Mündliche Anfrage gestellt von Maria Haberer, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 24. Juni 2026

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Für welche konkreten Maßnahmen, Dienstleistungen oder Anschaffungen wurden die im Bezirkshaushalt umgewidmeten 10.000 Euro (Kapitel 3502, Titel 54010) für die Einführung eines Scraping-Verfahrens zur Ermittlung illegaler Ferienwohnungsangebote eingesetzt?
  2. Wie viele Verdachtsfälle bzw. nicht genehmigte Ferienwohnungen auf Plattformen wie Airbnb, Booking.com oder vergleichbaren Portalen konnten durch die mit diesen Mitteln finanzierten Maßnahmen identifiziert werden?
  3. Wie viele Wohnungen konnten infolge dieser Maßnahmen dem regulären Wohnungs-markt wieder zugeführt werden?

Es antwortet Regine Sommer-Wetter, Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin, Abt. für Arbeit, Bürgerdienste und Soziales

1. Für welche konkreten Maßnahmen, Dienstleistungen oder Anschaffungen wurden die im Bezirkshaushalt umgewidmeten 10.000 Euro (Kapitel 3502, Titel 54010) für die Einführung eines Scraping-Verfahrens zur Ermittlung illegaler Ferienwohnungsangebote eingesetzt?

Bisher wurden keine Ausgaben für die Einführung des Scraping-Verfahrens getätigt. Es wurden entsprechende Gespräche zu einer möglichen Umsetzung geführt sowie Grenzen im Verfahren erörtert.

Aufgrund der seit 20. Mai 2026 gültigen EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung erhält das Wohnungsamt voraussichtlich ab September 2026 Daten der Diensteanbieter zur Ferienwohnungsvermietung.

Im Rahmen der wirtschaftlichen Verwendung von Geldern wird nunmehr zunächst die konkrete Qualität und der Umfang der über die EU-Verordnung übermittelten Daten abgewartet, geprüft und ausgewertet. Sollte sich daraus ein weiterer Bedarf für ein ergänzendes Scraping-Verfahren ergeben, werden die Gespräche zur konkreten Umsetzung weitergeführt.

2. Wie viele Verdachtsfälle bzw. nicht genehmigte Ferienwohnungen auf Plattformen wie Airbnb, Booking.com oder vergleichbaren Portalen konnten durch die mit diesen Mitteln finanzierten Maßnahmen identifiziert werden?

3. Wie viele Wohnungen konnten infolge dieser Maßnahmen dem regulären Wohnungs-markt wieder zugeführt werden?

Die Fragen 2 und 3 beantworte ich gemeinsam:

Im Rahmen der Erprobung des Scraping-Verfahrens wurden Verdachtsfälle bzw. Verdachtsmomente festgestellt.

Diese werden statistisch nicht gesondert als Fälle aus einem Scraping-Verfahren erfasst. Eine gesonderte Auswertung, wie viele Verdachtsfälle oder Rückführungen unmittelbar auf diese Erprobung zurückgehen, liegt daher nicht vor.

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