Mündliche Anfrage gestellt von Vito Dabisch, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 28. Januar 2026

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Welche Aufgaben erfüllt die Anlauf- und Fachstelle Diskriminierungsschutz in Friedrichshain-Kreuzberg für welche Zielgruppen? (Z.B. auch in Abgrenzung zu einer Ombudsstelle für Landesbeschäftigte)
  2. Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, nachdem der Jugendhilfeausschuss im November die Fortführung der Anlauf- und Fachstelle auch in 2026 beschloss und den Jugendamts-Vorschlag ablehnte, die Anlauf- und Fachstelle zur Auflösung der Pauschalen Minderausgabe zu streichen?
  3. Wie gedenkt das Bezirksamt, den Beschluss des Jugendhilfeausschusses umzusetzen und die Pauschale Minderausgabe anders als geplant aufzulösen, damit die Anlauf- und Fachstelle auch in 2026 komplett arbeiten kann?

Es antwortet Max Kindler, Bezirksstadtrat, Abt. Jugend, Familie und Gesundheit

zu Frage 1: Diese Stelle ist ein bezirkliches Angebot und wird betrieben bzw. inhaltlich gefüllt durch die Trägerschaft der RAA Berlin und wurde vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg eingerichtet. Zu der Anlaufstelle gibt es auch mehrere Anträge der BVV, die hier abgestimmt wurden zu Haushaltsbeschlüssen und anderen.

Zunächst war bei dieser Stelle die Ansiedlung im Bereich der Bezirksbürgermeisterin, konkret bei Antidiskriminierungsbeauftragten vorgesehen, was auch sachlich logisch ist, weil die Stelle eine Schnittstellenfunktion zwischen mehreren Abteilungen im Bezirksamt einnimmt. Eine ähnliche Stelle gibt es lediglich in Lichtenberg, ansonsten in keinem anderen Berliner Bezirk. Auf Landesebene gibt es entsprechende Stellen, die für das Thema zuständig sind und an die entsprechend alle Bezirke wenden können.

Für Schule gibt es hier die Anlaufstelle für Diskriminierungsschutz an Schulen, kurz ADAS. Sie ist ein berlinweites unabhängiges Beratungsangebot. Sie richtet sich an Schüler, Eltern, Sorgeberechtigte, Lehrkräfte und Schulpersonal aller Berliner Bezirke. Die ADAS berät bei Diskriminierungserfahrung in Schule und bietet Beratung, Begleitung, Information, Workshops und Fortbildung an. Die Beratung ist vertraulich, kostenlos und umfasst persönliche, telefonische und ggf. Online-Beratung.

Für den Bereich Kita gibt es den Träger KiDs – Kinder vor Diskriminierung schützen. Die Zielgruppe sind Kinder im Alter von 0 bis 12 Jahren, ihre Eltern, Sorgeberechtige, pädagogische Fachkräfte einschließlich Kitas sowie weitere Bezugspersonen. Die Funktion Beratung und Begleitung bei Diskriminierungserfahrungen in verschiedenen Lebensbereichen, darunter auch Kita, Übergänge Kita – Grundschule, Sportvereine, Behörden etc.

Die Anlauf- und Beratungsstelle bei uns im Bezirk ist Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche in Schulen und Kitas. Auch Eltern und Erziehungsberechtigte, die Hilfe brauchen und Fragen dazu haben oder auch pädagogische Fachkräfte, Lehrkräfte und Leitungspersonen in Bildungseinrichtungen können das Angebot nutzen.

Die Anlauf- und Fachstelle ist lokal, pädagogisch und präventiv ausgerichtet und hilft dialogorientiert direkt mit Beratung, Fortbildung, Begleitung und Reflexionsprozessen in Schulen und Kitas. Die Anlauf- und Beratungsstelle hier im Bezirk hat keine Gesetzesgrundlage, anders als angeboten, die dem Jugendamt auf machen nach §§ 11 und 16, sprich der offenen Kinder- und Jugendarbeit und Familienarbeit, die gesetzlich im Jugendförder- und Familienfördergesetz auch festgeschrieben sind.

