Mündliche Anfrage gestellt von Pascal Striebel, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 27. Mai 2026

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Welche Bedeutung hat die Gartenarbeitsschule als schulgesetzlich verankerter außerschulischer Bildungsort für die Umweltbildung von Kindern und Jugendlichen im Bezirk?
  2. Wie ist unsere Gartenarbeitsschule derzeit im Bezirksvergleich hinsichtlich ihrer personellen und sachlichen Ressourcen bzw. Standorte aufgestellt?
  3. Inwieweit werden die in den Ausführungsvorschriften (AV Gartenarbeitsschulen) und dem verbindlichen Qualitätsrahmen geregelten Qualitätsstandards bei uns erfüllt?

Es antwortet Andy Hehmke, Bezirksstadtrat, Abt. für Schule, Sport und Facility Management

1. Welche Bedeutung hat die Gartenarbeitsschule als schulgesetzlich verankerter außerschulischer Bildungsort für die Umweltbildung von Kindern und Jugendlichen im Bezirk?

Das Schul- und Sportamt hat die Aufgabe, den Betrieb einer Gartenarbeitsschule sicherzustellen. Seit Jahrzehnten erfolgt der Betrieb der GAS am Standort Persiusstr. in Kooperation mit der August-Sander-Schule (berufliche Schule). Die außerschulischen Lernorte sind im Schulgesetz des Landes Berlin aufgeführt. Es handelt sich also um verpflichtende Einrichtungen der Bildungsinfrastruktur der Bezirke, die auch für die zuständigen Fachämter (hier: Schul- und Sportamt) von hoher Bedeutung sind.

2. Wie ist unsere Gartenarbeitsschule derzeit im Bezirksvergleich hinsichtlich ihrer personellen und sachlichen Ressourcen bzw. Standorte aufgestellt?

Grundsätzlich besteht in Friedrichshain-Kreuzberg die Sondersituation, dass aufgrund einer Kooperationsvereinbarung der Großteil der personellen und sächlichen Ressourcen inklusive Standort von der zentral-verwalteten August-Sander-Schule gestellt wird.

Personelle Ressourcen:

  • Leitung der GAS (Lehrkraft der SenBJF): 16,5 Anrechnungsstunde, das entspricht ca. 24,4 Zeit/(Arbeits-)stunden. Die Verteilung der Anrechnungsstunden erfolgt in Relation zur Fläche der jeweiligen GAS. Die Flächen der Hauptstandorte in Berlin gehen von 10.000 m² bis 30.000 m². Der Bezirk F-K ist mit ca. 15.000 m² hinterlegt.
  • F-K hat eine Personalstelle für das gärtnerische Personal geschaffen. Diese ist bislang nicht besetzt worden, weil die Kooperationsvereinbarung mit der August-Sander-Schule aus mehreren Gründen nicht erneuert werden konnte. Der Bezirk hat 2024 den Antrag bei der Sen BJF gestellt, den Standort Persiusstr. ins Fachvermögen Schule zu übernehmen, um mehr Verantwortung für diese Fläche und die Angebote der GAS zu übernehmen. Die Verhandlungen mit der August-Sander-Schule und der Abteilung IV der Sen BJF waren bisher aber nicht erfolgreich. Alle anderen GAS in den Berliner Bezirken haben ein bis mehrere festangestellte Gärtner:innen.
  • Es wurden in 2025 in F-K knapp 7.000 € Honorarmittel verausgabt. Die Mittel werden durch die SenBJF bereitgestellt. Ausgereicht wurden pro Bezirk im Durchschnitt 22.833 €. Die Spanne der Verausgabung in den Bezirken liegt zwischen 7.000 und 25.000 €.

Sächliche Ressourcen:

  • Finanzielle Aufwendungen von F-K in 2025: 164.812 € (aus dem Produktvergleichsbericht – erweiterte Teilkosten). Das stellt den untersten Wert im Bezirksvergleich dar und geht bis 1.620.000 € (in einem Bezirk mit drei Standorten der GAS).
  • Räume inklusive Lehrküche und Klassenraum stehen in Absprache mit der August-Sander-Schule zur Verfügung. Die Spanne in Berlin reicht von „kein Raum“ (GAS im Aufbau) über mobile Räume bis zu voll ausgestatteten Klassenräumen.
  • Der Garten ist entsprechend seiner Fläche für Bildungsangebote geeignet gestaltet.
  • F-K verfügt über einen Standort mit einer Fläche von ca. 15.000 m². Berlinweit haben wir 17 Standorte in einer Größe zwischen 8.300 m² (Nebenstandort) und 30.000 m².

3. Inwieweit werden die in den Ausführungsvorschriften (AV Gartenarbeitsschulen) und dem verbindlichen Qualitätsrahmen geregelten Qualitätsstandards bei uns erfüllt?

Das Schul- und Sportamt ist seit 2021 mündlich und seit 2023 schriftlich in Kontakt mit der SenBJF, um eine Fläche für den Betrieb einer Gartenarbeitsschule aus dem Bestand der Flächen der zentral-verwalteten August-Sander-Schule zur Verfügung gestellt zu bekommen. Ein eigenes Grundstück ist die zentrale Voraussetzung für eine Bewirtschaftung durch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und somit bisher unerfüllte Mindestbedingung für Qualitätsstandards im Bereich Gartenarbeitsschulen. Das Schul- und Sportamt setzt sich auch weiterhin dafür ein, eine Fläche zur Verfügung gestellt zu bekommen. Es gibt derzeit keine geeignete Fläche im Fachvermögen des Schul- und Sportamtes, die die Mindestbedingungen für den Betrieb einer GAS erfüllen würde.

F-K entspricht der AV

  • Es gibt einen Standort (SchulG § 124)
  • Die Fläche entspricht der vorgesehenen Größe „mindestens 10.000 m²“ (3. (1) der AV)

F-K entspricht nicht der AV

  • Bisher kein eigenes gärtnerisches Personal
  • Der Bezirk kann unter den derzeit bestehenden Rahmenbedingungen die vom Land Berlin geforderte Entwicklung von Qualitätsstandards nur teilweise erfüllen.

Anmerkung zum Qualitätsrahmen: Das Schulgesetzt § 124 spricht von der Entwicklung von Qualitätsstandards. Im partizipativen Prozess der Entwicklung von Qualitätsfaktoren wurde Abstand von der statischen Begrifflichkeit der „Standards“ genommen hin zu einem Rahmen, der Qualitätskriterien benennt. Dieser Qualitätsrahmen ist die Bezugsgröße der AV und ermöglicht im Zuge der in der AV vorgegebenen Selbstbewertung, Entwicklungsnotwendigkeiten oder -potentiale zu identifizieren und in die bezirkliche Planung aufzunehmen. Im Qualitätsrahmen sind also nicht feste Qualitätsstandards geregelt. Unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen lassen sich keine Entwicklungspotentiale definieren und keine Planung umsetzen, um das Angebot der GAS qualitativ und quantitativ zu verbessern bzw. zu erweitern.

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