Schriftliche Anfrage eingereicht von Olja Koterewa und Jutta Schmidt-Stanojevic, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am 18.07.2025
Antwort von Abt. Schule, Sport und Facility Management
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Welche Kosten sind (durchschnittlich) pro Schüler*in und Beförderung monatlich zu kalkulieren?
Im aktuellen Vertragszeitraum 454,72€ monatlich.
2. Nach welchem Verfahren werden die Leistungen abgerechnet?
Sie werden pro Tour (Sammelbeförderung/Einzelbeförderung – mit oder ohne Begleitperson) in Minuten abgerechnet.
3. Für wie viele Kinder wurden in der „Schulzeit“ (außerhalb der Ferien) im Schuljahr 2024/25 Anträge auf Beförderung gestellt? Wie viele von diesen Anträgen wurden bewilligt?
Es wurden 293 Anträge gestellt. Davon wurden 278 bewilligt.
4. Wenn Anträge aus Frage 3 nicht bewilligt wurden, aus welchen Gründen nicht?
Gründe für eine Ablehnung sind zumeist unvollständig eingereichte Unterlagen, das Nicht-Vorhandensein eines bestimmten sonderpädagogischen Förderbedarfs, ein kurzer und gut zu nutzender Fußweg zur Schule und Erziehungsberechtigte, die zeitlich in der Lage sind, die Kinder oder Jugendlichen zur Schule und zurück zu begleiten.
5. Für wie viele Kinder wurden Anträge auf Beförderung in den Ferienzeiten gestellt? Wie viele davon wurden bewilligt?
Es wurde bereits vor Beginn des Schuljahres 2024/25 an die Schulen und die betroffenen Familien kommuniziert, dass die Ferienbeförderung nicht mehr übernommen werden kann, sodass es in dem Sinne kaum Anträge gab. (Ferienanträge gab es auch vorher in dem Sinne nie. Die benötigten Beförderungen für die Ferien wurden von den Schulen im Rahmen der regulären Beförderung als Bedarfe gemeldet).
Es wurden 2-3 (je nach Ferien) Kinder in den Ferien (auf den Rollstuhl angewiesen) durch das Schul- und Sportamt befördert im Rahmen der Härtefallregelung.
6. Wenn Anträge aus Frage 5 nicht bewilligt wurden, aus welchen Gründen nicht?
Wie bereits in einer früheren Beantwortung einer Anfrage ausgeführt, sind die finanziellen Mittel für die Ferienbeförderung derzeit im Bezirkshaushalt nicht vorhanden. Insofern kann das Schul- und Sportamt lediglich für gesetzlich bzw. untergesetzlich klar geregelte Pflichtleistungen aufkommen. Die Ferienbeförderung galt nach Einschätzung der Senatsverwaltung für Finanzen bisher als so genannte freiwillige soziale Leistung. Derzeit wird auf Landesebene – auch aufgrund der nachdrücklichen Forderungen aus den Bezirksämtern – eine Verwaltungsvorschrift erarbeitet, die auf ein berlinweit einheitliches Verwaltungshandeln bei der Gewährung von Beförderungsdienstleistungen abzielt und somit die Regelungen in der Sonderpädagogikverordnung des Landes Berlin präzisieren und ergänzen soll. Abhängig von der konkreten Ausgestaltung der Verwaltungsvorschrift und den Regelungen zur Finanzierung durch die Berliner Bezirke kann ggf. die Ferienbeförderung – frühestens ab den Herbstferien 2025 – wiederaufgenommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Andy Hehmke
Bezirksstadtrat