Kinderschutzfälle von Geflüchteten
DS/1562/IV Mündliche Anfrage 25.02.2015 BVV 064/IV-BVV schriftlich beantwortet Mündliche Anfrage Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: 1. Welche Ämter sind für Geflüchtete und unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge in Kinderschutzfällen, sollten sie im Bezirk geschehen, zuständig? Für alle Kinderschutzfälle, die im Bezirk auftreten und die ein sofortiges Handeln erfordern, ist der Regionale Sozialpädagogische Dienst des