Mündliche Anfrage gestellt von Jutta Schmidt-Stanojevic, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 10. Dezember 2025
Ich frage das Bezirksamt:
- Wann plant das Bezirksamt alle aktuellen baulichen Barrieren, die Menschen mit Behinderungen im Rathaus Kreuzberg begegnen, zu beheben? (Wie zum Beispiel kaputte Taster, fehlender Notrufknopf in den Behindertentoiletten, störender Teppich auf dem Weg zum BAS-Saal, das Fehlen eines expliziten Fahrstuhlrufknopfs für den rollstuhlgerechten Fahrstuhl) Mit der Bitte um einen Zeitplan.
- Welche Finanzierung (Förderprogramme etc.) zur Umsetzung einer barrierefreien Verwaltung können dabei hinzugezogen werden?
- Wo können sich Bürger*innen hin wenden , wenn sie auf bauliche Barrieren in den Rathäusern des Bezirks aufmerksam werden und diese melden wollen?
Es antwortet Andy Hehmke, Bezirksstadtrat, Abt. für Schule, Sport und Facility Management
zu Frage 1: Sobald Mängel gemeldet werden, werden diese kurzfristig beseitigt bzw. die Beseitigung beauftragt. Die Reparatur der Notrufe in den Behindertentoiletten ist bereits beauftragt. Ebenso die Reparatur der Taster der Automatiktüren im Bauteil C, also im Foyerbereich.
Andere Mängel werden aus Gründen der Nachhaltigkeit erst mit der anstehenden Kernsanierung des Objekts beseitigt werden können; Sie wissen alle, dass wir erstmalig oder seit kurzem mit diesem Objekt hier in der Investitionsplanung des Landes Berlin aufgeführt sind und es macht natürlich keinen Sinn, Dinge sozusagen inklusiv umzubauen, die man im Rahmen der Sanierung dann zurückbaut und dann noch mal inklusiv gestaltet.
Die Erstellung eines konkreten Zeitplans ist im ersten Fall durch die bereits erfolgte Beauftragung hinfällig und der Zeitplan für die Sanierung ist abhängig vom Bauzeitenplan. Der existiert bisher nicht. Wir haben ja jetzt durch die Aufnahme in die Investitionsplanung die Möglichkeit, dann auch Planungsmittel in die Hand zu nehmen und wenn die Planung fertig ist, dann kennen wir auch den Bauzeitenplan und können darüber Auskunft geben, in welchem Jahr oder in welchen Jahren genau in welchen Abschnitten, was an diesem Standort gemacht werden soll.
zu Frage 2: Grundsätzlich können Förderprogramme wie die Bundesinitiative Barrierefreiheit oder das Förderprogramm Aktion Mensch – Barrierefreiheit für alle bzw. auch eine Förderung durch die bezirkliche Beauftragte für Menschen mit Behinderung hinzugezogen werden.
zu Frage 3: Hierzu verweisen wir an die Koordinierungsstelle inklusive Verwaltung. Die ist erreichbar unter der E-Mail-Adresse k-i-v@ba-fk.berlin.de. Vielen Dank.
Nachfrage 1: Können Sie genau sagen, wann die kaputten Taster im Rathaus Kreuzberg sowohl in der 3. Etage als auch in 1. Etage repariert werden? Also da würde ich gerne einen genauen Zeitpunkt wissen.
zu Nachfrage 1: Wenn wir bauliche Leistungen beauftragt haben bei den Firmen, wissen wir in der Regel nicht, in welchem Zeitraum das erfolgt. Auch Firmen sind in der Regel ausgelastet und ob die dann nach vier Wochen kommen oder nach sechs Wochen, das kann ich Ihnen nicht sagen – beim besten Willen.
Wir haben hunderte Baumaßnahmen, die im Rahmen der Bauunterhaltung laufen in unseren bezirklichen Gebäuden. Manchmal geht es schneller und manchmal geht es nicht so schnell und wenn es dann nicht so schnell geht, haken wir auch nach, aber Ihnen dort eine verlässliche Auskunft zu erteilen, ist nicht möglich.
