Schriftliche Anfrage eingereicht von Pascal Striebel, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Antwort von der Abt. Arbeit, Bürgerdienste und Soziales

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wie viele Stellen (mit Bitte um Angabe der VZÄ) sind im bezirklichen Standesamt für öffentlich-rechtlichen Namensänderungen zuständig?

Die Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Namensänderung ist ein Bestandteil der Aufgaben des Standesamtes Friedrichshain-Kreuzberg. Für die Aufgabe sind 0,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) eingeplant.

2. Wie viele der Stellen sind aktuell besetzt/nicht besetzt?

Aktuell ist die für öffentlich-rechtliche Namensänderung vorgesehene Stelle in einem Umfang von 0,5
VZÄ besetzt.

3. Falls Stellen nicht besetzt sind, seit wann ist dies der Fall und wie ist der aktuelle Stand des Personalauswahlverfahrens?

Aktuell gibt es keine unbesetzten Stellen im Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg. (Stand: 22.1.2026)

4. Wie lang sind aktuell die Wartezeiten auf Bearbeitung eines Antrags auf öffentlichrechtliche Namensänderung (bitte nach Grund ausweisen, z.B. aufgrund von Eheschließung, Scheidung, nach dem Selbstbestimmungsgesetz oder wegen gutgläubiger falscher Namensführung)?

Die Wartezeit auf eine öffentlich-rechtliche Namensänderung beträgt aktuell zwischen 3 und 12 Monaten.
Die in der Fragestellung genannten Gründe betreffen überwiegend standesamtliche Namensänderungen (also Namensänderungen nach dem bürgerlichen und/oder Personenstandsrecht) und nicht
öffentlich-rechtliche Namensänderungen nach dem Namensänderungsgesetz.Kleine Anfrage Antwort vom 02.02.2026
Die Bearbeitungszeiten für diese standesamtlichen Namensänderungen liegen in der Regel zwischen
einer Woche und zwei Monaten. Eine differenzierte statistische Erfassung nach einzelnen Gründen
wird nicht geführt.

5. Wie lang waren die Wartezeiten im Durchschnitt in den Jahren 2022-2024?

Die Wartezeiten haben sich im o.g. Zeitraum durchschnittlich nicht verändert.

6. Welche Anstrengungen unternimmt das Bezirksamt, um die Bearbeitungszeiten zeitnah zu reduzieren?

Das Amt für Bürgerdienste besetzt alle freien Stellen im Standesamt zeitnah nach.
Öffentlich-rechtliche Namensänderungen erfordern oftmals besondere Nachweise und Begründungen, was mit längeren Wartezeiten verbunden ist.

Mit freundlichen Grüßen

Regine Sommer-Wetter
stellv. Bezirksbürgermeisterin/Bezirksstadträtin

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