DS/1023/V – Ausstellungspraxis von Abgeschlossenheitsbescheinigung in Milieuschutzgebieten anpassen
Antrag Initiator: B'90/Die Grünen, Julian Schwarze Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, das Verfahren zur Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigung in sozialen Erhaltungssatzungsgebieten (Milieuschutzgebieten) anzupassen. Zukünftig sollen Abgeschlossenheitsbescheinigungen im Zusammenhang mit Änderungen am Bestandsgebäude (z.B. Umbauten) erst dann erteilt werden, wenn eine erhaltungsrechtliche Genehmigung vorliegt. Insbesondere sollen: 1. Bei Baumaßnahmen, die nach den jeweils geltenden