Mündliche Anfrage gestellt von Jutta Schmidt-Stanojevic, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 31. August 2022

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie viele sonderpädagogischen Lehrkräfte fehlen an den Grundschulen im Bezirk?
  2. In welchen Umfang wurden beim Fehlen von sonderpädagogische Lehrkräften die Stellen in Erzieher*innenstellen usw. umgewandelt?
  3. Welchen Stellenwert legt das Bezirksamt in Zukunft auf die Umsetzung der inklusiven Schule?

Es antwortet Andy Hehmke, Bezirksstadtrat, Abt. für Schule, Sport und Facility Management

Für die Lehrkräfte und für alle weiteren pädagogischen Fachkräfte ist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zuständig. Von dort erhielten wir folgende Informationen.

Wie viele sonderpädagogischen Lehrkräfte fehlen an den Grundschulen im Bezirk?

Es gibt keine Richtlinie, in der die Anzahl an Sonderpädagogen an Schulen festgelegt ist.

Es gibt im Bezirk nur in sehr seltenen Ausnahmefällen Schulen, die vorübergehend keine sonderpädagogische Lehrkraft haben. Die Stellen werden sehr zügig im Rahmen der vorhandenen Stellenkontingente nachbesetzt.

In welchen Umfang wurden beim Fehlen von sonderpädagogische Lehrkräften die Stellen in Erzieher*innenstellen usw. umgewandelt?

Es wurden keine Lehrkräftestellen in Erzieherstellen umgewandelt.

Welchen Stellenwert legt das Bezirksamt in Zukunft auf die Umsetzung der inklusiven Schule?

Dem Bezirksamt als Schulträger für die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen kommt die Aufgabe zu, die äußeren Bedingungen für eine gelingende Inklusion an allen Schulen zu schaffen. Zum überwiegenden Teil können diese durch bauliche Maßnahmen verbessert werden, z.B. Einbau von Aufzügen, Rampen, Behindertentoiletten, Therapieräumen und –bädern. Durch die derzeit vorgenommenen Verschiebungen der vom Bezirk im Rahmen der Fortschreibung der Investitionsplanung angemeldeten Maßnahmen durch die Sen Fin können mehrere Maßnahmen in den kommenden Jahren nicht umgesetzt werden, die die Bedingungen für Inklusion verbessert hätten. Dies betrifft insbesondere die Sanierungsmaßnahmen an zwei inklusiven Schwerpunktschulen (Charlotte-Salomon-GS und Heinrich-Zille-GS), aber nicht nur dort.

Zudem gibt es auch eine pädagogische Verpflichtung und ein Bedürfnis in unserer Region, Inklusion weiterhin ernst zu nehmen und umzusetzen.

Zum allgemeinen Sachstand:

Bereits im Jahr 1989 wurde das Recht des Kindes auf Bildung in der UN- Kinderrechtskonvention verankert. Dieses ist unabhängig von besonderen Lernbedürfnissen, Begabung, Geschlecht, Nationalität, sexueller Orientierung, Hautfarbe, Religion oder sozialen und ökonomischen Voraussetzungen.

Das Konzept der Inklusiven Schule erkennt die Individualität jedes Kindes sowie die Verschiedenheit der Schülerinnen und Schüler innerhalb einer Lerngruppe an und sieht darin eine Bereicherung. Ziel einer inklusiven Schule ist es, Unterricht und Schulleben so zu gestalten, dass alle Schülerinnen und Schüler – gleich welcher Herkunft und welcher Leistungsfähigkeit – gemeinsam leben und lernen können und auf Grundlage der Chancengleichheit das Recht auf höchstmögliche Bildung verwirklicht wird.

Im Schulalltag bedeutet damit Inklusion auch das gleichberechtigte Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung in einer Lerngruppe an den gleichen Inhalten.

Umsetzung:

Bereits im Schuljahr 2015/16 lernen bereits fast 62 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam mit Kinder und Jugendlichen ohne Behinderung an allgemeinbildenden Schulen.

Um den Erziehungsberechtigten eine Wahlmöglichkeit zu geben, welcher Art der sonderpädagogischen Förderung ihnen für ihr Kind am besten erscheint, werden aber auch in Zukunft Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten erhalten bleiben. Dies ist im Berliner Schulgesetz festgelegt.

Für das Gelingen inklusiven Unterrichts sind tiefgreifende Veränderungsprozesse notwendig. Das heißt, Haltungen, Strukturen und Praktiken, die die Verschiedenartigkeit der Schülerschaft einbeziehen, müssen entwickelt werden, um allen Schülerinnen und Schülern die volle Teilhabe an Bildung zu ermöglichen.

Dabei orientiert sich die inklusive Schule an folgenden Werten:

  • Wertschätzung von Vielfalt
  • Gleichwertigkeit trotz Verschiedenheit
  • Recht auf Bildung ohne Aussonderung
  • Vertrauen in Schülerpotenziale
  • Gemeinschaft als sozialer Lehr- und Lernraum
  • Teilhabe aller am gemeinsamen Lernen
  • Nachhaltigkeit der Entwicklung

Mit der Einführung eines neuen Rahmenlehrplans für die Schulen in Berlin und Brandenburg zum Schuljahr 2017/18 wird ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung inklusives Lernen gegangen. Der Rahmenlehrplan für die Jahrgangsstufen 1-10 eröffnet Möglichkeiten zum differenzierenden Unterricht und stellt die Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt.

Zur Unterstützung des Prozesses stehen in allen Bezirken Beratungs- und Unterstützungszentren mit einem Team von Fachkräften der Schulpsychologie und der Pädagogik zur Verfügung, welche Schülerinnen und Schülern, Eltern und das Schulpersonal zu individuellen Fragen beraten.  Auch ganze Schulen werden vom SIBUZ auf ihrem Weg hin zur inklusiven Schule begleitet.

Die UN-Behindertenrechtskonvention setzt der Senat somit mit dem Gesamtkonzept “Inklusive Schule in Berlin” schrittweise um. Im Schulbereich ist das Ziel, die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, die gemeinsam mit nichtbehinderten Kindern und Jugendlichen lernen, deutlich zu erhöhen.

Der Fachbeirat Inklusion hat die Aufgabe, die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie im weiteren Umsetzungsprozess zur inklusiven Schule in Berlin konstruktiv zu beraten. Seine Zusammensetzung soll gewährleisten, dass möglichst alle Akteurinnen und Akteure und Interessenvertretungen sowie die Wissenschaft in diesem Prozess Gehör finden.

Zudem nahm die Qualitätsoffensive der Berliner Schule, initiiert von Senatorin Scheeres, die Weiterentwicklung der Inklusion als einen wichtigen Punkt auf.

Ebenso spricht die personelle Erweiterung des SIBUZ-Personals für die Bedeutung dieser Thematik.

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