Mündliche Anfrage gestellt von Brigitte Kallmann, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 31. August 2022

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie schätzt das Bezirksamt das Potenzial und die Umsetzbarkeit einer Vorschrift ein, bei Baustellen im Straßenland und anderen geeigneten öffentlichen Flächen, einen Teil der Fläche entsiegelt zu hinterlassen?
  2. Wie ist diesbezüglich der Stand von DS/2136/V, dass bei Straßensanierungen oder Rohr- und Kanalarbeiten unter Straßen Entsiegelungsmaßnahmen mitgeplant werden und Parkplätze, die nicht umgewidmet und begrünt werden, dementsprechend mit einem versickerungsfähigen Untergrund ausgestattet werden?

Es antwortet Annika Gerold, Bezirksstadträtin, Abt. Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt

Wie schätzt das Bezirksamt das Potenzial und die Umsetzbarkeit einer Vorschrift ein, bei Baustellen im Straßenland und anderen geeigneten öffentlichen Flächen, einen Teil der Fläche entsiegelt zu hinterlassen?

Wie ist diesbezüglich der Stand von DS/2136/V, dass bei Straßensanierungen oder Rohr- und Kanalarbeiten unter Straßen Entsiegelungsmaßnahmen mitgeplant werden und Parkplätze, die nicht umgewidmet und begrünt werden, dementsprechend mit einem versickerungsfähigen Untergrund ausgestattet werden?

Fragen 1 und 2 beantworte ich aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam:

Das in der Frage 1 genannte Kriterium der geeigneten öffentlichen Flächen muss vor einer derartigen Vorgehensweise abschließend und flächenkonkret für das gesamte Straßenland des Bezirkes definiert und festgelegt sein. Hierfür bedarf es einer Untersetzung der Entsieglungsstrategie des Bezirkes. Diese wird im Rahmen von baum- und grünfachlichen Leitplanungen – unter Berücksichtigung der flächendeckenden Verkehrsberuhigung und der vorhandenen personellen Ressourcen – ab 2023 auf Quartiersebene sukzessive erstellt.

PDF zur Drucksache