Mündliche Anfrage gestellt von Florian Fleischmann, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 31. August 2022
Ich frage das Bezirksamt:
- Welche Gebäude in bezirklicher Trägerschaft fallen unter die Vorgaben zur Abschaltung der Anstrahlung und der Außenbeleuchtung von Gebäuden des Berliner Energiesparplans?
- Für welche Gebäude in bezirklicher Trägerschaft ist ein Abschalten der Anstrahlung und der Außenbeleuchtung in den Nachtstunden kurzfristig möglich?
- Welche konkreten Pläne gibt es, die Vorgaben des Berliner Energiesparplanes zu Anstrahlung und Außenbeleuchtung auch bei Gebäuden in bezirklicher Trägerschaft anzuwenden?
Es antwortet Andy Hehmke, Bezirksstadtrat, Abt. für Schule, Sport und Facility Management
Welche Gebäude in bezirklicher Trägerschaft fallen unter die Vorgaben zur Abschaltung der Anstrahlung und der Außenbeleuchtung von Gebäuden des Berliner Energiesparplans?
Keines, denn diese Regelung betrifft Gebäude, die zu repräsentativen Zwecken beleuchtet werden.
Für welche Gebäude in bezirklicher Trägerschaft ist ein Abschalten der Anstrahlung und der Außenbeleuchtung in den Nachtstunden kurzfristig möglich?
Bei bezirklichen Gebäuden, in denen Teile des Außengeländes in der Dunkelheit beleuchtet werden, hat dies ausschließlich sicherheitsrelevante Gründe, denn die Beleuchtung, insbesondere die Wegebeleuchtung, dient der Verkehrssicherung. Damit darf sie auch nicht abgeschaltet werden.
Welche konkreten Pläne gibt es, die Vorgaben des Berliner Energiesparplanes zu Anstrahlung und Außenbeleuchtung auch bei Gebäuden in bezirklicher Trägerschaft anzuwenden?
Entfällt (siehe Antworten zu 1. und 2.).