Nachfrage 2: Zum anderen würde mich interessieren, können Sie vielleicht diese E-Mail-Adresse der Kontaktdaten für alle Fraktionen und Gruppen usw. vielleicht mal über das BVV-Büro an alle verschicken?
zu Nachfrage 2: Nach unserer geltenden Geschäftsordnung müssten Ihnen diese Drucksachen, also zumindest aus meinem Bereich, spätestens am Montag liegt das schriftlich vor, eigentlich. Also ich schicke es morgen raus, ist ja fertig und beantwortet. Die E-Mail-Adresse kriegen Sie natürlich im Rahmen der Beantwortung. Also es gibt diese Stelleinklusion in der Verwaltung oder inklusive Verwaltung und mit der entsprechenden E-Mail-Adresse.
Nachfrage 3 (Frau Katja Jösting): Das ist eine ist ja sozusagen eine wünschenswerte Barrierefreiheit, die man herstellt, wo ich Verständnis dafür habe, dass, wenn man das Geld im Moment noch nicht hat, jetzt keine Maßnahmen beginnen kann. Das andere sind gesetzliche Vorschriften, die einzuhalten sind. Da würde mich dann schon interessieren, wie sozusagen mit dem Behinderten-WC umgegangen wird, wenn der Notruftaster nicht funktioniert, also wer betreut das? Und was ist mit der Arbeitsstättenrichtlinie und der Markierung von Treppenstufen, die in diesem Rathaus nicht umgesetzt ist?
zu Nachfrage 3: Wir haben ja mit der Verwaltungsreform eine sehr interessante Sache vereinbart, die nennt sich Konnexität. Das heißt, wenn das Land Berlin jetzt Dinge bestellt, ab dem neuen Jahr muss es dafür Sorge tragen, dass die umsetzenden Stellen der öffentlichen Verwaltung dafür auch finanziell und personell ausgestattet werden.
Wir leben seit Jahren in diesem Land mit dem Missstand, dass der Landesgesetzgeber sehr viele schöne Dinge beschließt und zum Teil auch der Bundesgesetzgeber beschlossen hat und wir weder personell noch finanziell dafür ausgestattet sind. Insofern sind wir natürlich auch in erster Linie damit beschäftigt, im Rahmen der Bauunterhaltung Schäden zu beheben sozusagen, die so akut sind, dass Brandschutzproblematiken betroffen sind, dass Wasser eindringt usw. und ich habe Ihnen gesagt, dass die von Frau Schmidt-Stanojevic angesprochenen Mängel bzw. deren Beseitigung bereits beauftragt ist.
Wenn Sie jetzt sozusagen weitergehende Dinge haben, wo Sie meinen, das müsste jetzt ganz dringend gemacht werden und das wäre auch sozusagen im Rahmen der baulichen Unterhaltung, weil, mehr Mittel stehen uns ja erst mal nicht zur Verfügung, möglich, dann bitte ich noch mal um konkreten Hinweis, wo genau und dann werden wir das prüfen und Ihnen eine Antwort geben. Vielen Dank.
Nachfrage 4 (Frau Katja Jösting): Dann stelle ich die Frage noch mal anders und gebe damit vielleicht einen Hinweis: Wann gedenkt denn das Bezirksamt, die Arbeitsstättenrichtlinie, die auf Bundesebene seit, ich glaube 20, 30, 40 Jahren existiert, umzusetzen und ggf. im Rahmen von unabweisbaren Mehrausgaben dann entsprechende Gelder zu beantragen?
zu Nachfrage 4: Wir haben durchaus Erfahrungen mit Mehrausgabenanträgen bei der SenFin aufgrund unabweisbarer Mehrausgaben, ich erinnere an Sturmschäden und sonstige Dinge, die nach meiner Kenntnis zum überwiegenden Teil jedenfalls was meinen Geschäftsbereich betrifft, abschlägig beschrieben worden sind.
Ich werde Ihrem Hinweis nachgehen und Ihnen dann dazu die Antwort nachliefern. Vielen Dank.