Große Anfrage eingebracht von Dr. Dominik Pross, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 28. Januar 2026.
Ich frage das Bezirksamt:
1. Inwieweit verfügt das Bezirksamt über eine Liste bezirklicher und privater, potenziell als Notunterkünfte geeigneter Einrichtungen?
2. Inwieweit hat das Bezirksamt eine Vorstellung davon, wie viele Notübernachtungsplätze in bezirklichen Einrichtungen eingerichtet werden könnten?
3. Inwieweit kennt das Bezirksamt die Ansprechstellen der Partner im Katastrophenschutz (Senatsverwaltungen, Feuerwehr, Polizei, THW, Bundeswehr) und stellt das BA regelmäßig sicher, dass die Kontaktmöglichkeiten aktuell sind und technisch funktionieren?
4. Inwieweit verfügt das Bezirksamt über eine Übersicht über pflegebedürftige Personen, die nicht stationär gepflegt werden und hat das Bezirksamt einen Plan, wie diese Personen im Krisenfall so evakuiert werden können, dass ihren Pflegebedürfnissen entsprochen werden kann?
5. Wie viele Dienstkräfte arbeiten im Bereich Katastrophenschutz? Welche Anforderungsprofile haben die bezirklichen Stellen für den Katastrophenschutz und welche Aufgaben sollen die Stelleninhaber*innen konkret übernehmen? Gibt es hierfür einheitliche Vorgaben von der Landesebene?
6. Wie hoch sind die für den bezirklichen Katastrophenschutz vorgesehenen Sachmittel?
7. Wie ist der Sachstand bzgl. der Einrichtung der Katastrophenschutzleuchttürme und Katastrophenschutz-Informationspunkte? Wie sind diese ausgestattet bzw. wie sollen sie ausgestattet sein? Gibt es hierfür finanzielle Unterstützung oder einheitliche Vorgaben von der Landesebene?
8. Hat das Bezirksamt eine Übersicht darüber, welche vulnerablen Einrichtungen im Bezirk (z.B. Pflege- und Altenheime, Beatmungs-WGs) mit eigenen Netzersatzanlagen ausgestattet sind?
9. Was tut das Bezirksamt, um die Bevölkerung über die Möglichkeiten der individuellen Katastrophenvorsorge zu informieren?
10. Wie sind die Pläne des Bezirksamts für die Information der Bürgerinnen und Bürger des Bezirks im Krisenfall? Auf welche Kommunikationskanäle könnte das Bezirksamt zugreifen, insbesondere auch im Falle eines Stromausfalls?
11. Gibt es Risikoanalysen bzw. Notfallpläne für bestimmte Einrichtungen, z.B. Schulen, KiTas oder bestimmte Bereiche oder allgemein für den Bezirk?
12. Ist das Bezirksamt bereit, angesichts der Ereignisse der letzten Monate (Stromausfall in Treptow-Köpenick und Stromausfall in Steglitz-Zehlendorf mit erstmaliger Feststellung der Großschadenslage) seine in der Mündlichen Anfrage DS/1786/VI getätigte Aussage „Katastrophen- und Großschadensfälle betreffen definitionsgemäß nie einen Bezirk allein.“ zu revidieren?
13. Wie beurteilt das Bezirksamt den durch seine Dienstkräfte geleisteten Unterstützungseinsatz beim Stromausfall in Steglitz-Zehlendorf?
Es antwortet Andy Hehmke, Bezirksstadtrat, Abt. für Schule, Sport und Facility Management
Wortprotokoll:
Leitung: Herr Magnus Heise
Beantwortung: BezStR Herr Hehmke
Leitung: Das Wort zur Einbringung hat der Kollege Dr. Pross, B´90/Die Grünen. Und sagen Sie bitte gerne gleich dazu, ob das Bezirksamt bei der Beantwortung die Fragen vorlesen soll oder ob Sie das selber machen möchten.
Herr Dr. Pross: Ja, schönen guten Abend noch mal von meiner Seite, sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrtes Bezirksamt, liebe Mitverordnete, liebe Gäste hier und im Stream. Dann werde ich das natürlich gerne machen, Herr Vorsitzender. Also ich würde mich freuen, wenn das Bezirksamt die Fragen vorlesen könnte. Und zur gewissenhaften Nachbereitung der Antworten hätte ich auch gerne ein Wortprotokoll.
Sehr geehrte Damen und Herren, zwei großflächige Stromausfälle innerhalb weniger Monate haben uns auf drastische Weise vor Augen geführt, wie verletzlich unsere Stadt ist. Beim Letzten – Anfang des Jahres – waren 10.000de Menschen über mehrere Tage ohne Strom, ohne Heizung, ohne Warmwasser und teilweise ohne verlässliche Informationen. Berlin hat erstmals in seiner Geschichte eine Großschadenslage festgestellt – das allein sollte uns zu denken geben.
Diese Ereignisse haben deutlich gemacht: Wir sind auf solche Lagen nicht ausreichend vorbereitet. Und das ist kein Zufall, sondern das Ergebnis jahrelanger Versäumnisse… nicht nur, aber vor allem auf Landesebene. Der Senat hat es über Jahre versäumt, den Katastrophenschutz strukturell aufzubauen. Es fehlt an klaren Zuständigkeiten, verbindlichen Standards und einer auskömmlichen Finanzierung für die Bezirke.
Katastrophenschutz-Leuchttürme existieren vielerorts nur auf dem Papier, Warnsysteme sind lückenhaft, Personalstellen bleiben unbesetzt… Die Bezirke werden mit dieser Aufgabe weitgehend alleingelassen und sollen im Ernstfall improvisieren.
Der bereits viel zitierte Bericht des Rechnungshofes spricht ja eine klare Sprache, aber auch ein Arbeitspapier der Bundesakademie für Sicherheitspolitik, gerade heute erschienen, kommt zu dem Ergebnis, dass der mehrtätige Blackout vor wenigen Wochen grundlegende Defizite in der Krisenvorsorge und der Resilienz kritischer Infrastruktur in der Hauptstadt offengelegt hat.
Doch auch auf Bezirksebene müssen wir selbstkritisch sein. Ein Bericht des RBB hat vor wenigen Tagen herausgestellt, dass beim Thema Katastrophenschutz anscheinend manche Bezirke weiter sind als andere. Und Friedrichshain-Kreuzberg scheint leider nicht zu denen zu zählen, die vorangehen. Auch Friedrichshain-Kreuzberg muss sich fragen lassen, wie gut wir auf länger andauernde Stromausfälle, Extremwetterereignisse oder andere Großschadenslagen vorbereitet sind. Gibt es ausreichende Notunterkünfte? Wissen wir, wie viele Menschen wir dort unterbringen können? Sind Kontaktketten zu Feuerwehr, THW, Polizei, Bundeswehr und Senatsverwaltung aktuell und belastbar und vor allem… sind wir in der Lage, besonders vulnerable Gruppen im Krisenfall angemessen zu schützen?
Mit der heute eingebrachten großen Anfrage wollen wir genau diese Fragen stellen, weil wir eine ehrliche Bestandsaufnahme brauchen. Katastrophenschutz darf nicht von Engagement einzelner abhängen, sondern muss strukturell abgesichert sein: Personell, organisatorisch und finanziell.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Friedrichshain-Kreuzbergerinnen und Friedrichshain-Kreuzberger: Auch jeder und jede Einzelne kann und sollte vorsorgen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe empfiehlt u. a. Trinkwasser und Lebensmittel für mehrere Tage vorzuhalten, eine Hausapotheke mit wichtigen Medikamenten, ein batteriebetriebenes Radio, Taschenlampen und Powerbanks, Gaskocher und auch alternative Heizmöglichkeiten werden ebenfalls empfohlen. Diese Eigenvorsorge ersetzt keinen funktionierenden staatlichen Katastrophenschutz, aber sie kann im Ernstfall entscheidend sein und sicher hätte es zuletzt vielen Menschen in Steglitz-Zehlendorf geholfen, wenn sie einige der genannten Dinge zu Hause gehabt hätten. Deswegen sei dies an dieser Stelle noch mal erwähnt.
