Mündliche Anfrage gestellt von Julie Richier, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 26. November 2025

Das aufgrund eines erfolgreichen Volksbegehrens beschlossene „BäumePlusGesetz“ verlangt vom Land Berlin unter anderem, bis Ende 2027 den Straßenbaumbestand im Umfang von 440.000 Straßenbäumen wiederherzustellen. Bis spätestens 2040 soll alle 15 Meter ein möglichst gesunder Straßenbaum stehen.

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie viele Straßenbäume müssen in Friedrichshain-Kreuzberg bis 2027 wieder hergestellt werden, um den gesetzlichen Auftrag aus dem BäumePlusGesetz zu erfüllen?
  2. Wie viele Straßen muss das SGA wie in der Blücherstraße, der Ruhlsdorfer Straße, der Friedenstraße oder der Straßmannstraße noch umbauen, um den Baumbestand zu halten und die Bäume in Zeiten vom Klimawandel in einen gesunden und überlebensfähigen Zustand zurückzuführen?
  3. Werden nach Ansicht des Bezirksamts ausreichend personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt, um die neuen gesetzlichen Aufgaben in der gesetzlich verlangten Frist erfüllen zu können?

Es antwortet Annika Gerold, Bezirksstadträtin, Abt. Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt

 

zu Frage 1 bis 3

Also zunächst ist es natürlich zu begrüßen, dass das Thema Bäume auch diesen Stellenwert mit dem Berliner Klimaanpassungsgesetz oder bekannt als BäumePlus-Gesetz bekommt, aber Sie haben es auch schon und ich will ein bisschen allgemeiner antworten, bevor ich auf die Fragen eingehe bzw. ich werde sie gemeinsam beantworten.

Sie haben ja schon auf die Punkte hingewiesen, die auch maßgeblich sind. Sie haben jetzt Beispiele genannt, die Blücherstraße oder auch die Ruhlsdorfer Straße usw., die ja zeigen, dass es immer sehr einzelfallbezogen vor Ort Lösungen braucht und dass gerade im Innenstadtbereich es natürlich so ist, dass wir häufig auch viele Konflikte auch haben, die es aufzulösen gilt, wo es sozusagen, und das thematisieren wir ja auch immer wieder, es ist ja auch vor kurzem ein Thema gewesen im Umweltausschuss, vor anderen Herausforderungen stehen als beispielsweise in Stadtrandlagen, auch, was die Böden betrifft, mit denen wir arbeiten und die Böden, in denen unsere Bäume verwurzelt sind. Wir haben viele flachwurzelnde Bäume, die ja eben dann auch den Asphalt aufwerfen usw., die Bäume kommen gleichzeitig auch nicht so tief, dass sie noch ans Wasser kommen, weil wir diese Leitungssituation haben.

Und all das ist ja der Hintergrund, vor dem wir ja auch dieses Gesetz dann einordnen werden und auch einordnen müssen. Das ist ja auch erst am 03. November 2025 vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen worden, wurde in der letzten Woche veröffentlicht und bedingt durch die kurze Zeitspanne haben wir sozusagen im Bezirksamt die Aufgabe und die Planung noch nicht komplett, also anhand dieses beschlossenen Gesetzestextes analysiert.

Die zuständige Senatsverwaltung MVKU, die befasst sich auch selbst aktuell noch mit den Umsetzungsmöglichkeiten des Gesetzes, ist ja zunächst mal ein Landesgesetz, und die Verteilung der 440.000 Straßenbäume pro Bezirk ist bei uns nicht bekannt bisher, weil auch unterschiedliche Bemessungen pro Meter Straße angeordnet werden können, zum Beispiel auch einseitig bepflanzt, zweiseitig bepflanzt, gibt es Mittelstreifen, gibt es keinen Mittelstreifen und die genannten Maßnahmen, also jetzt auch noch mal zu den Baufarben, die sie genannt haben, sind Resultate von unterschiedlichen Einzelfallprüfungen, wie ich ja auch schon eingangs gesagt hatte. Und wir werden auch andere Maßnahmen umsetzen müssen, um einen gesunden und klimaresilienten Baumbestand zu etablieren.

