Mündliche Anfrage gestellt von Magnus Heise, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 29. April 2026

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Warum hat das Bezirksamt noch keine Vorlagen zur Kenntnisnahme über seine Maßnahmen zu den Drucksachen 0526/VI und 0530/VI an die BVV gerichtet, obwohl deren Beschluss jeweils am 24.05.2023 und damit vor nunmehr knapp 3 Jahren erfolgt ist?
  2. Welche Gespräche bzw. Internen Abstimmungen zur Findung geeigneter Flächen für Safe Places im Bezirk wurden durch die zuständigen Sozialstadträt*innen seit Einbringung der beiden Drucksachen im Dezember 2022 bzw. nach deren Beschluss durch die BVV im Mai 2023 geführt? (Bitte auflisten nach Datum, adressiertem Fachamt bzw. Serviceeinheit des Bezirksamts und Ergebnis des Gesprächs)
  3. Entspricht das Ausbleiben von Vorlagen zur Kenntnisnahme über einen Zeitraum von 3 Jahren hinweg dem Anspruch des Bezirksamts an eine „unverzügliche“ Erledigung im Sinne des § 13 Abs. 1 BezVwG, insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine Einreichung dieser Vorlagen gegenüber den Antragstellenden „demnächst“ bereits im 1. Quartal 2024 durch den damaligen Stadtrat Nöll zugesagt worden war?

Es antwortet Regine Sommer-Wetter, Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin, Abt. für Arbeit, Bürgerdienste und Soziales

  1. Warum hat das Bezirksamt noch keine Vorlagen zur Kenntnisnahme über seine Maßnahmen zu den Drucksachen 0526/VI und 0530/VI an die BVV gerichtet, obwohl deren Beschluss jeweils am 24.05.2023 und damit vor nunmehr knapp 3 Jahren erfolgt ist?

Zur Drucksache 0526/VI kann ich mitteilen, dass der Beschluss in der Sache umgesetzt wurde.

Am Standort Ostbahnhof wird seit 2023 ein Safe Place betrieben. Grundlage ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Amt für Soziales und der Serviceeinheit Facility Management zur Nutzung der Fläche für entsprechende Unterkünfte.

Damit wurde das Ziel des Beschlusses, auf bezirklicher Fläche einen geschützten Ort für obdachlose Menschen zu schaffen, realisiert.

Das Projekt wurde seitdem im Bezirk weiterentwickelt und ist – wie auch im Ausschuss dargestellt – als Modellprojekt angelegt, das schrittweise umgesetzt und fortgeschrieben wird.

Zur Drucksache 0530/VI ist auszuführen, dass die Prüfung weiterer Flächen erfolgt ist und weiterhin erfolgt. Dabei hat sich jedoch gezeigt, dass die Umsetzung von Safe Places nicht allein von der Verfügbarkeit von Flächen abhängt, sondern von der Möglichkeit, diese fachlich tragfähig zu betreiben.

Vor diesem Hintergrund wird die Entwicklung weiterer Standorte im Zusammenhang mit den vorhandenen Strukturen und Kapazitäten verfolgt.

  1. Welche Gespräche bzw. Internen Abstimmungen zur Findung geeigneter Flächen für Safe Places im Bezirk wurden durch die zuständigen Sozialstadträt*innen seit Einbringung der beiden Drucksachen im Dezember 2022 bzw. nach deren Beschluss durch die BVV im Mai 2023 geführt? (Bitte auflisten nach Datum, adressiertem Fachamt bzw. Serviceeinheit des Bezirksamts und Ergebnis des Gesprächs)

Die Abstimmungen zur Umsetzung der Safe Places erfolgen fortlaufend und sind Bestandteil der laufenden Arbeit der Sozialen Wohnhilfe.

Hierzu zählen insbesondere Abstimmungen innerhalb des Bezirksamtes zwischen den beteiligten Fachämtern, Gespräche mit Trägern sowie die Befassung in bestehenden Arbeitszusammenhängen zum Thema Obdachlosigkeit im öffentlichen Raum.

Ein wesentlicher Schwerpunkt dieser Abstimmungen lag in den vergangenen Jahren auf dem Aufbau und der Stabilisierung der bestehenden Standorte sowie der Weiterentwicklung des Konzeptes.

Wie im Ausschuss in der vergangenen Woche ausführlich dargestellt wurde, hat sich dabei gezeigt, dass Safe Places kein reines Flächenprojekt sind, sondern maßgeblich von sozialarbeiterischen Strukturen und der Einbindung in bestehende Hilfesysteme abhängen.

Vor diesem Hintergrund standen neben der Flächenprüfung insbesondere Fragen des Betriebs, der Betreuung sowie der konzeptionellen Weiterentwicklung im Fokus.

Eine chronologische Auflistung einzelner Gespräche liegt in dieser Form nicht vor.

  1. Entspricht das Ausbleiben von Vorlagen zur Kenntnisnahme über einen Zeitraum von 3 Jahren hinweg dem Anspruch des Bezirksamts an eine „unverzügliche“ Erledigung im Sinne des § 13 Abs. 1 BezVwG, insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine Einreichung dieser Vorlagen gegenüber den Antragstellenden „demnächst“ bereits im 1. Quartal 2024 durch den damaligen Stadtrat Nöll zugesagt worden war?

Das Bezirksamt orientiert sich grundsätzlich am Anspruch einer unverzüglichen Berichterstattung.

Im vorliegenden Fall ist jedoch zu berücksichtigen, dass es sich beim Projekt Safe Places nicht um eine abgeschlossene Einzelmaßnahme handelt, sondern um ein laufendes Modellprojekt, das seit 2023 praktisch umgesetzt und weiterentwickelt wird.

Die Erfahrungen aus der Umsetzung, wie zuletzt auch im Ausschuss dargestellt, zeigen, dass die Entwicklung solcher Angebote nicht linear erfolgt, sondern eine kontinuierliche Anpassung und Stabilisierung erfordert.

Vor diesem Hintergrund lag der Schwerpunkt in den vergangenen Jahren auf der praktischen Umsetzung und Weiterentwicklung des Projektes sowie auf der Sicherstellung tragfähiger Rahmenbedingungen.

Eine formale Vorlage zur Kenntnisnahme wird aktuell vorbereitet.

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