Und die kleine Randbemerkung sei mir gestattet: Es wäre sicherlich der Resilienz förderlich, wenn die landeseigenen Wohnungsgesellschaften und andere Immobilieneigentümer die Installation von Balkonkraftwerken durch Mieterinnen und Mieter fördern und erleichtern würden, statt sie durch überbordende und teilweise unsinnige Anforderungen auszubremsen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Extremwetterereignisse und Angriffe auf kritische Infrastruktur machen deutlich: Katastrophenfälle sind keine Ausnahmen mehr. Sie sind Teil unserer Realität. Deshalb brauchen wir jetzt klare Antworten, echte Konsequenzen und einen Katastrophenschutz, der den Namen auch verdient in Berlin insgesamt und auch hier in Friedrichshain-Kreuzberg. Vielen Dank.
Leitung: Vielen Dank Herr Dr. Pross. Und Ihre große Anfrage wird beantwortet von Herrn Bezirksstadtrat Herrn Hehmke, bitteschön.
BezStR Herr Hehmke: Ja, vielen Dank. Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Bezirksverordnete, sehr geehrte Gäste, sehr geehrter Herr Dr. Pross, ich komme natürlich der Bitte nach und lese die Fragen vor der entsprechenden Beantwortung vor. Ich weise zugleich darauf hin, dass nicht alle Teile der Beantwortung in meiner Zuständigkeit erfolgt sind, sondern natürlich auch andere Abteilungen des Bezirksamtes zugearbeitet haben.
Frage 1: Inwiefern verfügt das Bezirksamt über eine Liste bezirklicher und privater potenziell als Notunterkünfte geeigneter Einrichtungen?
zu Frage 1: Ich würde jetzt nicht gleich entsprechend der Zuarbeit der Verwaltung losschießen, bitte gestatten Sie mir ein paar einleitende Worte zu finden.
Zunächst einmal möchte ich mich bei Ihnen Herr Dr. Pross für die Einreichung dieser großen Anfrage bedanken. Sie sind, glaube ich, nach meiner Erinnerung auch der einzige Bezirksverordnete, der in den letzten Jahren tatsächlich Anfragen zum Thema Katastrophenschutz gestellt hat und deswegen passt das auch ganz gut und ich denke, Ihre Fragen sind hier nicht in irgendeiner Weise investigativ oder unredlich, sondern lenken die Aufmerksamkeit tatsächlich auf die aktuellen Probleme, denen wir uns stellen müssen.
Ihre Anfrage lenkt die Aufmerksamkeit der BVV und der Öffentlichkeit auf ein zentrales Thema, das angesichts der vermehrten und vielfältigen Bedrohungen der Funktionsfähigkeit unserer Infrastruktur und damit auch der Bedrohung unserer Bevölkerung viel zu lange und völlig zu Unrecht unterbelichtet war.
Diese Kritik bezieht sich insbesondere auf die Landesebene, die mittlerweile anerkannt hat, dass der bezirkliche Katastrophenschutz, aber auch die Krisenvorsorge bei Großschadens- und sonstigen Schadensereignissen und die Resilienz der öffentlichen Infrastruktur allgemein gestärkt werden müssen.
Ausdruck findet dies beispielsweise darin, dass im aktuellen Doppelhaushalt 26 / 27, den das Abgeordnetenhaus ja zum Jahresende beschlossen hat, den Bezirken jeweils zwei zusätzliche Stellen für den Katastrophenschutz zugesagt wurden. Diese Stellen versuchen wir natürlich schnellstmöglich zu besetzen, aber – und das ist tatsächlich eine ganz neue Information – nach Auskunft der Innensenatorin vom heutigen Vormittag, also die Bürgermeisterin und ich hatten heute Vormittag das Vergnügen, die Ehre, wie auch immer, an einer Austauschrunde der Innensenatorin mit Polizei, Feuerwehr und den 12 Bezirken teilzunehmen und ich freue mich auch, dass wir hier in diesen Fachfragen gut zusammenarbeiten im Bezirksamt.
Nach Auskunft der Innensenatorin von heute Vormittag sollen es insgesamt fünf zusätzliche Stellen werden und ich glaube, diese Aussage ist hoffentlich nicht nur der Wunsch der Senatorin, sondern wird dann tatsächlich durch politisches Handeln auf der Landesebene umgesetzt, weil, das entspricht auch den Bedarfen, die wir seit Jahren eingefordert haben. Seit Jahren sind die Bezirke in der Situation zu sagen, so, wie wir besetzt sind, und ich komme ja im weiteren Verlauf der Beantwortung dazu, wir haben …, wir reden heute tatsächlich im Rahmen einer großen Anfrage über einen Arbeitsbereich, der derzeit mit einer Person besetzt ist. Das wissen Sie ja auch.
Wir haben das Thema Katastrophenschutz im zuständigen Ausschuss, also im Verwaltungsausschuss im letzten Jahr behandelt als Schwerpunktthema im Rahmen einer Sitzung und es ist natürlich nicht hinnehmbar, dass wir uns dieser wichtigen Aufgabe mit einer einzigen Personalstelle widmen. Das ist unmöglich, den Anforderungen damit gerecht zu werden.
Insofern hoffen wir, dass diese fünf zusätzlichen Stellen finden. Eine davon ist ausdrücklich auch vorgesehen für den Zivilschutz und … Also wir werden die Innensenatorin und den Senat insgesamt natürlich als Bezirksamt festnageln auf diese Zusage und möglichst schnell diese Stellen besetzen. Das werden Personen sein, die hier definitiv nicht unterbeschäftigt sein werden.
Hinzukommen müssen aber auch weitere Investitionen in die technische und bauliche Ausstattung der im Krisenfall funktionsfähigen Katastrophenschutz-Leuchttürme und Katastrophenschutz-Informationspunkte und die weiteren Standorte, die einsatzfähig werden müssen.
Dass darüber angesichts des jüngsten Terroranschlags, und ich nenne es ausdrücklich Terroranschlag, auf das Stromnetz politische Einigkeit besteht, ist sehr zu begrüßen.
Das Land Berlin wird zudem aus dem Sondervermögen weitere Mittel bereitstellen, um die 37, landesweit 37 Katastrophenschutzbehörden, wir sind eine davon als Bezirksamt, im Land Berlin besser aufzustellen und durch Investitionen in die Resilienz der öffentlichen Infrastruktur diese besser vor Angriffen zu schützen.
Verantwortung trägt aus meiner Sicht aber auch der Bund, der offensichtlich erst jetzt anerkannt hat, dass Berlin mit seiner Hauptstadtfunktion und als Sitz der Bundesregierung, des Bundestags und weiterer Bundesbehörden ein besonders attraktives Ziel für Angriffe auf die Infrastruktur ist.
Das Bezirksamt arbeitet mit den vorhandenen personellen und materiellen Ressourcen seit vielen Jahren an verschiedenen Punkten an der Verbesserung des Katastrophenschutzes und der Krisenvorsorge sowie an der Resilienz der sensiblen Infrastruktur. Ich nenne mal als Beispiel die IT-Infrastruktur. Auch hier führen wir Maßnahmen durch, um resilienter zu werden und das hat nicht nur was im originären Sinne mit IT zu tun, sondern auch mit baulichen Fragen.
Als Beispiele genannt seien hier aber auch die Ausstattung der Katastrophenschutz-Leuchttürme mit Notstromversorgung, die Beschaffung von technischen Geräten und weiterem Material. Die Benennung und Ausstattung der dezentralen Katastrophenschutz-Informationspunkte und auch die Krisenvorsorge, und darauf zielen Sie ab mit Ihrer ersten Frage, durch unmittelbar aktivierbare Notunterkünfte.
Zu diesem Thema orientiert sich das Bezirksamt bei den Planungen für die Notunterbringungen eng an den Planungen und natürlich in enger Abstimmung mit dem Amt für Soziales. Notunterkünfte werden je nach Größe der Lagen akquiriert, können aber aus Kostengründen nicht zentral vorgehalten werden. Also es geht immer um die kurzfristige Aktivierbarkeit von Orten, die wir außerhalb dieser Krisenlagen in erster Linie nicht als Notunterkünfte nutzen.