Ich habe die letzte Frage, auch nach den personellen und finanziellen Ressourcen ist letztlich die entscheidendste Frage, weil, natürlich ist das an der Stelle … die Frage, wie wird das tatsächlich dann auch in der Umsetzung dieses Gesetzes tatsächlich geklärt werden, weil aus Sicht der Bezirke ist es natürlich so, das haben wir vielfach im Ausschuss, hatten wir auch schon hier, in der Grünflächenunterhaltung haben wir, dazu gehört es natürlich auch letztlich, haben wir eine strukturelle Unterfinanzierung und uns ist nicht damit geholfen, wenn wir, ich sage mal Auftrag … Mittel in auftragsweiser Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt bekommen, für die wir aber keine Garantie haben, dass sie dauerhaft Bestand haben, die nicht garantierter Teil auch unseres Budgets tatsächlich sind und die wir dann auch aufgrund der Haushaltsberatungen möglicherweise … oder welcher Einigung in der Landesregierung auch immer zu einem späten Zeitpunkt im Jahr, wie in den vergangenen Jahren, zu Verfügung gestellt bekommen und sie dann ausgeben sollen.

Und natürlich ist ja auch die Frage noch nicht klar, was für Mittel werden wir an sich, also werden wir auch Personal bekommen zur Umsetzung dieses Gesetzes, weil, das ist natürlich das, was wir am allerdringsten dann auch brauchen.

Wir haben eine massive Unterbesetzung auch im Bereich des Baummanagements und die Aufgaben oder die Vorgaben, die in diesem Gesetz enthalten sind, die ja alle richtig sind, wobei man natürlich, wie gesagt, mit der Quantität auch gucken muss, was macht in dem Innenstadtbezirk, die an welcher Stelle sind, die müssen ja auch von Menschen umgesetzt werden und zu der Frage dann eben auch der Konnexität, bekommen wir da nur Sachmittel oder bekommen wir auch Personalmittel, dazu liegen mir noch keinerlei Informationen vor, so dass ich aber hoffe, dass wir das Thema zu einem anderen Zeitpunkt auf jeden Fall noch mal im Ausschuss länger aufgreifen werden.

Nachfrage 1: Gibt es denn schon eine Information, wie das Bezirksamt bei der Erarbeitung der weiteren Regelung einbezogen werden soll, um das Gesetz erfolgreich umzusetzen?

zu Nachfrage 1: Also es gibt ja auf Arbeitsebene oder Fachebene den …, ich glaube, er heißt Fachausschuss Bäume auch bei der Senatsverwaltung für Umwelt, die auch gemeinsam mit allen Bezirken an diesen Themen arbeitet. Ein bestes Beispiel dafür ist sicherlich auch die Zusammenarbeit im Bereich der Zielvereinbarung Straßenbäume, die auch damit erarbeitet wurde u.a.

Nachfrage 2: Und welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, um Bürgerinnen und Bürger zeitnah bei der Inanspruchnahme von Pflanzrechten, von Bäumen zu unterstützen, also die eigene Pflanzung von Bäumen ist ja vorgesehen im Gesetz, welche Möglichkeiten sieht da das Bezirksamt?

zu Nachfrage 2: Zur Frage des gemeinschaftlichen Pflanzen, also wir haben natürlich auf der einen Seite, ich weiß, das ist nicht gefragt, aber heute ja schon die Möglichkeit, auch unter Befolgung der Regeln beispielsweise Baumscheiben ohne Genehmigung zum Beispiel zu bepflanzen und zur Frage von Bepflanzungen von weiteren Flächen haben wir jetzt ja da die Koordinierungsstelle „gemeinschaftliches gärtnern“ auch ins Leben gerufen, die auch zu diesen Fragen insbesondere, vernetzt auch alle, die im Bereich Community gardening, urban gardening tätig sind und ich glaube aber letztlich, noch mal zu der Frage, tatsächlich auch Baumpflanzung, müssen wir natürlich noch mal bestimmte Themen auch durchgehen, zum Beispiel hatte ich ja vorhin schon  angedeutet, auch Fragen von Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen. Ich denke, das sind alles Dinge, die dann eben noch konkret geklärt werden müssen.

 

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