Antrag eingereicht von Olja Koterewa und Jutta Schmidt-Stanojevic, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 16. Juli 2025

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt:

Alle eingehenden Anträge auf Ferienbeförderung für Schüler*innen mit Behinderungen sind nach §36 Sonderpädagogikverordnung, vor dem Hintergrund der Gewährleistung des Angebots der erweiterten Förderung und Betreuung für ALLE im Bezirk beschulten Kinder, zu bewilligen.

Begründung:

Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe endet nicht am letzten Schultag. Die Berliner Ganztagsschule differenziert per Schulgesetz nicht zwischen unterrichtsfreier Zeit und Tagen der Beschulung. Betroffenen Kindern wird mit einer Ablehnung der Ferienbeförderung die Möglichkeit genommen, an Ferienangeboten der Schulen zu partizipieren, ihre Freund*innen und Bezugspersonen im Sommer zu treffen, aus evtl beengten Wohnsituationen herauszukommen und sich in familienfernen sozialen Settings zu bewegen. Anspruchsberechtigte Familien, die auch eine Beförderung für ihre Kinder zum Schulunterricht erhalten, von der Beförderung zur Ferienbetreuung auszuschließen, kann in jedem Einzelfall hohe finanzielle Einbußen, durch entweder persönliche Übernahme der Beförderungskosten oder eine Aufgabe von Erwerbstätigkeit bedeuten.

Begründung der Dringlichkeit: Am 11.7. erreichte uns die Information einer betroffenen Familie, dass ihr Antrag auf Ferienbeförderung zu einer Kreuzberger Schule vom Schulamt abgelehnt wurde. Da die BVV am 16.7. die letzte BVV-Sitzung vor den Sommerferien ist, und der Antrag sich auf Sachverhalte die Sommerferien betreffend bezieht, ist eine dringliche Befassung angezeigt.

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