Als potenzielle Notunterkünfte gelten zunächst bezirkliche ASOG-Einrichtungen, Zimmer in Hostels und Hotels und Sporthallen. Gegebenenfalls sind auch Schlafplätze in einigen Dienstgebäuden in Riesenfällen einrichtbar.
Für kleinere Lagen mit einem Unterbringungsbedarf von bis zu 20 Personen, also wir reden hier nicht über Katastrophenfälle, sondern über Krisenfälle jeglicher Art, steht in Absprache mit ASOG-Einrichtungen ein kleines kurzfristig aktivierbares Kontingent an Unterkunftsplätzen zur Verfügung. Darüber hinaus sind nach 21:30 Uhr auch Unterbringungen in einigen uns bekannten Hostels nach Verfügbarkeit möglich, wenn nur so unfreiwillige Obdachlosigkeit verhindert werden kann, keine Möglichkeit der Selbsthilfe besteht oder keine zumutbaren alternativen Unterkünfte zur Verfügung stehen.
Für größere Lagen, ab ca. 20 Personen, ist die Nutzung von Sporthallen vorgesehen. Hier sind in enger Absprache mit dem regional zuständigen DRK sowie der Serviceeinheit FM zunächst drei Hallen im Portfolio, für die die schnelle Erreichbarkeit und Einsatzfähigkeit gegeben ist. Wir haben damit ja auch Erfahrungen; Sie erinnern sich an den Fund einer sehr großen schweren Bombe in der südlichen Friedrichstadt in den Hochzeiten der Pandemie. Also hier mussten tausende Menschen unmittelbar und sofort evakuiert werden und angesichts der pandemischen Lage waren noch dazu die Hygieneregeln einzuhalten. Das heißt, wir haben in Windeseile den bezirklichen Krisenstab eingerichtet. Wir haben in Windeseile drei Hotels nach meiner Erinnerung beschlagnahmt. Wir haben nicht den Senat gefragt oder irgendjemanden, wir haben es gemacht und haben diejenigen, die nicht selbst unterkommen konnten bei Freunden, Bekannten, bei der Familie, in einem Hotel untergebracht. In einem anderen Hotel die pflegebedürftigen Personen, die nicht anderweitig untergebracht werden konnten und an einem dritten Standort die infizierten Personen, weil wir die nicht mit den nichtinfizierten Personen zusammenbringen wollten.
Also das hat gezeigt, dass dann doch die Reaktionen auf unmittelbar und plötzlich eintretende Krisen, das war jetzt kein Großschadensfall, sondern lokal begrenzt, das hat funktioniert und auch die Bereitstellung von Sporthallen hatten wir an anderen Stellen bei Bombenfunden erst vor wenigen Jahren. Da haben wir beispielsweise ganz schnell, weil das räumlich nicht weit entfernt war, die Großarena eines großen Mobilitätsplattformanbieters beschlagnahmt. Ich habe vorher noch gefragt, ob Taylor Swift da spielt mit Hinblick auf die Kosten. Nein, war an dem Tag nicht der Fall und wir haben auch nicht die ganze Arena beschlagnahmt, sondern einige Bereiche, in denen das DRK eine Essensausgabe eingerichtet hat und wo auch die Sanitäranlagen und Aufenthaltsmöglichkeiten vorhanden waren.
Also solche Dinge, solche kleineren lokal begrenzten Schadenslagen haben wir in den letzten Jahren durchaus gehabt und haben in ämterübergreifender Abstimmung und in Rücksprache der Bezirksamtsmitglieder hier sehr schnell handeln können.
Für einzelne Personen mit Mobilitätseinschränkungen oder Pflegebedarf bestehen Kontaktstrukturen zu besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe sowie zu stationären Pflegeeinrichtungen. Die tatsächliche Unterbringung ist im Ereignisfall jedoch von verfügbaren freien Kapazitäten in diesem Falle abhängig.
Frage 2: Inwieweit hat das Bezirksamt eine Vorstellung davon, wie viele Notübernachtungsplätze in bezirklichen Einrichtungen eingerichtet werden können?
zu Frage 2: Im Katastrophenschutzlager des Bezirksamtes, und das untersteht hier der Verwaltung des Amtes für Soziales, werden 250 Feldbetten inkl. Schlafsäcke usw. ständig vorgehalten. Weitergehende Bedarfe wären in Zusammenarbeit mit dem regional zuständigen DRK zu decken. Das heißt, wenn wir tatsächlich Schadenslagen haben und mehr als 250 Personen kurzfristig unterbringen müssten, würden wir natürlich mehrere Standorte von Sporthallen öffnen können kurzfristig und das DRK würde uns dann mit zusätzlichem Material versorgen und auch personell unterstützen. Da geht es ja nicht nur darum, eine Sporthalle zu öffnen und Feldbetten aufzustellen, da geht es ja auch darum, ggf. kurzfristig medizinische Unterstützung bereitzustellen, Essen und Getränke auszugeben und weitere Dinge. Das würde jetzt nicht allein durch unser Personal erfolgen, sondern dafür wäre das DRK aufgestellt.
Frage 3: Inwieweit kennt das Bezirksamt die Ansprechstellen der Partner im Katastrophenschutz Senatsverwaltung und Feuerwehr, Polizei, THW, Bundeswehr und stellt das BA regelmäßig sicher, dass die Kontaktmöglichkeiten aktuell sind und technisch funktionieren?
zu Frage 3: Die Kontaktdaten der genannten Behörden und Organisationen sind im IT-Verfahren DiDaKat hinterlegt. Sie werden voraussichtlich noch im 1. Quartal 2026 in das IT-Verfahren Lagebild Berlin überführt. Also das ist jetzt kein bezirkliches Projekt, sondern wird gesamtstädtisch vorgenommen.
Für die Aktualität der Daten kann nur die jeweilige Behörde oder Organisation selbst sorgen. Unsere eigenen Daten werden entsprechend regelmäßig von uns gepflegt.
Frage 4: Inwieweit verfügt das Bezirksamt über eine Übersicht über pflegebedürftige Personen, die nicht stationär gepflegt werden und hat das Bezirksamt einen Plan, wo diese Personen im Krisenfall so evakuiert werden können, dass ihren Pflegebedürfnissen entsprochen werden kann.
zu Frage 4: Ein verbindliches adressgenaues Register existiert bisher nicht. Es bedurfte hierzu einer gesetzlichen Ermächtigung, welche die strengen Sozialdatenschutzregeln mit den Anforderungen des Katastrophenschutzes harmonisiert.
Auch das war eines der Themen, die heute früh zur Sprache kam. Wir haben bekanntermaßen sehr strenge Datenschutzregeln aus gutem Grund. Ich glaube aber, dass der Gesetzgeber und die Exekutive gut beraten sind, angesichts der aktuellen Erkenntnisse darüber nachzudenken, dass man zumindest zum Katastrophenrohschadens oder Krisenfall solche Daten tatsächlich zwischen verschiedenen Behörden austauschen muss. Also wenn es um Menschenleben geht, darf Sozialdatenschutz dem nicht entgegenstehen – das ist ganz klar. Und hier werden wir glaube ich alle miteinander einig sein, dass wir hier das Kind nicht mit dem Bade ausschütten und den Datenschutz nicht mehr gewährleisten, aber die Abstimmung zu den Daten, besonders vulnerabler Personengruppen, die sollte durch gesetzliche Anpassungen möglich sein.
Die Evakuierung und bedarfsgerechte Unterbringung pflegebedürftiger Personen erfolgt im Ereignisfall lagerabhängig und einzelfallbezogen. Hierbei greift das Bezirksamt auf bestehende Kooperations- und Kommunikationsstrukturen mit ambulanten Pflegediensten, stationären Pflegeeinrichtungen sowie dem regional zuständigen DRK zurück.
