Antrag eingebracht zur BVV am 18. Oktober 2023

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

In der Geschäftsordnung der BVV wird § 40 Absatz 1 wie folgt neu gefasst:

(1) Alle Einwohner*innen jeden Alters ab Vollendung des 16. Lebensjahres, die im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ihren Wohnsitz (oder den eines Erziehungsberechtigten), ihren Arbeitsplatz, ihren Schul- oder Kitaplatz oder ihren Ausbildungsplatz haben oder eine Kinder- und Jugendeinrichtung im Bezirk besuchen, können in der ordentlichen Sitzung der BVV Mündliche Anfragen an das Bezirksamt richten. Die Fragen müssen den Namen und die Anschrift der Fragenden enthalten.

Begründung:

Da auch Einwohner*innen unter 16 Jahren und Schüler*innen von der Politik der BVV Friedrichshain-Kreuzberg betroffen sind, sollen auch sie zukünftig die Möglichkeit haben, in einer BVV Fragen an das Bezirksamt zu richten. Der § 43 Bezirksverwaltungsgesetz ermöglicht, das Fragerecht vom Wahlrecht zu entkoppeln (https://bezirksverwaltungsrecht.berlin/kommentar-zum-bezirksverwaltungsgesetz/43-einwohnerfragestunde#fnref1:1). Das möchten wir mit diesem Antrag tun.

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