Die Bezirksaufsichtsbehörde hat entschieden, dass der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Friedrichshain-Kreuzberg zur Wahlkreiseinteilung rechtmäßig ist. Der BVV Beschluss zur Wahlkreiseinteilung ist damit bindend. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Entscheidung der Bezirksaufsichtsbehörde die Rolle der BVV als zentrales politisches Gremium im Bezirk gestärkt hat.

Für uns steht fest: Die rechtssichere Durchführung der Wahl hat oberste Priorität. Auch wenn wir in der inhaltlichen Frage einen anderen Weg bevorzugt hätten, begrüßen wir die abschließende Klärung in diesem Präzedenzfall durch die Bezirksaufsicht.