Zu einem erfolgreichen Ankommens- und Integrationsprozess gehört der frühzeitige Zugang zu Bildungsangeboten. Das Berliner Schulgesetz definiert ein Recht auf eine zukunftsfähige und diskriminierungsfreie schulische Bildung und Erziehung jedes jungen Menschen, ungeachtet der ethnischen, sozialen und familiären Herkunft (§2 Abs. 1 SchulG Berlin). Dem müssen wir nachkommen, indem wir die Beschulung in den Aufnahmeeinrichtungen so kurz wie möglich halten und ein Konzept zur Mehrfachnutzung von bezirklichen Einrichtungen anstoßen, so dass diese zur Beschulung von Willkommensklassen genutzt werden können.
Die grüne Fraktion fordert deshalb in einem Antrag (DS/1133/VI) das Bezirksamt auf, innerhalb einer Steuerungsrunde ein Konzept für eine Mehrfachnutzung von Räumen in bezirkseigenen oder vom Bezirk angemieteten Räumen zu erarbeiten, mit dem Ziel, zusätzliche Raumkapazitäten zur Beschulung von Willkommensklassen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg zu schaffen.
Dazu sagt Olja Koterewa, Vorsitzende des Ausschusses für Schule: „Eine dauerhafte Beschulung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen in Räumen der Erstaufnahmeeinrichtungen führt zu Segregation und Ausgrenzung. Ziel muss sein, sie zeitnah in die Regelbeschulung einzugliedern. Dafür sollten alle dem Bezirk zur Verfügung stehenden Ressourcen genutzt werden können – damit Schulen die Möglichkeit haben, auf externe Räumlichkeiten zurückzugreifen und diese z.B. für den Unterricht von Willkommensklassen zu nutzen, wenn die Räume in den Schulen nicht mehr ausreichen.“