Schriftliche Anfrage eingereicht von Sarah Jermutus, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Antwort von Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Abt. Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Vorbemerkung:
Das Stadtentwicklungsamt hat im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung einen entsprechenden Eckwert zugewiesen bekommen. Aus diesem sind entsprechend die Personal- als auch die Sachmittel zu finanzieren. Inwiefern sich hier die strukturelle Unterfinanzierung des Bezirks im Detail auswirkt, kann von Seiten des Stadtentwicklungsamtes nicht beantwortet werden. Der generelle Ansatz der Orientierung der Eckwerte an den tatsächlichen Ist-Ausgaben 2024 sowie der durchschnittlichen Besetzungsquote 2024 hat jedoch für das Stadtentwicklungsamt negative Auswirkungen, da gerade in 2024 verschiedene Stellen nicht besetzt waren bzw. nur zeitversetzt besetzt werden konnten. Inwiefern die im Haushalt enthaltenden Pauschalen Minderausgaben (2026 = 243.000 € und 2027 = 321.000 €) zu weiteren Einschränkungen führen werden, ist derzeit noch nicht genau absehbar.
1. Welche Auswirkungen hat die strukturelle Unterfinanzierung des Bezirks nach aktuellem Stand für den Haushalt 2026/27 in den Bereichen Stadtentwicklung und Wohnen, z.B.
a. bei der Beteiligung von Bürger*innen an Planungen,
Die formellen Beteiligungen von Bürger*innen an Planungen, z.B. im Rahmen von Bebauungsplanverfahren, werden weiterhin wie gewohnt stattfinden. Diese finden mittlerweile auch z.T. in digitaler Form statt.
Der Ansatz für projektbezogene Bürgerbeteiligungsaktivitäten in den Ortsteilen (das sind die Projekte über die der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen entscheidet) wurde von 10.000 € auf 7.500 € reduziert. Diese Herabsetzung erfolgte im Rahmen der generellen Einsparzwänge. Hier ist allerdings anzumerken, dass in den letzten Jahren die Obergrenze nie erreicht wurde, d.h. die Mittel auskömmlich waren.
Keine Kürzungen erfolgten bei den Mitteln für das Stadtteilbüro Friedrichshain sowie den Stadtteilausschuss Kreuzberg bzw. der diesem nachfolgenden Ortsteilstruktur Kreuzberg (jeweils 17.500 €). Da die Bauhütte Kreuzberg anstrebt den Stadtteilausschuss Kreuzberg abzulösen aber 2026 noch über Städtebaufördermittel finanziert werden kann wurde für 2026 im Titel für Bürgerbeteiligung keine Mittel vorgesehen.
4200/53121: Bisher war die Förderung des Projektes AKS Gemeinwohl ca. hälftig (Gesamtbedarf für 2025/2026 jeweils 125.000) in diesem Titel verankert. Die konkrete Auszahlung erfolgte im Rahmen der Haushaltswirtschaft über den Zuwendungstitel, da es sich um eine Zuwendung handelt. In diesem Titel (4200/68432) sind im Haushaltsentwurf aufgrund genereller Einsparzwänge nur 40.000€ eingestellt. Daher ergibt sich möglicherweise eine Finanzierungslücke von 12.500€ (im Vergleich zu bisher 64.000 € aus dem Titel) bis zu 85.000 €, falls auch in „Mehrausgaben zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und für weitere wohnungspolitische Maßnahmen“ (2712/97109) gekürzt werden sollte bzw. die Finanzierung darüber erschwert wird. Die Finanzierungslücke soll für den Fall, dass die Mittel aus der Wohnungsprämie nicht zur Verfügung stehen über Städtebaufördermittel geschlossen werden.
Ansatzhöhe der LLBB Mittel für 2026/2027 jährlich: 240.000 Euro, statt 250.000 Euro in den Vorjahren. Die Kürzung der Mittel um 4% wird gleichmäßig über alle drei Posten verteilt, demnach ergibt sich folgende Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel:
Die Leistungsfähigkeit der LLBB-Strukturen wird durch die Kürzungen eingeschränkt.
- b. bei § 6 Wirtschaftsstrafgesetzbuch,
Keine Auswirkung. Die eine geplante Stelle befindet sich aktuell in der Ausschreibung und soll besetzt werden.
- c. bei der Begleitung von Problemimmobilien,
Sogenannte „Problemimmobilien“ werden in der jeweiligen Zuständigkeit der Fachämter (Wohnungsaufsicht, Zweckentfremdung, Gesundheitsamt u.a.) weiterhin wie gehabt im Rahmen der Verwaltungsverfahren behandelt. Zudem besteht die „AG Problemimmobilien“, die sich dieser Immobilien annimmt. Negative Auswirkungen sind dem Stadtentwicklungsamt nicht bekannt.
- d. beim Milieuschutz,
Die fehlende Ausfinanzierung von Stellen in 2026/2027 führte bereits jetzt zu einer verzögerten Besetzung einer vakanten Stelle in der Gruppe Erhaltungsgebiete.
