Mündliche Anfrage gestellt von Dr. Tobias Wolf, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 30. August 2023
Ich frage das Bezirksamt:
1. Welche Stelle im Land Berlin ist dafür zuständig, dass die zugesagte Organisation der Versorgung schwerstverwundeter ukrainischer Soldat*innen im Rahmen des Kleeblattverfahrens in Bezug auf die Nachsorge, Pflege und Rehabilitation administrativ und finanziell sichergestellt wird, wenn Sozialsenatorin Kiziltepe (SPD) und Gesundheitssenatorin Dr. Cyborra (SPD) sich gegenseitig die Verantwortung zuschieben und untätig bleiben?
(Hintergrund der Frage: https://www.tagesschau.de/inland/regional/berlin/rbb-wegner-versprichtschnellere-hilfen-fuer-verletzte-ukrainische-soldaten-102.html)
2. Wie geht das Sozialamt damit um, dass nach umfangreicher Erstversorgung mit bis zu 20 lebensrettenden Notoperationen im Gegensatz zu anderen Bundesländern bei diesen Patient*innen unklar ist, wer die dringend notwendige Nachsorge, Pflege und Rehabilitation organisiert und finanziert und stattdessen auf die Sozialämter verwiesen wird?
3. Welche Ergebnisse und Erkenntnisse der Taskforce des Senats zum o.g. Thema liegen dem Bezirksamt vor?
Es antwortet Oliver Nöll, stellv. Bürgermeister, Abt. Arbeit, Bürgerdienste und Soziales
Es werden Fragen 1 bis 3 gesamthaft beantwortet: Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege (SenWGP) und die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA) klären die Zuständigkeit auf Landesebene.
Gern möchte ich Sie aber auf zwei Schriftliche Anfragen an das Abgeordnetenhaus zum Thema aufmerksam machen. Die Bezirke wurden über die Verbindungsstellen zu diesen Schriftlichen Anfragen um Zuarbeit gebeten. Es handelt sich hierbei um die S19/16449 „Kriegsverletzte aus der Ukraine im Kleeblatt-Verfahren in Berlin (Teil 2): Zuständigkeiten, Betreuung, Kostenübernahme, Antrags- und Bewilligungsverfahren“ und S19/16451 „Medizinische Versorgung aus der Ukraine geflüchteter Menschen in Berlin“.
Beide Anfragen sind von Mitte/Ende August 2023 und befinden sich aktuell in der finalen Beantwortung.
Für das Sozialamt Friedrichshain-Kreuzberg können wir aktuell feststellen, dass wir bis heute keine er-kennbaren Vorgänge zu diesem Personenkreis haben. Es gibt insofern keinerlei Erfahrungswerte und (bekannte) spezifische Hinweise der Senatsverwaltung zum Umgang mit diesem Personenkreis im Leistungsgeschehen.
Wir haben die Mitarbeiterschaft aber für diese Thematik sensibilisiert.