Die Aufgaben der Beratungsstelle sind insbesondere

  • Beratung und Begleitung bei Diskriminierungsvorfällen im Kontext Schule – Kita
  • Präventionsarbeit und Fortbildung in Einrichtungen
  • Unterbringung bei diskriminierungssensibler Organisationsentwicklung
  • anonyme Dokumentation von Vorfällen
  • Netzwerkarbeiten im Bezirk

Sie ist dabei keine staatliche Ombudsstelle im rechtlichen Sinne, sondern eine niedrigschwellige Beratungsunterstützungsstelle vor Ort. Die Ombudsstelle nach dem Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz ist rechtlich bestätigt und ist landesweit zuständig und kann formelle Beschwerde über staatliche Diskriminierung bearbeiten und Maßnahmen einfordern. Die Ombudsstelle ist Teil des Landesantidiskriminierungsgesetzes von Berlin gemäß § 14 LADG.

zu Frage 2: Nach dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses im November hat das Bezirksamt den Sachverhalt unverzüglich einer haushaltsrechtlichen Prüfung unterzogen. Dabei wurde geprüft, ob und auf welchem Wege eine Fortführung der Finanzierung der Anlauf- und Fachstelle im Haushaltsjahr 2026 möglich wäre. Maßgeblich war hierbei die Frage, ob für den im Beschluss geforderte Weiterfinanzierung eine haushaltsrechtlich zulässige Grundlage besteht.

Diese Prüfung hat ergeben: Der Beschluss des Jugendhilfeausschusses enthält keine Benennung konkreter Deckungsmittel. Es wurde hierbei auch keine Priorisierung oder Umsteuerung zu Lasten anderer Produkte, Maßnahmen oder Zuwendungen beschlossen. Die Liste mit der Finanzierung der einzelnen Projekte wurde dem JHA, wie in der Vergangenheit in den letzten Jahren auch üblich, vorgelegt.

In dieser Liste, wo auch die entsprechende Kürzung bei der Anlaufstelle vorgesehen wurde, wurden keine Änderungen vorgenommen und die ursprünglich für die Stelle vorgesehenen Mittel aus dem Haushaltsplan bereits zur Auflösung der pauschalen Minderausgaben herangezogen. Diese musste in der letzten Woche angemeldet und abgegeben werden. Bei einer Nichtmeldung hätte dies eine Haushaltssperre für das Jugendamt zur Folge gehabt.

Im beschlossenen Haushalt stehen damit keine frei verfügbaren Mittel zur Verfügung, aus denen die Finanzierung erfolgen möchte und ich möchte kurz darauf hinweisen Herr Dabisch, weil Sie auch die Frage hier stellen, wäre es beim Haushaltsbeschluss nach Ihnen gegangen, hätten wir im Jugendamt noch 400.000,00 EUR weniger gehabt, hätten wir über ganz andere Fragen bei Kürzungen reden müssen, als nur über aktuell 260.000,00 EUR, hätten wir 660.000,00 EUR PMA gehabt im Sachmittelbereich, im Jugendamt, dass wir dann hätten konkret eben in dem §§ 11, 13, 61 auflösen müssen, d.h. hätten wir massenhaft die Entziehung von Angebotsstunden gehabt, teilweise vielleicht sogar Schließung von Jugendklubs – das nur an dieser Stelle hier.

Weiter zur Frage: Das Bezirksamt ist nach den zwingenden Vorgaben der Landeshaushaltsordnung verpflichtet, Ausgaben ausschließlich dann zu leisten, wenn hierfür entsprechende Haushaltsmittel eingestellt sind oder eine gedeckte Umsteuerung vorliegt. Diese Voraussetzungen sind hier nicht gegeben.

Vor diesem Hintergrund mussten wir feststellen, dass der Beschluss in der vorliegenden Form haushaltsrechtlich derzeit nicht vollziehbar ist. Eine Finanzierung für die ersten vier Monate ist im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel erfolgt. Am morgigen Donnerstag habe ich außerdem ein Gespräch mit RAA Berlin, der dortigen Geschäftsführerin, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Der Termin ist bereits Mitte Dezember, am 16.12. terminiert worden.

zu Frage 3: Das Bezirksamt ist selbstverständlich bereit, Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses umzusetzen. Dies setzt jedoch voraus, dass die Umsetzung im Rahmen der geltenden haushaltsrechtlichen Vorgaben möglich ist. Eine Finanzierung der Anlauf- und Fachstelle kann nur erfolgen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: Es werden konkrete Deckungsmittel benannt, also Einsparungen oder Kürzungen an anderer Stelle in entsprechender Höhe im Sachmittelbereich festgelegt oder es wird politisch entschieden, dass andere Maßnahmen oder Produkte zugunsten dieser Aufgabe zurückgestellt werden müssen.

