Schriftliche Anfrage gestellt von Julian Schwarze, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Berichten zufolge steht in der Solmsstraße 21 mindestens eine Wohnung seit mehreren Jahren leer (im Erdgeschoss des Seitenflügels). Hinzu kommen mehrere Leerstände von Wohnungen aus den letzten Monaten. Ist dem Bezirksamt die Zweckentfremdung von Wohnraum in der Solmsstraße 21 bekannt? Wenn ja: welche genau?
  2. Wurden seitens der Eigentümer*innen Anträge auf Zweckentfremdung für die Solmsstraße 21 gestellt? Wenn ja: welche Art sowie Dauer der Zweckentfremdung wurde beantragt und wie wurden die Anträge beschieden?
  3. Wenn Anträge auf Zweckentfremdung abgelehnt wurden bzw. eine Zweckentfremdung von Wohnraum bekannt ist: was wurde bereits unternommen bzw. welche Maßnahmen wird das Bezirksamt ergreifen, den betroffenen Wohnraum wieder dem Mietmarkt zuzuführen?
  4. Sind für die Solmsstraße 21 Anträge auf Abgeschlossenheit gestellt worden? Wenn ja: in welchem Jahr und wie wurden diese beschieden?
  5. Wurde für die Solmsstraße 21 die Umwandlung von Mietwohnungen zu Eigentumswohnungen beantragt und wenn ja, wie wurde diese beschieden?
  6. Welche Baumaßnahmen (Bauanträge, Bauvoranfragen, Bauvorbescheide) wurden für die Solmsstraße 21 beantragt und wie wurden diese beschieden bzw. beantwortet?
  7. Sind Wohnungszusammenlegungen oder Grundrissänderungen für die Solmsstraße 21 beantragt worden? Falls ja: wann und wie wurden diese beschieden?
  8. Welche erhaltungsrechtlichen Genehmigungen wurden für die Solmsstraße 21 beantragt und wie wurden diese beschieden?
  9. Ist die Umnutzung von Wohnraum in eine gewerbliche Nutzung in der Solmsstraße 21 zulässig und wurde diese Nutzungsänderung beantragt?

Es antwortet Knut Mildner- Spindler, Bezirksstadtrat, Abt. Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales

1. Berichten zufolge steht in der Solmsstraße 21 mindestens eine Wohnung seit mehreren Jahren leer (im Erdgeschoss des Seitenflügels). Hinzu kommen mehrere Leerstände von Wohnungen aus den letzten Monaten. Ist dem Bezirksamt die Zweckentfremdung von Wohnraum in der Solmsstraße 21 bekannt? Wenn ja: welche genau?

Nein, dem Bezirksamt ist bisher kein Leerstand in der Solmsstr. 21 bekannt

2. Wurden seitens der Eigentümer*innen Anträge auf Zweckentfremdung für die Solmsstraße 21 gestellt? Wenn ja: welche Art sowie Dauer der Zweckentfremdung wurde beantragt und wie wurden die Anträge beschieden?

Nein, es wurden keinerlei Anträge gestellt

3. Wenn Anträge auf Zweckentfremdung abgelehnt wurden bzw. eine Zweckentfremdung von Wohnraum bekannt ist: was wurde bereits unternommen bzw. welche Maßnahmen wird das Bezirksamt ergreifen, den betroffenen Wohnraum wieder dem Mietmarkt zuzuführen?

Das Bezirksamt wird nun die entsprechenden Amtsverfahren eröffnen, um den Sachverhalt abzuklären, und den Leerstand ermitteln

4. Sind für die Solmsstraße 21 Anträge auf Abgeschlossenheit gestellt worden? Wenn ja: in welchem Jahr und wie wurden diese beschieden?

Nein, es wurden keine Anträge auf Abgeschlossenheit gestellt.

5. Wurde für die Solmsstraße 21 die Umwandlung von Mietwohnungen zu Eigentumswohnungen beantragt und wenn ja, wie wurde diese beschieden?

Eine Umwandlung in Wohneigentum ist im Grundbuch nicht vermerkt. Für die Solmsstraße 21 wurde bisher kein Antrag auf Genehmigung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen gestellt.

6. Welche Baumaßnahmen (Bauanträge, Bauvoranfragen, Bauvorbescheide) wurden für die Solmsstraße 21 beantragt und wie wurden diese beschieden bzw. beantwortet?

Es wurden keine Bauanträge oder Anträge auf Bauvorbescheid gestellt.

7. Sind Wohnungszusammenlegungen oder Grundrissänderungen für die Solmsstraße 21 beantragt worden? Falls ja: wann und wie wurden diese beschieden?

Zur Solmsstraße 21 liegen uns keine Anträge auf erhaltungsrechtliche Genehmigung vor.

8. Welche erhaltungsrechtlichen Genehmigungen wurden für die Solmsstraße 21 beantragt und wie wurden diese beschieden?

Zur Solmsstraße 21 liegen uns keine Anträge auf erhaltungsrechtliche Genehmigung vor.

9. Ist die Umnutzung von Wohnraum in eine gewerbliche Nutzung in der Solmsstraße 21 zulässig und wurde diese Nutzungsänderung beantragt?

Eine Umnutzung von Wohnraum in Gewerbe ist grundsätzlich erhaltungsrechtlich nicht genehmigungsfähig. Eine Ausnahme bilden Wohneinheiten, die zur Wohnnutzung nicht geeignet sind. Im Einzelfall kann einer Umnutzung erhaltungsrechtlich zugestimmt werden, wenn es sich um unbewohnte, tatsächlich und rechtlich leerstehende Wohneinheiten im Souterrain handelt. In Straßen mit sehr hoher Lärmbelastung durch Straßenverkehr gemäß Ausweisung im Berliner Mietspiegel kann einer Nutzungsänderung in begründeten Einzelfällen (zum Beispiel bei Lage aller Wohn- und Schlafräume zur Straße) auch für Wohnungen im Erdgeschoss der Vorderhäuser zugestimmt werden.

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