In der Praxis ist das Bezirksamt hierbei auf die Verfügbarkeit freier Kapazitäten sowie auf die kurzfristige Erreichbarkeit entscheidungsbefugter Ansprechpartner*innen in den Einrichtungen angewiesen. Und ich sage es ausdrücklich, und das war ja auch in Steglitz-Zehlendorf der Fall, hier wird natürlich auch in solchen Schadenslagen überbezirklich gehandelt. Auch die pflegebedürftigen Personen, die in Steglitz-Zehlendorf kurzfristig untergebracht werden mussten, wurden nicht alle in Steglitz-Zehlendorf untergebracht. Hier sind natürlich auch die Senatsgesundheitsverwaltung tätig gewesen und auch andere Bezirksämter.
Auf Landesebene wird nach Kenntnis des Bezirksamts im Rahmen einer von der Senatsverwaltung für Inneres geführten Arbeitsgruppe an einer berlinweit gültigen Rahmenplanung, Evakuierung und Betreuung gearbeitet. Darüber hinaus besteht Kontakt zum gemeinnützigen Verein Notfallregister.eu.
Das Amt für Soziales ist als Ordnungsbehörde und Teil des bezirklichen Katastrophenschutzes abrufberechtigt. Dieses Register wird auf freiwilliger Basis durch die Betroffenen und Einrichtungen gepflegt, erhebt also keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ein derartiges Angebot müsste berlinweit verbindlich ausgebaut werden.
Frage 5: Wie viele Dienstkräfte arbeiten im Bereich Katastrophenschutz? Welche Anforderungsprofile haben die bezirklichen Stellen für den Katastrophenschutz und welche Aufgaben sollen die Stelleninhaber*innen konkret übernehmen? Gibt es hierfür einheitliche Vorgaben von der Landesebene?
zu Frage 5: Entsprechend § 9 Katastrophenschutzgesetz hat der Bezirk einen Katastrophenschutzbeauftragten und einen Stellvertreter benannt. Für den Katastrophenschutzbeauftragten handelt es sich um eine Zugleichaufgabe einer Fachbereichsleitung der Serviceeinheit FM, die mit 0,1 Stellenanteilen erfüllt wird. Also diese Person hat sehr viel mehr Aufgaben und macht den Katastrophenschutz als Zugleichaufgabe. Und wie vorhin von mir erwähnt, der Stellvertreter des Katastrophenschutzbeauftragten ist zugleich Hauptsachbearbeiter für den Katastrophen und Zivilschutz und ist mit 1,0 Stellenanteilen hierfür tätig – also in Vollzeit.
Einheitliche Vorgaben oder Bewertungen gibt es bislang im Land Berlin nicht. Das ist auch das, was ich vorhin angerissen habe. Also wenn wir zusätzliches Personal bekommen sollen, muss es dafür auch eine einheitliche Bewertung geben und ein einheitliches Anforderungsprofil – das versteht sich ja von selbst. Bisher gibt es hierzu landesweit keine Vorgaben.
Die Aufgaben der Beauftragten richten sich nach den §§ 5 bis 8 des Katastrophenschutzgesetzes.
Frage 6: Wie hoch sind die für den bezirklichen Katastrophenschutz vorgesehenen Sachmittel?
zu Frage 6: Darüber haben Sie gerade beschlossen mit dem letzten Doppelhaushalt. Im Haushaltsjahr 2026 sind im Kapitel 3306, Titel 54008, Mittel in Höhe von 33.000,00 EUR veranschlagt. Das ist nicht viel. Wir hatten auch entsprechende haushaltsmäßige Vorsorge schon in den letzten Haushalten getroffen, allerdings in einem bescheidenen Umfang und haben auch entsprechende Beschaffung vorgenommen. Das heißt, es ist keineswegs so und an dieser Stelle, das steht hier nicht im Text, weil Sie das in Ihrer einführenden Bemerkung ausgeführt haben, dass in der öffentlichen Berichterstattung des RBB, aber es geht auch zurück auf eine Äußerung der Innensenatorin, die Bezirke unterschiedlich aufgestellt seien und wir hier Defizite hätten.
Es gibt bis zum heutigen Tag, und die Bürgermeisterin und ich haben heute noch mal sehr deutlich darauf gedrungen in der Sitzung, kein Organisationskonzept für die Katastrophenschutz-Leuchttürme. Das heißt, es gibt bisher keine verbindliche Verabredung, welches Aufgabenportfolio einen Katastrophenschutzleuchtturm in einem Bezirk des Landes Berlin wahrnehmen soll. Es gibt keine konsentierte Verabredung, welche technischen und sonstigen Gerätschaften dafür zur Verfügung stehen sollen. Das gibt es in kleinen Teilen, aber die Handlungsweisen der Bezirke sind hier unterschiedlich und das führt für uns auch zu einem Problem:
Wenn wir jetzt Sachmittel im Haushalt haben und diese sinnvoll einsetzen wollen, dann können wir aber auch nicht riskieren, jetzt Dinge zu beschaffen für etliche tausend Euro und ein paar Monate später sagt uns jemand, jetzt haben wir eine andere Verabredung und das könnt ihr alles wegwerfen, wir machen das mit einer ganz anderen Technik, weil, die Dinge müssen dann auch kompatibel sein, u.a. für die Kommunikation zwischen den unterschiedlichen involvierten Katastrophenschutzbehörden und das ist ja leicht nachvollziehbar. Deswegen muss hier ganz schnell eine Vereinbarung erzielt werden und ich hätte überhaupt nichts dagegen, wenn die Senatsverwaltung hier stärker steuert und sagt Leute, wir haben so viele Jahre darüber geredet und wenn wir uns jetzt zu 80% einig sind und 20% der Punkte nicht geklärt sind, dann machen wir das jetzt und dann haben wir einen iterativen Prozess und die 20% klären später, aber wir fangen an. Das ist meine Aussage und die Haltung unseres Bezirksamtes.
Und ich halte auch überhaupt nichts davon, das habe ich der Innensenatorin auch gesagt, wenn verschiedene Bezirke, also ich bin in meinen Antworten an die Presse oder wenn sie Anfragen stellen, relativ konservativ. Ich bin sonst kein konservativer Mensch, aber in der Beziehung bin ich konservativ. Das heißt, ich versuche nicht zu suggerieren, dass wir Dinge können und Dinge tun, wenn ich weiß, das ist so nicht. Das haben Sie nicht verdient, das hat die Öffentlichkeit nicht verdient und das wird auch der Sache nicht gerecht, insbesondere dann nicht, wenn es um den Schutz der Bevölkerung geht und deswegen habe ich auf diese Presseanfrage, und darauf bezieht sich das, geantwortet: Wir haben kein im Land Berlin abgestimmtes Organisationskonzept. Von daher sind wir natürlich auch nicht für jedwede Einsatzlage vorbereitet, weil wir gar nicht wissen, wie das Konzept dann aussehen soll.
Aber natürlich können wir kurzfristig die beiden Leuchttürme in Betrieb nehmen. Wir können hier Personen in den entsprechenden Stabsfunktionen aus unserer Verwaltung hinsetzen. Es ist ja nicht so, dass wir im Katastrophen- oder Krisenfall dann nur diese eine Person, den Hauptsachbearbeiter hätten, sondern natürlich greifen wir dann auf die jeweils zuständigen und benannten Personen in den unterschiedlichen Ämtern und Serviceeinheiten zurück, die dann den Katastrophenstab bilden oder abgeschichtet je nach Schadenslage den Krisenstab besetzen müssen.