Ich möchte darauf verweisen, dass wir uns bereits im Jahr 2026 befinden und damit im Rahmen der Haushaltsdurchführung, nicht bei der Planung. Das bedeutet, dass bereits die Mittel der Jugendsozialarbeit und Familienarbeit betraglich gebunden sind, weil wir als Jugendamt natürlich die Träger frühestmöglich informieren, informieren möchten, mit welchen Summen sie im nächsten Jahr planen können. Eine Nichtherausschickung der Anlagen hätte dazu führen können, dass mehrere Maßnahmen an der Stelle eingestellt werden und Sie alle wissen ja, was los ist aus Debatten, wenn eben lange Zeit nicht bekannt ist, wer bekommt wie viel Geld und dass war uns als Jugendamt sehr wichtig, dass wir das einfach klarstellen und die Träger Planungssicherheit haben.

Und solange eine solche haushaltswirksame Entscheidung nicht vorliegt, besteht für das Bezirksamt keine Möglichkeit, die erforderlichen Mittel bereitzustellen. Das Bezirksamt habe ich entsprechend über den Wunsch des JHAs informiert, dass ich diesem aktuell nicht nachkommen kann. Das Bezirksamt kann und darf keine Ausgaben tätigen, für die es keine haushaltsrechtliche Deckung gibt, dies wäre ein Verstoß gegen die Landeshaushaltsordnung. Insofern liegt die Umsetzungsmöglichkeit des Beschlusses nicht in der administrativen Entscheidung des Jugendamtes, sondern derzeit einfach im Rahmen von finanziellen Engpässen und ist nicht möglich.

Vielen Dank.

Nachfrage 1: Ja, das ist sehr erschreckend, dass … muss ich sagen. Ich wollte einmal fragen, ob ich Sie richtig verstanden habe, dass Sie die Anlauf- und Fachstelle des Jugendschutzes im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, also für …, fachlich für falsch halten und unnötig?

zu Nachfrage 1: Das hatten wir im JHA ja auch schon ausführlich diskutiert, habe ich dort glaube ich ausführlich dargestellt und deutlich gemacht, dass wir unsere Entscheidung vor allem danach getroffen haben im Jugendamt, was ist originäre Aufgabe des Jugendamtes und da haben wir verschiedene rechtliche Grundlagen, den Jugendförderplan, den Familienförderplan, die auch im Jugendhilfeausschuss beschlossen wurde. In der BVV wurde ja auch der Familienförderplan beschlossen, der auch uns einen Rahmen vorgibt, was wir finanzieren müssen in diesen Bereichen mit rechtlicher Grundlage. Darunter fällt eben nicht die Anlauf- und Fachstelle.

Von daher haben wir uns dafür entschieden eben, im Rahmen von Sicherheit in der Regelfinanzierung, bei der wir auch gerade stationären Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit und Familienzentren keine Kürzungen vorzunehmen, jedoch dieses Angebot an der Stelle zu kürzen, weil eben der Haushalt nichts anderes zulässt als an gewissen Stellen zu kürzen. Von daher war es keine Entscheidung gegen die Anlauf- und Fachstelle, sondern eben für die offene Kinder- und Jugendarbeit, für die Familienarbeit, für die Jugendsozialarbeit, die gesetzlich geregelt ist und die wir auch weiterhin hier im Bezirk kontinuierlich erhalten möchten.

Uns ist allen bewusst, wenn man einmal einen Jugendklub oder ein Familienzentrum schließt mit einem festen Gebäude, das würden wir in Zukunft nie wieder bekommen, sondern würde dann immer geschlossen bleiben und von daher war ganz klar die Priorität, dass wir diese Angebote erhalten.