- e. bei der Gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung?
Die konkrete Beantwortung ist schwierig bis nicht möglich, da es keine eigenen Kapitel/ Titel zu „Gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung“ gibt. Es ergeben sich jedoch wie oben beschrieben möglicherweise Finanzierungslücken für gemeinorientierte Projekte wie AKS Gemeinwohl und Zusammenstelle, Räume für Beteiligung, AköR, Lokalbau, StadtWERKSTATT-FK und Baustelle Gemeinwohl.
2. Welche Konsequenzen haben die jeweiligen Mittelansätze für die Menschen im Bezirk? Welche Angebote/Maßnahmen/Projekte müssen dadurch gestrichen oder eingeschränkt werden?
Konkrete Projekte und Maßnahmen des Stadtentwicklungsamtes sind im Moment aufgrund von fehlenden Mitteln nicht gefährdet. Inwiefern ggf. zukünftig Einschränkungen erfolgen werden, kann derzeit nicht abgeschätzt werden.
Eine Beschränkung der immer mehr genutzten Antragstellung von Bürger*innen und Initiativen für Mittel aus dem Topf „Bürgerbeteiligungsaktivitäten in den Ortsteilen“ ist möglich, da die Gesamtsumme der zur Verfügung stehenden Mittel gekürzt werden musste. Bisher waren die Mittel jedoch auskömmlich.
Sollte die Finanzierungslücke für Projekt AKS Gemeinwohl nicht durch Wohnungsbauprämie oder Städtebaufördermittel geschlossen werden können, ergeben sich große Einschnitte im Bereiche Unterstützung von Initiativen und Mieter*innen sowie bei der Durchführung von weiteren Beteiligungsveranstaltungen zu bezirklichen Projekten und Prozessen.
3. In welchen Bereichen werden, zusätzlich zum Bezirkshaushalt, Mittel, die aus dem Haushalt der Senatsverwaltung in den letzten Jahren für bezirkliche Aufgaben bereitgestellt wurden, gekürzt oder gestrichen?
4200/89331 – Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (1.500.000 €): keine Mittelkürzungen in 2026 und 2027
4200/89339 – Städtebauliche Einzelmaßnahmen (700.000 €): keine Mittelkürzungen in 2026 und 2027
Kürzungen im Landeshaushalt zu den städtebaulichen Förderprogrammen LZQ (Lebendige Zentren und Quartiere) und NE (Nachhaltige Erneuerung) sind seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen angekündigt. Für das bevorstehende Programmjahr 2026 machen sich für Friedrichshain-Kreuzberg (noch) keine Kürzungen bemerkbar. Im Haushaltsentwurf des Senats werden die städtebaulichen Programmmittel für LZQ und nachhaltige Erneuerung zum Teil gekürzt. Insbes. nachhaltiger Erneuerung wird in 2027 um 16% gekürzt. Dies dürfte die Finanzierungsspielräume im Fördergebiet Friedrichshain West erheblich einschränken.
Stark bemerkbar machen sich aber die neuen Vorgaben zu den Förderprogrammen, wonach nicht ausgeschöpfte Fördermittel für Projekte „verfallen“ und neu beantragt werden müssen. Dies ist nur schwer praktikabel und umso ärgerlicher, als die Verzögerungen oft gar nicht vom Bezirksamt selbst zu vertreten sind. Neben dem erheblichen Mehraufwand, können begonnene Projekte so möglicherweise nicht beendet werden.
Erhebliche Kürzungen im Landeshaushalt sind offenbar beim Förderprogramm BENE2 (Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung) geplant, welche die Stadtplanung im Rahmen von Kofinanzierungen ebenfalls nutzt (beantragt Urbanhafen, geplant Straßenraum Urbanstraße u.a.). Ein Wegfall von Fördermitteln würde die Umsetzung wichtiger Förderprojekte stark gefährden.
Inwiefern zukünftig weniger Mittel im Rahmen der Sonderzuweisungen „Mehrausgaben zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und für weitere wohnungspolitische Maßnahmen“ (2712/97109) sowie „Mittel zur Vorbereitung von Wohnungsbauprojekten“ (1240/54005) von Seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zur Verfügung gestellt werden, ist dem Stadtentwicklungsamt nicht bekannt.
Bei etwaigen Kürzungen oder Änderung der Zweckbindung dieser Töpfe ergibt sich möglichweise eine Finanzierungslücke für das Projekt AKS Gemeinwohl– siehe oben – und die LokalBau Strategie.
Die jährlichen Mittel zur auftragsweisen Bewirtschaftung für des Betreiben der Bezirklichen Räume für Beteiligung (Umsetzung der Leitlinien / LLBB) werden je Bezirk um 4% auf 240.000 € gekürzt (1210/53121). Die 4%-Kürzung wird an die bezirklichen LLBB-Projekte Räume für Beteiligung, StadtWERKSTATT FK und AKöR durchgereicht.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Schmidt
Bezirksstadtrat