Das ist also … Also ich finde das schwierig, wenn so kommuniziert wird. Natürlich gibt es Bezirke wie Lichtenberg, die haben durchaus in den letzten Jahren deutlich mehr Ressourcen eingesetzt, weil die Haushaltsbedingungen in Lichtenberg das anscheinend hergegeben haben. Andere Bezirke vielleicht ein bisschen weniger, aber es ist keineswegs so, dass wir hier die Füße stillgehalten haben, nichts gemacht haben und nichts beschafft hätten, im Gegenteil, also wir haben in den Katastrophenschutz-Leuchttürmen, und das zumindest ist öffentlich, das ist dieser Standort Yorckstraße, also unser Bürodienstgebäude, in dem wir uns befinden und die Petersburger Straße, wo die Serviceeinheit FM sitzt. Das sind die beiden Leuchttürme, die sind beide notstromversorgt, die Notstromversorgung könnte unmittelbar aktiviert werden und wir haben ja auch technische Gerätschaften bis hin zu Digitalfunk und anderen Dingen. Wir haben hier große Zelte, wo viele Personen unterkommen.
Also es gibt ganz viele Dinge. Das Geld, das zur Verfügung steht, wird auch sinnvoll eingesetzt, zumindest in dem Rahmen, wo wir glauben, dass wir später nicht die Ansage kriegen, da habt ihr was völlig Falsches beschafft.
Insofern hätte ich auch antworten können, natürlich sind wir jederzeit einsatzbereit, aber vor dem Hintergrund eines nicht abgestimmten Organisationskonzept, wäre das auch nur eine halbe Wahrheit gewesen und ich neige zum Tiefstapeln und nicht zum verbalen Aufmuskeln, wenn jemand fragt, wie viel wir leisten können.
Und mit der personellen Ausstattung des Katastrophenschutzes, um darauf zurückzukommen, sind wir nicht ausreichend ausgestattet und dieses Eingeständnis der Landesebene gibt es ja. Gibt es ganz deutlich, insbesondere vor dem Hintergrund der Aussage von Frau Spranger heute Vormittag, die sagte na ja, zwei zusätzliche Stellen sind im Haushalt beschlossen, ich finde, das reicht nicht, wir müssen hier auf fünf aufstocken und damit hat sie völlig Recht.
Sie hat gesagt, sie stocken auf und eine entsprechende Verabredung muss es zumindest auf Koalitionsebene ja geben. Insofern hoffe ich, dass jetzt dieses Thema nicht noch ein paar Monate zerredet wird, sondern jetzt entschieden wird und ehrlich gesagt, wenn man von Resilienz spricht, muss man Vorsorge treffen auch in Zeiten, wo einen keine Krise trifft, weil. diese Krise kann jederzeit eintreten und wir wissen nicht, welches Szenario eintritt. Natürlich hat ein großflächiger Stromausfall angesichts der aktuellen Entwicklungen eine größere Eintrittswahrscheinlichkeit. Das ist auch möglich, dass uns eine Umweltkatastrophe ereilt. Also ob wir den Winter 78 zurückbekommen; ausgeschlossen ist es nicht.
Ich will aber auch nicht ausschließen, dass wir Hitzelagen bekommen, wo wir mehrere Tage hintereinander in Berlin über 40°C haben und auch das ist für viele Menschen lebensbedrohlich und auch in den letzten Jahren sind Menschen aufgrund der Hitzeentwicklung im Sommer gestorben – das muss man einfach mal sagen. Und auch hierfür sind wir nicht aufgestellt, also weder wir noch andere Katastrophenschutzbehörden im Land Berlin.
Frage 7: Wie ist der Sachstand bezüglich der Einrichtung der Katastrophenschutz-Leuchttürme und Katastrophenschutz-Informationspunkte? Wie sind diese ausgestattet bzw. wie sollen sie ausgestattet sein? Gibt es hierfür finanzielle Unterstützung oder einheitliche Vorgaben von der Landesebene?
zu Frage 7: Jetzt habe ich einen Teil der Beantwortung in den letzten Ausführungen vorweggenommen. Es gibt keine einheitliche Ausstattung und bisher keine, zumindest in Teilen keine einheitlichen Vorgaben von Seiten der Landesebene.
Das Projekt Katastrophenschutz-Leuchttürme ist ein Landesprojekt. Entsprechend müssen einheitliche bezirksübergreifend gültige Regelungen getroffen und in einem Organisationskonzept festgehalten werden, welches hoffentlich sehr bald kommt.
Dieses Konzept ist derzeit in Bearbeitung und muss ggf. um Erkenntnisse aus den zurückliegenden großen Stromausfällen ergänzt werden, was wiederum eine abgeschlossene Evaluation dieser Einsätze voraussetzt und daran arbeiten sowohl die Bezirke als auch die Landesebene derzeit.
Erst wenn abschließend festgelegt ist, in welchen Fällen für welche tägliche Einsatzdauer und mit welchen Leistungsangeboten die Leuchttürme zur Verfügung stehen sollen, kann das benötigte Personal und die benötige Ausstattung ermittelt werden. Vorgaben von der Landesebene existieren bisher nur teilweise, initiale finanzielle Unterstützung seitens der Senatsverwaltung für Inneres steht zur Verfügung, wurde auch verausgabt und in der Vergangenheit haben wir viele Beschaffungen für die Ausstattung durchgeführt.
Die Bezirksbürgermeisterin und ich haben erst heute Vormittag in der Runde mit der Innensenatorin darauf gedrungen, das Organisationskonzept zu finalisieren. Die Zeit der vielstimmigen Diskussion zwischen 12 Bezirken und der Senatsverwaltung muss zum Ende kommen, auch wenn es später sicherlich der einen oder anderen Nachsteuerung bedarf.
Frage 8: Hat das Bezirksamt eine Übersicht darüber, welche vulnerablen Einrichtungen im Bezirk, zum Beispiel Pflege- und Altenheime, Beatmungs-WGs mit eigenen Netzersatzanlagen ausgestattet sind?
zu Frage 8: Dem Amt für Soziales liegt hierzu keine Übersicht vor. Auch das Lagebild der Berliner Feuerwehr, mit dem das Online-Instrument DiDaKat ersetzenden Modul Notfallhandbuch kann dies aufgrund der fehlenden Meldepflicht nicht kompensieren.
Ich muss mich entschuldigen, ich muss noch mal kurz zurückspringen, weil es in der Zuarbeit nicht drinstand. Ich habe nichts zu dem Katastrophenschutz-Informationspunkten gesagt.
Wir haben die im Bereich Katastrophenschutz festgelegt. Wir sind in der Diskussion angesichts sozusagen der unterschiedlichen Zuständigkeit der einzelnen benannten Einrichtungen durch verschiedene Ämter, also insbesondere das Amt für Soziales und das Jugendamt. Hier müssen wir in den Austausch kommen bzw. sind im Austausch, aber hier müssen wir zu Konkretisierungen kommen.
Die Idee der Landesebene war und ist es bis heute, dass diese Katastrophenschutz-Informationspunkte, von denen wir dezentral verteilt im Bezirk neun vorhalten sollen, dass diese zivilgesellschaftlich getragen werden. Wir sind ämterübergreifend der Meinung, dass das nicht funktioniert und die Zivilgesellschaft, und das sind konkret freie Träger, sagt uns auch, wir wollen dafür die Verantwortung nicht federführend übernehmen. Das heißt, wir sind aufgerufen, dass die jeweils zuständigen Ämter die Federführung beim Betreiben der Katastrophenschutz-Informationspunkte übernehmen und die Zivilgesellschaft unterstützt. Das ist das Vorgehen und dazu müssen wir natürlich mit den entsprechenden Trägern, die da sind, in den Austausch gehen.
Ich habe entschiede, und ich hoffe, das hat dann auch Bestand, wir müssen das ja noch im Bezirksamt diskutieren, ich habe entschieden, dass wir an der Stelle die Anforderungen des Landes Berlins, so, wie sie bisher existieren, nicht erfüllen, sondern übererfüllen.
Die Ereignisse in Steglitz-Zehlendorf haben gezeigt, dass reine Katastrophenschutz-Informationspunkte, also mit der Idee, die Bevölkerung, die anderweitig jetzt nicht gut informiert werden kann, Stromausfall, ja, es funktioniert nichts, die kommen zum Informationspunkt und erwarten, dass es Informationen unterschiedlichster Art gibt. Welche Apotheke hat hier noch offen oder eine mit Notstromversorgung und kann Medikamente ausgeben, wo ist der nächste Arzt, der erreichbar, ist das nächste Krankenhaus mit der Notaufnahme überhaupt noch in Betrieb oder muss ich in einen anderen Bezirk – was auch immer, es gibt eine unerschöpfliche Palette an möglichen Fragen.
