Mündliche Anfrage gestellt von Olja Koterewa, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 24. Juni 2026

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Welche Maßnahmen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners führen die verschiedenen Fachämter des Bezirksamts mit den vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners durch?
  2. Nach welchen Kriterien priorisiert das Bezirksamt die Standorte, an denen die Maßnahmen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners durchgeführt werden können?
  3. Inwiefern werden insbesondere Kitaflächen, Schulhöfe oder Sportplätze priorisiert – vor dem Hintergrund, dass Kinder und Jugendliche diesen Orten regelmäßig ausgesetzt sind und ihren Aufenthalt dort nicht ohne Weiteres vermeiden können?

Es antwortet Clara Herrmann, Bezirksbürgermeisterin, i.V. Bezirksstadträtin für Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt

1. Welche Maßnahmen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners führen die verschiedenen Fachämter des Bezirksamts mit den vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners durch?

Das Bezirksamt hat folgende Maßnahmen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) durchgeführt:

Am 02.06.2026 wurde eine Pressemitteilung zu den Gefahrenstellen des EPS sowie entsprechenden Handlungsempfehlungen für Bürger*innen veröffentlicht.

Es wurden im Rahmen der sehr begrenzten finanziellen und personellen Kapazitäten Fachfirmen beauftragt, die die Nester mit den Raupen und Brennhaaren absaugen.

Es wurden Absperrungen und Warnschilder auf Spielplätzen und in Grünanlagen aufgestellt, um auf die potenzielle gesundheitliche Gefährdung durch den EPS aufmerksam zu machen.

Das Bezirksamt hat darüber hinaus gemeinsam mit den anderen Berliner Bezirken den Senat in einem Schreiben um Unterstützung bei der Bekämpfung des EPS gebeten. Daraufhin gab es ein Gespräch am 16. Juni 2026 zwischen den zuständigen Senatsverwaltungen (SenMVKU und SenWGP, SenFin), dem Pflanzenschutzamt, dem Landesamt für Gesundheit und Soziales, den Berliner Forsten sowie den für Straßen- und Grünflächen beziehungsweise Gesundheit zuständigen Bezirksamtsmitgliedern.

Dieses Gespräch ist aus Sicht der Bezirke inhaltlich unbefriedigend verlaufen. Viele der Bezirke hatten gehofft, dass die zunehmende Belastung der Bezirke durch den EPS Anlass für eine ernsthafte Prüfung zusätzlicher Unterstützungsmaßnahmen, einer stärkeren gesamtstädtischen Koordinierung oder einer Neubewertung bestehender Zuständigkeiten sein würde. Dies war jedoch nicht erkennbar. Keine der von den Bezirken vorgetragenen Anregungen wurde aus unserer Wahrnehmung ernsthaft weiterverfolgt oder vertieft. Stattdessen verbleibt die Verantwortung weiterhin nahezu vollständig bei den Bezirken.

Gleichzeitig verschärft sich die Lage in vielen Teilen Berlins. Spielplätze, Sportanlagen und Aufenthaltsflächen mussten bereits gesperrt werden. Die Zahl der Bürgerhinweise steigt in zahlreichen Bezirken weiter an. Fachfirmen arbeiten vielerorts an ihrer Kapazitätsgrenze und fallen zum Teil auch aufgrund eigener allergischer Reaktionen von Mitarbeitenden aus. In einzelnen Bezirken haben Befallsereignisse inzwischen eine Größenordnung erreicht, die vor wenigen Jahren kaum vorstellbar erschien.

Aus diesem Grund arbeitet das Bezirksamt derzeit an einem weiteren gemeinsamen Schreiben mit den anderen Bezirken, in dem der Senat gebeten wird, zahlreiche ungeklärte fachliche, rechtliche und organisatorische Fragen der Bezirke zeitnah zu beantworten und die bestehenden Widersprüche in Zuständigkeit, Finanzierung und Gefahrenbewertung aufzuklären.

2. Nach welchen Kriterien priorisiert das Bezirksamt die Standorte, an denen die Maßnahmen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners durchgeführt werden können?

Das Bezirksamt priorisiert nach Aufkommen von Publikumsverkehr, Art der Fläche und Nutzungsdruck.

3. Inwiefern werden insbesondere Kitaflächen, Schulhöfe oder Sportplätze priorisiert – vor dem Hintergrund, dass Kinder und Jugendliche diesen Orten regelmäßig ausgesetzt sind und ihren Aufenthalt dort nicht ohne Weiteres vermeiden können?

Das Bezirksamt sammelt Bedarfe zur Entfernung von EPS auf Schul- und Sportanlagen und beauftragt entsprechende Fachfirmen zur Entfernung der Nester. Das Bezirksamt stellt sicher, dass auf Sport- und Schulanlagen alle organisatorischen Möglichkeiten zur Gefahrenvermeidung vor Ort ausgeschöpft werden (wie z. B. Absperrungen und Sensibilisierung der Schüler*innen und Sporttreibenden). Das Bezirksamt nimmt, wie zur Frage 2 ausgeführt, eine Priorisierung von Orten vor, an denen sich Jugendliche und Kinder vermehrt aufhalten.

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