Nachfrage 2: Also ich bin wirklich sprachlos, aber ich wollte trotzdem dann noch mal fragen: Welche Alternativen wurden denn innerhalb des Jugendamtes vielleicht diskutiert, außer jetzt dem aktuellen Vorgehen. Gab es da noch andere Ideen, wie man die pauschale Minderausgabe bedienen könnte?

zu Nachfrage 2: Auch das wurde im Jugendhilfeausschuss ja schon erörtert an der Stelle. Die andere Option wäre eben gewesen, die Option, die sage es jetzt ganz platt, Rasenmäher, d.h. die Reduzierung von Angebotsstunden über sehr viele Projekte und Einrichtungen hinweg, was aus unserer Sicht am Ende dann einfach nicht die richtige Option war, ich glaube, man dann auch Prioritäten setzen muss und eben nicht überall ein wenig streichen, weil das noch nie zu fachlicher Stärkung geführt hat.

Nachfrage 3 (Frau Schmidt-Stanojevic): Also mir drängt sich da eine Frage auf an Sie Herr Kindler, also eigentlich drängen sich sehr viele Fragen für mich auf, weil, für mich stellt sich wirklich die Frage, ob Sie die Peanuts im Haushalt, weil das ist ja wirklich eine geringe Summe, die da zur Diskussion steht, die Anti- und Diskriminierungsfälle praktisch abziehen wollen. Also das muss man so sagen, dass Sie sich wirklich nicht dafür einsetzen, dass die erhalten bleibt, weil, wie gesagt, das sind Peanuts, von denen wir sprechen. Also ich erwarte da ein bisschen mehr Engagement von Ihnen.

zu Nachfrage 3: Ich bin jetzt irritiert, weil, ich finde persönlich 60.000,00 EUR sind viel Geld und keine Peanuts und ich glaube, wir haben ja regelmäßig hier Anträge in der BVV auch, die beschlossen werden, wo es entsprechend dann auch Vorlagen zur Kenntnisnahme gibt, die eben sagen auch, warum Sachen nicht durchgesetzt, umgesetzt werden können. Es sind manchmal rechtliche Fragen, manchmal andere Fragen, oft einfach, weil die finanzielle Untersetzung nicht da ist und da habe ich schon viele Anträge gesehen, die aufgrund von deutlich weniger Geld nicht umsetzbar waren, denn 60.000,00 EUR.

Von daher kann ich sagen: Auch im Jugendamt sind 60.000,00 EUR keine Peanuts. Vielleicht kurz zur Einordnung: Der gesamte Sachmittelhaushalt direkt für das Jugendamt, also sprich Fortbildungen, Sachausgaben, Dolmetscherkosten usw. für 320 Mitarbeiter sind gerade 220.000,00 EUR. Da sind 60.000,00 EUR keine Peanuts an der Stelle, sondern wirklich in einem Jugendamt viel Geld und die haben wir an der Stelle nicht. Wir mussten die Pläne abgeben und hätten wir die abgegeben die PMA auch mit 60.000,00 EUR weniger, wäre es trotzdem …

Zwischenruf.

Ich habe es ja dargestellt. Wenn ich sie nicht da einspare, muss ich sie woanders einsparen. Dann würde es zu Einsparungen bei den Regelleistungen kommen und ich glaube, auch dann würden Sie an der Stelle sagen, warum wird genau da gespart. Von daher, die Entscheidung ist nie leicht, das stelle ich gar nicht in Frage, aber sie muss irgendwo an der Stelle getroffen werden. Auch im Jugendhilfeausschuss gab es einen Antrag, der gesagt hat okay, finanzieren diese Stelle weiter, im Antrag wurde aber nicht gesagt, wo eingespart wird. Entscheidend fällt es auch dem Jugendhilfeausschuss nicht so leicht zu sagen, wo man einfach schnell mal Geld einsparen kann.

Vielen Dank.

Nachfrage 4 (Herr Vollmert): Eine Frage an die Finanzstadträtin und zugleich Bürgermeisterin dieses Bezirkes, ob Sie die Aussage der Kollegin Schmidt-Stanojevic teilt, dass 60.000,00 EUR Peanuts sind und wenn ja, ob Sie dann die nicht auch sofort Herrn Kindler geben können?

Danke.

zu Nachfrage 4 (BezBmin Frau Herrmann): Sie haben den Haushalt beschlossen als BVV, Sie kennen den Haushalt. Es ist die dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung dieses Stadtrates. Ich wäre mir sicher, wenn ich dieses Ressort verantworte, würde ich die 60.000,00 EUR woanders finden in seiner Abteilung.

 

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