Aber die Ereignisse in Steglitz-Zehlendorf haben auch gezeigt, dass es notwendig werden kann, dass Leute spontan untergebracht werden müssen. Deswegen habe ich gesagt, nicht alle, aber doch eine gewisse Zahl von Katastrophenschutz-Informationspunkten sollte diese Möglichkeit des Informationspunktes kombinieren können mit der Möglichkeit der Notunterbringung. Das heißt Standorte, an denen wir sowohl freie Träger haben, aber auf dem Nachbargrundstück auch eine Sporthalle, sodass wir hier sozusagen schnell bei Bedarf mehr anbieten können als ein Katastrophenschutz-Informationspunkt gemeinhin anbieten sollte.
Und diese Standorte müssen auch notstromversorgt sein. Also es nützt uns keine Sporthalle, wenn sie im Zweifel keinen Strom hat und wir haben im letzten Jahr, ist noch gar nicht lange her, auch neun Notstromaggregate beschafft, um auch die Katastrophenschutz-Informationspunkte mit Notstrom zu versorgen. Das klingt immer so einfach, da ist ein Aggregat und dann fließt der Strom; das ist durchaus auch mit baulichen Maßnahmen verbunden, da muss man ein bisschen mehr machen. Da hat der Hochbau dann auch eine Aufgabe und möglicherweise wird das nicht an allen Standorten reichen mit einem, wenn man sozusagen den Informationspunkt hat und die Sporthalle auf dem Nachbargrundstück, aber ich bin der Überzeugung, dass das Schul- und Sportamt hier eine sehr starke Rolle spielen muss in seiner Zuständigkeit für die Sporthallen und dass wir hier sozusagen auch Bedingungen schaffen können, die es ermöglichen mehr anzubieten als ein Katastrophenschutz-Informationspunkt kann.
Also nur noch ein Beispiel: Wir haben ja durchaus auch größere Sporteinrichtungen, wo ein Casino vorhanden ist. Wir haben die sanitären Einrichtungen mit Duschmöglichkeiten in den Sporthallen, aber wenn wir ein Casino haben, kann man dort auch Essen erwärmen, man kann Kaffee kochen und Tee ausreichen, also ich glaube nicht, dass die Leute kommen und dann einfach schnell eine Information abholen, sondern dass wir hier im Zweifel im Bedarfsfall schnell Dinge zum Einsatz bringen können, die darüber hinausgehen.
So, das war der Rücksprung zur Frage 7.
Die Frage 8 hatte ich beantwortet. Ich komme zur Frage 9.
Frage 9: Was tut das Bezirksamt, um die Bevölkerung über die Möglichkeiten der individuellen Katastrophenvorsorge zu informieren?
zu Frage 9: Die vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz- und Katastrophenhilfe herausgegebene Broschüre „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ wurde bereits in der Anzahl von 1.000 Stück bestellt. Diese werden zeitnah in den Bürodienstgebäuden ausgelegt.
Darüber hinaus wurden weitere 2.000 Stück für die Verteilung in Familienzentren, Stadtteilzentren, Bibliotheken und Musikschulen bestellt.
Außerdem soll es analog des Angebots anderer Bezirke eine Webseite mit Informationen zum Katastrophenschutz und zur Selbsthilfe geben. Da gibt es Bezirke, die haben da relativ viel im Angebot, man muss die Welt nicht immer neu erfinden, da werden wir uns einiges abgucken und einige bezirksspezifische Besonderheiten natürlich mit aufnehmen, ganz 1:1 geht es nicht, aber das werden wir tun.
Da die Informationen landesweit einheitlich und widerspruchsfrei sein sollten, wird hier überwiegend auf Informationsangebote der übergeordneten Behörden verlinkt werden.
Frage 10: Wie sind die Pläne des Bezirksamts für die Information der Bürgerinnen und Bürger des Bezirks im Krisenfall? Auf welche Kommunikationskanäle könnte das Bezirksamt zugreifen, insbesondere auch im Falle eines Stromausfalls?
zu Frage 10: Das haben wir jetzt in Steglitz-Zehlendorf gesehen. Wenn der Strom ausfällt, dann fallen auch die Funkmasten aus und selbst, wenn man noch die Möglichkeit hat, sein Handy zu laden und das Handy funktionsfähig ist, kann man damit nicht telefonieren und kann damit nicht im Internet surfen und sonstige Dinge machen. Das ist sozusagen ein Fall, der … ja, die manche vielleicht so gar nicht bedacht haben vorher.
Die Antwort lautet folgendermaßen: Die Möglichkeiten der Kommunikation sind extrem lageabhängig, weshalb hier generelle Aussagen so einfach nicht möglich sind. Bei einem großflächigen Stromausfall erfolgt die Kommunikation, wenn noch verfügbar, über Social Media-Kanäle, klassische Medien wie TV und Radio.
Stehen diese Kommunikationskanäle nicht mehr zur Verfügung, erfolgt die Kommunikation an die Bevölkerung, über die Katastrophenschutz-Leuchttürme und
-Informationspunkte, Lautsprecherdurchsagen seitens der Polizei, die Ausgabe von Flyern und Handzetteln, schwarze Bretter, und ich meine jetzt nicht nur das konkrete Handeln des Bezirksamtes. In dem Falle sollten auch Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungsgenossenschaften, Unternehmen, zivilgesellschaftliche Akteure, Wohnungseigentümer solche Informationen bereithalten und dann an entsprechenden Orten verbreiten, sodass die sozusagen jeder Mann und jede Frau und allen Menschen insgesamt zugänglich sind. an zentralen Orten sowie die Einbindung aller beteiligten Kräfte, also auch der Hilfsorganisationen in die mündliche Informationsweitergabe in Auflaufstellen oder mittels Hotlines.
Auch noch mal eine ganz zentrale Frage; wir alle erinnern uns an das Pandemieteam, was wir auch innerhalb ganz kurzer Zeit eingerichtet haben. Auch in Steglitz-Zehlendorf hat sich das gezeigt, Leute rufen an und haben Fragen: Wo gibt es Hilfsangebote, wo kann ich mich hinwenden?
Es gibt aber auch viele Menschen, die helfen wollen und die sagen dann, na ja, heute kann ich nicht, aber morgen von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr würde ich gerne was Gutes tun und im Krisenfall unterstützen. Natürlich müssen dann Menschen idealerweise telefonisch erreichbar sein, die auf solche Fragen eine Antwort haben und das bündeln und wenn sie es nicht selbst beantworten können, weitergeben und dann die Antwort möglichst schnell erfolgt. Auch solch eine Hotline ist ein wichtiges Thema.
Bei großflächigen Lagen weit über die Bezirksgrenzen hinweg erfolgt eine einheitliche und widerspruchsfreie Kommunikation, die entsprechend von der Senatskanzlei bzw. der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung koordiniert wird.
Frage 11: Gibt es Risikoanalysen bzw. Notfallpläne für bestimmte Einrichtung, zum Beispiel Schulen, Kitas oder bestimmte Bereiche oder allgemein für den Bezirk?
zu Frage 11: Nach § 6 Abs. 2 Katastrophenschutzgesetz ist eine ressortübergreifende Gefährdungsabschätzung seitens der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung vorgesehen. Darauf aufbauend erfolgt eine ressortbezogene bzw. bezirkliche Gefährdungsabschätzung. Aktuell liegt dem Bezirk keine ressortübergreifende Gefährdungsabschätzung vor – weder zu Schulen, noch zu Kitas, noch zu anderen Bereichen.
Für Schulen bestehen natürlich Planungen für Amokläufe sowie interne Notfallpläne der Krankenhäuser – die gibt es natürlich auch an unsere Krankenhausstandorten. Zudem sind Träger von Pflegeeinrichtungen für eigene Notfallplanungen verantwortlich.
