Mündliche Anfrage gestellt von Jutta Schmidt-Stanojevic, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 16. Juli 2025
Ich frage das Bezirksamt:
- In welchen Schulen des Bezirks, wie in Drucksacke DS/1008/VI beschlossen, werden kostenlose Menstruationsartikel den Schülerinnen zur Verfügung gestellt?
- Warum wurden laut Aussage des Bezirksamtes die Menstruationsartikel auf den Lehrerinnentoiletten zur Verfügung gestellt?
- Aus welchem Grund wurden diese nicht den Schülerinnen zur Verfügung gestellt?
Es antwortet Andy Hehmke, Bezirksstadtrat, Abt. für Schule, Sport und Facility Management
zu 1. In welchen Schulen des Bezirks, wie in Drucksacke DS/1008/VI beschlossen, werden kostenlose Menstruationsartikel den Schülerinnen zur Verfügung gestellt?
Kostenlose Menstruationsartikel werden im Robert-Koch-Gymnasium, 02Y07, Dieffenbachstr. 60, zur Verfügung gestellt. Das Bezirksamt hat keine Übersicht darüber, ob und an welchen Schulen darüber hinaus ggf. kostenfreie Menstruationsartikel den Schülerinnen zur Verfügung gestellt werden, die aus den Mitteln bezahlt werden, die den Schulen zur Selbstbewirtschaftung zur Verfügung stehen.
zu 2. Warum wurden laut Aussage des Bezirksamtes die Menstruationsartikel auf den Lehrerinnentoiletten zur Verfügung gestellt?
Das war ein Missverständnis, welches erst in der Nachbearbeitung einer schriftlichen Anfrage aufgearbeitet werden konnte. Für den Schulbereich wurden der o.g. Schule Menstruationsartikel im Rahmen eines Pilotprojektes des Bezirksamtes zur Verfügung gestellt. Die Schule hatte nie einen Menstruationshygienespender auf der Personaltoilette oder auf der Schülerinnentoilette. So kam es zur Situation, dass eine Packung Tampons auf der Lehrerinnentoilette aufgestellt wurde. Von diesem Vorfall hatte die Schulleitung nachträglich Kenntnis erlangt und diese Packung wurde wieder in den Schrank des Sekretariats geräumt.
zu 3. Aus welchem Grund wurden diese nicht den Schülerinnen zur Verfügung gestellt?
Aus Sicht des Schul- und Sportamtes ist es problematisch, dass mit dem Projekt zur kostenfreien Bereitstellung von Menstruationsartikeln eine Erstausstattung finanziert wurde, aber die einzelnen partizipierenden Ämter die Ersatzbeschaffung und –bestückung der Hygieneartikelspender selbst übernehmen sollten. Das Schul- und Sportamt sieht sich mit der Problematik konfrontiert, bereits seine gesetzlichen Pflichtaufgaben mit dem verfügbaren Budget nicht vollständig erbringen zu können (z.B. Schulreinigung, Schüler:innenbeförderung, Energiekosten, etc.). Daher ist es ohne eine zusätzliche Finanzierung nicht möglich, aus dem Haushalt des Schul- und Sportamtes freiwillige Leistungen zu erbringen zu Lasten der Finanzierung gesetzlicher Pflichtaufgaben, auch dann nicht, wenn sich Bezirksamt und BVV einig sind, dass dies aus politischer und fachlicher Sicht notwendig wäre.