Das erklärte Ziel der privaten und öffentlichen Eigentümer, das Hafenplatzgelände komplett abzureißen und stark nachzuverdichten, stellt mietenpolitisch, städtebaulich und klimapolitisch eine große Herausforderung dar. Bei jedwedem Vorhaben muss der Schutz der Mieter*innen gewährleistet und jegliche Neugestaltung des Hafenplatz-Geländes sozialverträglich gestaltet sein.Deshalb fordert die grüne Fraktion in einem Antrag (DS/1136/VI) gemeinsam mit der SPD das Bezirksamt dazu auf, den Verbleib aller Mieter*innen zu garantieren, inklusive dem Wohnraum für Studierende und Geflüchtete, sowie einen Anteil von 50% für die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gewobag festzulegen. Etwaige Änderungen am Hafenplatz sollen gemeinsam mit den Anwohner*innen entwickelt werden.Dazu erklärt Vito Dabisch, Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen: „Der Schutz und der langfristige Verbleib aller Mieter*innen im Hafenplatzkomplex hat für uns die höchste Priorität. Dies muss bei der weiteren Gestaltung des Prozesses für das Bezirksamt handlungsleitend sein. Dazu gehört auch, dass die Eigentümer unverzüglich alle Mängel am Gebäude beseitigen müssen. Die Mieter*innen haben ein Recht auf instandgesetzte Wohnungen!Hintergrund:
Die Pläne aus 2018 und 2019 sahen lediglich einen Teilabriss und eine Nachverdichtung vor, nicht aber den Abriss und Neubau des gesamten Areals. Diese neuen Entwicklungsideen unterscheiden sich fundamental von den alten Plänen und erfordern zwingend ein Bebauungsplanverfahren. Entsprechend hat die Grüne Fraktion gemeinsam mit Linken und SPD einen weiteren Antrag eingebracht (DS/1126/VI). Dem Antrag folgend wird nach einer Anhörung im Ausschuss ein Gutachten prüfen, ob ein Abriss des Hafenplatz-Komplexes tatsächlich nötig ist.