Schriftliche Anfrage gestellt von Olja Koterewa, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingereicht am 02.06.2026

Antwort von  Abt. Schule, Sport und Facility Management

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Welche Schritte hat das Schul- und Sportamt seit Januar 2025 unternommen, um die im Januar von der Elternschaft der Charlotte-Salomon-Grundschule beanstandete QR-CodePraxis bei 40 Seconds zu prüfen?

Zum Beginn des Schuljahres 2024/2025 wurden die Verträge für das Schulmittagessen neu ausgeschrieben. Den Zuschlag für die Charlotte-Salomon-Grundschule sowie für zahlreiche weitere Schulen in Berlin erhielt die 40 SECONDS Service GmbH. Auf Grund der großen Anzahl an Schulen, für die das Unternehmen den Zuschlag erhielt, war die Firma mit der Umsetzung der Essensversorgung damals überfordert. Dies führte zu erheblichen Herausforderungen, die umfangreiche Abstimmungen zwischen dem Schul- und Sportamt, den Schulen, dem Senat, einem beauftragten Rechtsanwalt und dem Caterer erforderten, um die Versorgung der Kinder sicherzustellen.
Zusätzlich erschwerten Rügen und Nachprüfverfahren seitens anderer Caterer gegen die Vergabeentscheidung die Situation. Diese erforderten umfangreiche Begründungen, Neubewertungen und Stellungnahmen an verschiedene Stellen. Ein weiterer erschwerender Umstand war der Weggang der im Schul- und Sportamt für das Schulmittagessen zuständigen Bearbeiterin im Sommer 2025, wodurch das Aufgabengebiet nur noch vertretungsweise betreut werden konnte. Auf Grund der bereits bestehenden Probleme und der begrenzten personellen Kapazitäten war es dem Amt leider nicht möglich, diese Verfahrensweise zeitnah zu prüfen oder zu korrigieren.

2. Zu welchen Ergebnissen ist die Prüfung gekommen?

Es war nur schwer möglich, die Essensausgabe an die Kinder innerhalb der vorgegebenen Pausenzeitslots zu gewährleisten. Um den Kindern dennoch ausreichend Zeit für die Einnahme des Mittagessens zu ermöglichen, wurde seitens der Schule die Scannung der QR-Codes vorgezogen. Diese Maßnahme war als Notlösung gedacht, um eine geordnete Mittagessensausgabe zu gewährleisten.

3. Wurden seit dem Januar 2025 an der CSG Mahlzeiten für abwesende Kinder abgerechnet? Wenn ja, wieviele?

Laut Auskunft der Schule ist es in wenigen Einzelfällen temporär zu abgerechneten Mahlzeiten gekommen, obwohl die Kinder abwesend waren. Die Anzahl lässt sich jedoch nicht beziffern.

4. Wie hoch ist der daraus resultierende finanzielle Schaden, und wer trägt ihn?

Der finanzielle Schaden lässt sich nicht beziffern, da keine Übersicht zu den Vorfällen existiert. Laut Schule handelt es sich nur um wenige Einzelfälle.

5. Welche Konsequenzen zieht das Bezirksamt in Folge dessen gegenüber dem Caterer?

Das Verfahren wurde von der Schule entgegen der Leistungsbeschreibung ausgeführt. Den Caterer trifft nach Auffassung des Schul- und Sportamtes bezüglich der QR-Code-Scannung keine Schuld. Die schlechte Mittagessenversorgung zum Catererwechsel 2024 aufgrund zu vieler angenommener Aufträge in mehreren Bezirken Berlins soll perspektivisch durch eine berlinweite zentrale Vergabe verhindert werden.

6. Wann soll eine Antwort an die Elternschaft auf ihre Beanstandung erfolgen und aus welchen Gründen wird diese so lange hingehalten?

Die Beantwortung an einen Elternvertreter ist am 15.06.2026 erfolgt. Die lange Bearbeitungszeit ist der Personalsituation im Schul- und Sportamt und dem personell nicht besetzten Aufgabengebiet geschuldet (siehe Antwort zu Frage 1). Zum 01.06.2026 konnte das Aufgabengebiet personell neu besetzt werden.

7. Wie stellt das Bezirksamt grundsätzlich sicher, dass Mahlzeiten in den Schulen korrekt abgerechnet werden?

Es gibt eine Leistungsbeschreibung für den Auftragnehmer. Diese wird auch der Schule mit dem Auftragsbeginn zur Verfügung gestellt. An diese Leistungsbeschreibung müssen sich Auftraggeber und Auftragnehmer halten. Wenn eine Schule unbegründet von den Vorgaben abweicht, muss dies mit der Schule und der Schulaufsicht kommuniziert und entsprechende Konsequenzen abgestimmt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Andy Hehmke
Bezirksstadtrat

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