Mündliche Anfrage gestellt von Olja Koterewa, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 26. März 2025
Ich frage das Bezirksamt:
- Zu wann soll die geplante Beteiligungsstelle im Jugendamt, die schon im Jahr 2024 eingerichtet werden sollte, besetzt werden?
- Wie hoch sind die Mittel, die durch die bisherige Nicht-Besetzung der Stelle eingespart wurden?
- Inwiefern besteht die Möglichkeit, die eingesparten Mittel dem Kinder- und Jugendbeteiligungsbüro (KJBb) zur Verfügung zu stellen, so dass damit die hervorragende Arbeit, die dort im Rahmen des Kinder- und Jugendgremium JuKG geleistet wird, über 2025 hinaus verlängert werden kann?
Es antwortet Max Kindler, Bezirksstadtrat, Abt. Jugend, Familie und Gesundheit
zu Frage 1: Zu wann soll die geplante Beteiligungsstelle im Jugendamt, die schon im Jahr 2024 eingerichtet werden sollte, besetzt werden?
Da es sich hierbei um eine befristete Stelle vorerst bis Ende 2025 handelt, ist es schwierig, geeignete Fachkräfte zu finden. Die Bemühungen zur Besetzung der Stelle durch das Jugendamt laufen weiter. Eine Besetzung könnte sofort erfolgen.
zu Frage 2: Wie hoch sind die Mittel, die durch die bisherige Nicht-Besetzung der Stelle eingespart wurden?
Für die unterjährige Besetzung der Stelle Beteiligungskoordination im Jugendamt sind 45.000 € vorgesehen.
zu Frage 3: Inwiefern besteht die Möglichkeit, die eingesparten Mittel dem Kinder- und Jugendbeteiligungsbüro (KJBb) zur Verfügung zu stellen, so dass damit die hervorragende Arbeit, die dort im Rahmen des Kinder- und Jugendgremium JuKG geleistet wird, über 2025 hinaus verlängert werden kann?
Die Mittel im Rahmen auftragsweiser Bewirtschaftung durch Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie können immer nur im Haushaltsjahr der Bewilligung verwendet werden. Nicht verausgabte Mittel können nicht in das Folgejahr übertragen werden.