Mündliche Anfrage gestellt von Sarah Jermutus, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 29. Januar 2025
Ich frage das Bezirksamt:
- Für welchen Zeitraum sind die Rohre, die über die Modersohnbrücke verlaufen und die für Baumaßnahmen benötigt werden, aktuell noch genehmigt?
- Für welche Bauvorhaben werden die Rohre aktuell genutzt?
- Wie bewertet das Bezirksamt die bestehenden Einschränkungen durch die Rohre und den Bauzaun für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen?
Es antwortet Annika Gerold, Bezirksstadträtin, Abt. Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt
zu 1. Für welchen Zeitraum sind die Rohre, die über die Modersohnbrücke verlaufen und die für Baumaßnahmen benötigt werden, aktuell noch genehmigt?
Die aktuell erteilte Erlaubnis für die Rohrleitung ist bis zum 31.01.2025 befristet.
zu 2. Für welche Bauvorhaben werden die Rohre aktuell genutzt?
Für das Bauvorhaben Simplonstraße 53/Ecke Holteistraße.
zu 3. Wie bewertet das Bezirksamt die bestehenden Einschränkungen durch die Rohre und den Bauzaun für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen?
Bei der Erteilung der Genehmigungen für die Sondernutzung wird grundsätzlich darauf geachtet, die Einschränkungen für den Allgemeingebrauch der öffentlich gewidmeten Straßen minimal zu halten. Auch vorliegend wurden die Belange aller Nutzer*innen berücksichtigt. Die Einschränkungen für den Fußverkehr sind dem Bezirksamt bewusst, es besteht jedoch leider keine Möglichkeit, diese zu verringern bzw. vorzeitig aufzuheben.