach von „Verbotsstaat“ und „Diktatur“. Die Grüne Fraktion stellte klar, dass der Berliner Verfassungsgerichtshof das Volksbegehren für verfassungskonform erklärt und damit das gefühlte Grundrecht auf jederzeitige Autofahrten in Frage gestellt hat. Besonders irritierend in der Debatte war die Aussage der CDU-Verordneten Marita Fabeck, die erklärte, sie „kriege das Kotzen, wenn mit der Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr argumentiert werde“. Die Grüne Fraktion widerspricht entschieden und unterstreicht, dass der Schutz von Kindern keine politische Spielwiese, sondern Kern verantwortungsvoller Stadtpolitik ist.
Fraktionsvorsitzender Pascal Striebel formuliert es so: „Das Volksbegehren zeigt, dass viele Menschen in der Stadt die bremsende CDU-Politik satt haben und Verkehrspolitik grundsätzlich neu debattieren wollen. Wir auch. Der Volksentscheid zeigt, dass das geht. Wir müssen jetzt mit der Stadtgesellschaft darüber diskutieren und dann die Berliner*innen entscheiden lassen. Vorgaben von der Politik, wer darüber wo debattieren darf, brauchen wir nicht. Daher haben wir den Antrag abgelehnt.“
Mit dem Antrag zum Querparken in der Dirschauer Straße setzte die CDU den Erhalt von Parkplätzen über die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen und Anwohner*innen. Die Grüne Fraktion und das Bezirksamt wiesen darauf hin, dass Querparken die Unfallgefahr erhöht, Sichtachsen einschränkt und die notwendige Durchfahrtsbreite für Rettungsfahrzeuge und ausreichend Raum zum Anleitern im Falle eines Brandes verhindert. Grundlage der Entscheidung ist das Merkblatt der Berliner Feuerwehr, das klare Mindestbreiten vorgibt. Die Grüne Fraktion macht deutlich, dass Verkehrspolitik sich an der Sicherheit für alle orientieren muss, insbesondere für Kinder, ältere Menschen und mobilitätseingeschränkte Personen – und nicht am maximalen Erhalt von Parkraum.
Fraktionsvorsitzende Olja Koterewa erklärt: „Parkplätze dürfen nicht wichtiger sein als Menschenleben. Sicherheit geht vor Komfort.“ Der Antrag der CDU fand in der BVV keine Mehrheit.