Darüber hinaus bestehen Notfallpläne des für die Unterbringung von Obdachlosen zuständigen bezirklichen Amtes für Soziales.
Frage 12: Ist das Bezirksamt bereit, angesichts der Ereignisse der letzten Monate
– Stromausfall in Treptow-Köpenick und Stromausfall in Steglitz-Zehlendorf – mit erstmaliger Feststellung der Großschadenslage, seine in der mündlichen Anfrage, Drucksache 1786, getätigte Aussage Katastrophen- und Großschadensfälle betreffend definitionsgemäß nie in einem Bezirk allein zu revidieren?
zu Frage 12: Nein. Das revidieren wir und ich auf keinen Fall. Mit dem Wort „Bezirk“ ist hier der Bezirk als Katastrophenschutzbehörde zu verstehen. Das wird …, dazu wird auf das Wort „definitionsgemäß“ verwiesen. Die Definition des Begriffs „Katastrophe“ befindet sich in § 1 Abs. 1 Katastrophenschutzgesetz, die der Großschadenslage in § 1 Abs. 2 Katastrophenschutzgesetz.
In beiden Absätzen ist die Rede von Katastrophenschutzbehörden und deren Zusammenwirken. Es existieren aktuell 37 Katastrophenschutzbehörden im Land Berlin, verteilt auf verschiedenen Ebenen der Verwaltung – Senat, nachgeordnete Behörden. Dazu gehören auch Polizei und Feuerwehr sowie selbstverständlich die 12 Bezirke.
In Steglitz-Zehlendorf, das ist ja auch Anlass für Ihre große Anfrage gewesen, waren neben dem Bezirk mindestens Polizei, Feuerwehr, Senatsinnenverwaltung, Senatsgesundheitsverwaltung, Senatsverwaltung Wirtschaft, Energie und Betriebe und die Senatsverwaltung, ich kürze jetzt ab, ASGIVA tätig, Thema Geflüchtetenunterkünfte, die waren alle als Katastrophenschutzbehörden neben dem Bezirk Steglitz-Zehlendorf zur Bewältigung der Lage tätig. Hinzu kommt die Unterstützung von anderen Bezirksämtern, u.a. auch von unserem Bezirksamt.
Insofern, selbst, wenn es eine lokale Begrenzung der Betroffenheit der Bevölkerung gibt, die sich innerhalb eines Bezirksgebiets abspielt, ist ein Großschadensfall niemals allein eine bezirkliche Angelegenheit. Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf war hier relativ schnell einsatzfähig mit seinem Stab, aber er hätte diese Lage natürlich nie und nimmer alleine bewältigen können. Also alle hier aufgezählten Katastrophenschutzbehörden waren notwendig, um diese Lage zu bewältigen und deswegen ist es immer im Großschadensfall eine überbezirkliche Angelegenheit.
Überbezirklich muss es nicht sein bei Bombenfunden oder solchen Dingen, was ich vorhin gesagt hatte. Das haben wir auch ohne andere, ohne die Involvierung anderer Katastrophenschutzbehörden allein organisiert.
Frage 13: Wie beurteilt das Bezirksamt den durch seine Dienstkräfte geleisteten Unterstützungseinsatz beim Stromfall in Steglitz-Zehlendorf?
zu Frage 13: Wir haben hier das Unterstützungsangebot des Amtes für Soziales. Darauf hat der Bezirk Steglitz-Zehlendorf allerdings geantwortet, dass er hier keinen Bedarf hat, dieses Angebot in Anspruch zu nehmen.
Während des Stromausfalls haben zwei Personen aus der bezirklichen Pressestelle, die ist bekanntermaßen im Verantwortungsbereich der Bürgermeisterin angesiedelt in Steglitz-Zehlendorf, im Rahmen der Amtshilfe unterstützt. Eine gegenseitige Unterstützung der Bezirke untereinander im Rahmen der eigenen Möglichkeiten im Krisenfall bewertet das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg selbstverständlich als unbedingt wichtig.
Und auch die Kollegin Gerold war in ihrem Zuständigkeitsbereich mit Unterstützung involviert, nämlich durch das Ordnungsamt. Das Bezirksamt bewertet den durch die Dienstkräfte des Ordnungsamtes geleisteten Unterstützungseinsatz sehr positiv. Hervorzuheben sind insbesondere der engagierte Dienst für die betroffenen und dankbaren Bürger*innen sowie die konstruktive Pflege und Stärkung der Netzwerke unter den Kolleginnen und Kollegen sowie zwischen den Bezirksämtern.
Auch ich selbst in meiner Zuständigkeit für den Katastrophenschutz und für das Schul- und Sportamt hatte mit unserem Katastrophenschutzbeauftragten gleich nach Beginn der Lage an diesem Wochenende ein Telefonat und demzufolge haben wir unser Personal schon mal sensibilisiert bei einem möglichen Bedarf, wo die Wahrscheinlichkeit allerdings nicht hoch war, schnell mindestens eine Notunterkunft herzurichten, also eine Sporthalle, aber der Bezirk Steglitz-Zehlendorf hat sehr schnell signalisiert, dass schon die vorhandenen Notunterkünfte nicht ausgelastet sind und diese Bereitstellung nicht notwendig ist. Wenn mehr notwendig gewesen wäre, hätten wir natürlich auch mehr geleistet und da ist jetzt nicht die Frage, was ist jetzt Regelaufgabe oder nicht und es ist irgendwie festgeschrieben, dass wir helfen müssen, nein, aber zwischen den Bezirksämtern gibt es eine große Solidarität und wenn es um das Leben und die Gesundheit von Menschen geht, stellt sich diese Frage für uns nicht und natürlich waren auch alle anderen Ämter – und darüber haben wir im Bezirksamt auch gesprochen – wären im Krisenfall bei Bedarf in der Lage gewesen, je nach Lage und je nach Art und Weise der Krise in eigener Zuständigkeit unmittelbar und schnell zu helfen und damit komme ich auch ans Ende meiner Antworten.
Es gibt jetzt ganz viele Themenkreise, die hier wichtig sind, die wir heute nicht streifen können, dafür reicht, glaube ich, die Zeit nicht. Ich war jetzt sehr lang und auch die Fragen waren ja nicht allumfassend, sondern haben auch nur bestimmte Ausschnitte aufgezeigt, aber ich möchte mich an der Stelle noch mal herzlich bedanken und ich glaube, wir tun gut daran, wenn wir, wenn jetzt sozusagen die öffentliche Berichterstattung abebbt und die Presseanfragen nicht mehr zu dem Thema so zahlreich sind, dass wir trotzdem, und nicht nur wir, sondern alle Katastrophenschutzbehörden und insbesondere die Landes- und Bundespolitik dazu beitragen, dass wir resilienter werden und dass wir im Falle einer Krise stärker handlungsmächtig und unmittelbar eingreifen können zum Schutze der Menschen, für die wir zuständig sind.
Vielen Dank.
Leitung: Vielen Dank Herr Bezirksstadtrat Hehmke. Die Beantwortung ist damit abgeschlossen und ich eröffne die Aussprache. Als Erste hat für die Fraktion Die Linke Frau Jösting das Wort.
Frau Jösting: Guten Abend Herr Vorsteher, liebes Bezirksamt, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste am Stream oder im Saal, ich hoffe es gibt noch welche, weil dieses Thema, finde ich tatsächlich besonders interessant. Es ist mir selten so schwer gefallen, mein Berufsleben von meiner ehrenamtlichen Tätigkeit hier zu trennen.
Ich hatte die Freude, mit genau null Stellenanteilen ehrenamtlich Katastrophenschutzbeauftrage zu sein bis vor ungefähr einem halben Jahr, da konnten wir eine Stelle besetzen, wo jemand immerhin mit 20% diesen Bereich bearbeiten kann. Ich bin selten in meinem beruflichen Leben gegen so viele Wände gelaufen wie beim Thema Katastrophenschutz. Alle standen in der Klosterstraße – so viel kann ich sagen.
