Mündliche Anfrage gestellt von Vito Dabisch, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 25. März 2026
Ich frage das Bezirksamt:
- Welche Rechtsauffassung vertritt das Jugendamt bezüglich der Beteiligung des Jugendhilfeausschusses (JHA) bei der Auswahl und Neubesetzung der Leitung des Jugendamts?
- Wie ist das Vorgehen bezüglich der anstehenden Auswahl und Neubesetzung der Jugendamtsleitung in unserem Bezirk? (Zeitplan, Ausschreibung, Kriterien, Beteiligte etc.)
- Welche Beteiligung des JHA plant das Jugendamt bei der Auswahl der Jugendamtsleitung vor dem Hintergrund der Pflicht zur frühzeitigen Einbindung des JHA?
Es antwortet Max Kindler, Bezirksstadtrat, Abt. Jugend, Familie und Gesundheit
1. Welche Rechtsauffassung vertritt das Jugendamt bezüglich der Beteiligung des Jugendhilfeausschusses (JHA) bei der Auswahl und Neubesetzung der Leitung es Jugendamts?
Nach hiesiger Einschätzung ist der JHA bei der Auswahl und Neubesetzung der Leitung des Jugendamts zwingend vor der abschließenden Personalentscheidung zu beteiligen und anzuhören.
Grundlage hierfür sind § 70 Abs. 1 und § 71 Abs. 4 SGB VIII sowie die für Berlin maßgebliche Regelung des § 34 Abs. 3 AG KJHG, wonach das Jugendamt aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung besteht und der Jugendhilfeausschuss vor der Übertragung der Leitung der Verwaltung vorher zu hören ist.
Die Beteiligung wird nach hiesiger Rechtsauffassung dadurch sichergestellt, dass sich die für die Besetzung vorgesehene Person dem Jugendhilfeausschuss vor der endgültigen Entscheidung persönlich vorstellt und dem Ausschuss Gelegenheit gegeben wird, Fragen zu stellen sowie eine Stellungnahme oder ein Votum abzugeben.
Damit ist gewährleistet, dass der Jugendhilfeausschuss sein gesetzlich vorgesehenes Beteiligungsrecht umfassend wahrnehmen kann und seine Einschätzung in die abschließende Entscheidung des Bezirksamts als zuständigem Leitungsorgan einfließt.
2. Wie ist das Vorgehen bezüglich der anstehenden Auswahl und Neubesetzung der Jugendamtsleitung in unserem Bezirk? (Zeitplan, Ausschreibung, Kriterien, Beteiligte etc.)
Aktuell ist die Ausschreibung für April / Mai 2026 geplant
3. Welche Beteiligung des JHA plant das Jugendamt bei der Auswahl der Jugendamtsleitung vor dem Hintergrund der Pflicht zur frühzeitigen Einbindung des JHA?
Siehe Frage 1.