Mündliche Anfrage gestellt von Jutta Schmidt-Stanojevic, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 21. Mai 2025

Ich frage das Bezirksamt:

  1. In welchem Umfang sind die Räumlichkeiten von Mina e.V. barrierefrei bzw. behindertengerecht?
  2. Welche baulichen Maßnahmen sind geplant, um mehr Barrierefreiheit zu schaffen?
  3. Welche finanziellen Möglichkeiten hat das Bezirksamt hierfür?

Es antwortet Andy Hehmke, Bezirksstadtrat, Abt. für Schule, Sport und Facility Management

zu 1. In welchem Umfang sind die Räumlichkeiten von Mina e.V. barrierefrei bzw. behindertengerecht?

Die Räumlichkeiten sind nicht barrierefrei bzw. behindertengerecht. Der Träger nutzt aber eine mobile Rampe und unterstützt die Besucherinnen und Besucher mit hohem persönlichem Einsatz dabei, in die Räumlichkeiten zu gelangen.

Wir bedauern, dass derzeit keine besser geeigneten Räume zur Verfügung stehen. In einem hochverdichteten Innenstadtbezirk stellt die Suche nach barrierefreien Angeboten jedoch eine anhaltende Herausforderung dar. Umso mehr freuen wir uns, dass der Träger weiterhin im Bezirk tätig ist und seine wichtige Arbeit hier fortführt.

zu 2. Welche baulichen Maßnahmen sind geplant, um mehr Barrierefreiheit zu schaffen?

MINA-Leben in Vielfalt e.V. fehlen dazu die finanziellen Mittel. Mittelfristig ist angestrebt, Drittmittel zu akquirieren, um insbesondere die Sanitäranlagen barrierefrei umzubauen.

Derzeit sind aber noch keine konkreten baulichen Maßnahmen geplant.

zu 3. Welche finanziellen Möglichkeiten hat das Bezirksamt hierfür?

Es handelt sich um eine angemietete Nutzungseieinheit von einem Wohnungskonzern.

Für investive Maßnahmen, wie die Herstellung der Barrierefreiheit, stehen aktuell keine Mittel zur Verfügung. Für die Beschaffung dieser Mittel ist der Fachvermögensträger/Bedarfsträger zuständig. Doch auch beim Amt für Soziales stehen keine Mittel für Umbaumaßnahmen zur Verfügung.

Das Bezirksamt wird den Träger bei der Akquise von Drittmitteln für Umbaumaßnahmen unterstützen, indem es z. B. an die SenASGIVA herantritt. Etwaige Umbaumaßnahmen müssen dann durch das Bezirksamt (Fachbereich Hochbau) koordiniert und vom Vermieter bewilligt werden.

Für die Liegenschaft Charlottenstr. 85 stehen lediglich geringfügige Mittel aus der Bauunterhaltung für Wartungs- und Reparaturarbeiten zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Andy Hehmke

Bezirksstadtrat

Link zur PDF