Insofern freue auch ich mich, dass sozusagen Herr Pross jetzt die Aufmerksamkeit hier in diese BVV gebracht hat. Ich freue mich aber vor allem, dass die Aufmerksamkeit endlich bei Inneres angelangt ist und vielleicht ein wenig Dynamik in das Thema kommt. Insofern ist es zynisch, aber wahrscheinlich gut, dass es nur ein Stromausfall war, der hier sozusagen zu einer Großschadenslage führte und auch noch eine Katastrophe war.
Die Ernsthaftigkeit, mit der der Senat das Thema betreibt, da würde ich nach Lektüre der Pressekonferenz und einer gewissen politischen Erfahrung, die ich mir anmaße, sagen, Ihren Optimismus teile ich noch nicht, dass sozusagen man in einer Besprechungsunterlage reagiert auf eine Großschadenslage, die man sehr gut bearbeitet hat, auf deren Grundlage man aber 66 Maßnahmen definiert, die man jetzt durchziehen müsste, beeindruckt mich. Ist nicht ganz mein Humor, aber ich würde dann vielleicht doch eher abwarten auf die Senatsvorlagen, die tatsächlich mit Maßnahmen beschlossen werden und nicht nur …
Wir haben uns sehr schön unterhalten über 66 Maßnahmen und wir finden, Sie sollten ein paar Stellen kriegen. Wie es finanziert wird …, sprechen wir nächstes Mal. Also so ganz begeistert bin ich noch nicht.
Ich mag auch die Stelle in der Presseerklärung des Senats, wo erklärt wird, dass Frau Spranger sagt, sie … also macht jetzt ganz viele Dinge, aber: Da haut sie auf den Tisch, sie braucht jetzt auch mal ein Eingriffsrecht. Braucht sie jetzt mal, damit sie Vorgaben durchsetzen kann, die sie nicht hat. Es gibt von Inneres keine Vorgaben, insofern braucht sie kein Eingriffsrecht. Aber es wäre hilfreich, es gäbe welche, und dann bin ich völlig bei Ihnen, dann sollte es auch ein Eingriffsrecht geben, aber es ist nicht das Problem, dass die Katastrophenschutzbehörden in den letzten Jahren nicht hätten arbeiten wollen, sondern dass es schlicht keine Vorgaben gibt.
Und insofern, Frau Hochstätter. die jetzt leider nicht da ist, ist aber kein Problem, ist keine Kritik, hat sich vorhin gewundert, dass sie seit vier Jahren keine Antwort von MVKU oder wie immer die Verwaltung zwischendurch hieß, auf eine Frage sozusagen der BVV gibt. Es gibt seit fünf Jahren schon keine Ausführungsvorschriften zu diesem Katastrophenschutzgesetz. Seit fünf Jahren, so. Das ist …, also Entschuldigung, aber das ist doch kein Umgang mit irgendwas, was Katastrophe heißt … so.
Dort würde also drinstehen, wie man so ein Gesetz umsetzen könnte. Dort würden vielleicht sogar Vorgaben drinstehen, die helfen würden – gibt es nicht.
Es gibt keine Vorgaben zu den Personalstellen, auch das haben Sie erwähnt, sondern de facto wurde bis vor Kurzem in den Katastrophenschutzbehörden quasi ehrenamtlich, so wie manche Leute ein bisschen Datenschutz nebenher machen oder irgendwie den Weihnachtsbaum mit aufstellen in der Bibliothek oder sich um irgendwie … weiß ich nicht …, Teamtage kümmern, haben sich Leute um Katastrophenschutz gekümmert. Das kann nicht ernst sein.
Insofern, im Rahmen der Pandemie wurde man dann tätig und hat zumindest mal Leute vielleicht freigestellt im gewissen Stellenanteil, aber dass es sozusagen wirklich Personalstellen gibt und die auch besetzt werden und vielleicht auch mal eine Gehaltsgruppe dasteht, die man erwartet, das ist neu. Sollte es davon mehr geben, umso besser.
Ich glaube, sie hat nur von den Stellen in den Bezirken gesprochen und nicht von dem, was sie sich so gönnt – was wichtig wäre, damit sie mal steuert, aber ich finde, das gehört dann auch dazu, dass man da noch mal ein Verhältnis reinbringt, wie viel Stellen vielleicht in die Bezirke kommen und wie viel im Land bleiben.
Sie haben es gesagt, es gibt keine Vorgaben zur Ausstattung der Leuchttürme, ebenso wenig zur Ausstattung der Katastrophenschutzräume in den Katastrophenschutzbehörden. Also im Prinzip muss man es sich so vorstellen, dass man als Katastrophenschutzbeauftragter es sich selber erarbeitet, was könnte die Katastrophe sein, da kann man sich entscheiden zwischen Alien, Erdbeben, Wasserverunreinigung, je nachdem kauft man dann also Sparten, Wassertabletten, Linsensuppe, Zelte, was man so denkt, weil, Inneres nichts vorgibt.
So, jetzt ist Strom Mode, also bereiten wir uns alle auf einen Stromausfall vor. Man hofft, die nächste Katastrophe möge sich daranhalten, nicht, dass irgendwas anderes kaputt geht, das wäre jetzt doof.
Wichtig aber: Es gibt …, es ist insofern nicht vollständig, dass es keine Vorgabe gibt. Es gibt die Vorgabe zur technischen Ausstattung, also Drucker, PC und USB-Sticks sollte man haben. Es gibt keine Vorgaben zu Netzersatzanlagen, und zwar nicht nur in irgendwelchen Pflegeeinrichtungen, sondern auch in Dienstgebäuden. Also theoretisch könnte der Strom auch einfach hier ausfallen und kein Mensch ist arbeitsfähig.
Es gibt auch keine Vorgaben zur Kapazität. Wie lange muss denn meine Netzersatzanlage halten? 24 Stunden? 3 Tage? 3 Wochen? Drei Wochen könnte wahrscheinlich niemand platzmäßig unterbringen, aber es gibt keine Vorgaben. Es gibt auch keine Regelung, wenn ich so eine Anlage habe, müsste die betankt werden. Wo kriegen wir das her im Katastrophenfall? Ich kann ja nicht an die Tankstelle fahren. Kommt einer? Hilft mir dann das THW? Hat Frau Spranger irgendwo ein Depot? Weiß man nicht.
Zwischenruf: Senatsreserve.
Gibt’s die?
Ja? Dann wäre es gut, es mitzuteilen.
Und Ihre Frage, hat der Bezirk ausreichend Notunterkünfte kann der Bezirk gar nicht beantworten, weil Inneres nicht sagt, was ist denn ausreichend. So. Muss ich alle 4 Mio. Berliner unterbringen? Muss ich nur die in meinem Bezirk unterbringen oder nur eine bestimmte Sorte? Weiß man nicht.
Es gibt keine Regelung zu Bereitschaftszeiten und zur Erreichbarkeit der Beschäftigten in den Krisenstäben. Theoretisch hätte kein einziger Tarifbeschäftigter an dem Samstag sich um den Stromausfall …, die hätten alle Tennis spielen gehen können – wer kein Problem gewesen.
So und da sind wir noch nicht bei Bezahlung. Da sind wir erst mal nur bei müssen die alle ein Handy haben, müssen die da rangehen? Muss ich sonntags ans Telefon gehen, weil mir einer sagen will, in Steglitz ist Strom ausgefallen? Keine Vorgabe.
So, insofern bleibt mir zum Schluss einmal im Leben Kai Wegner Recht zu geben, der in der Abendschau zu der Bürgermeisterin von Steglitz sagte, ‚ich kann Ihnen die fünf Stellen geben, aber es hilft Ihnen nichts, solange Inneres nichts steuert‘.
Leitung: Vielen Dank Frau Jösting. Nicht nur die Beschaffung von Raumschiffen hat hier oben zumindest Heiterkeit ausgelöst.
Gibt es zu diesem ansonsten sehr ernsten Thema Ihrerseits noch Wortmeldungen? Das sehe und höre ich nicht.