Schriftliche Anfrage eingereicht von Jutta Schmidt-Stanojevic und Magnus Heise, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Antwort von Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Finanzen, Personal, Wirtschaft, Kultur und Diversity
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Werden bei der Öffentlichkeitsarbeit (Website, Social Media, Flyer, Aushänge) des Bezirks sowie bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen und der damit verbunden Öffentlichkeitsarbeit die Anforderungen an die Barrierefreiheit umgesetzt, wie sie sich aus dem BIKTG Bln und der BITV 2.0 ergeben?
a) Wenn ja, in welcher Form und bei wie vielen Veranstaltungen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Das Bezirksamt bemüht sich generell um eine barrierefreie Öffentlichkeitsarbeit. Die benannten Richtlinien werden jedoch nicht konkret berücksichtigt. Die notwendige Expertise konnte in den Fachbereichen des Bezirksamtes bisher noch nicht aufgebaut werden. Aufgrund der meist kompletten Auslastung der zur Verfügung stehenden Kapazitäten fehlt bisher die Zeit für entsprechende Schulungen der Mitarbeiter*innen, die in der Regel neben ihrer originären Tätigkeit auch die analoge und digitale Öffentlichkeitsarbeit übernehmen. Die Webseiten im Bezirksamt werden überwiegend mit dem Content-Management-System Imperia erstellt. Dabei werden die Vorgaben zur Barrierefreiheit entsprechend berücksichtigt, um allen Nutzer*innen einen möglichst uneingeschränkten Zugang zu den digitalen Inhalten zu ermöglichen.
Zu den umgesetzten Maßnahmen gehören unter anderem:
• Strukturierte Inhalte: Die Seiteninhalte sind durch logische Überschriftenhierarchien, Listen und Absätze klar gegliedert.
• Alternativtexte: Alle wesentlichen Bilder und Grafiken sind mit beschreibenden Alternativtexten versehen.
• Kontrast und Lesbarkeit: Farben und Schriftgrößen sind so gewählt, dass eine gute Lesbarkeit auch für Personen mit Sehbeeinträchtigungen gewährleistet ist.
• Tastaturbedienbarkeit: Sämtliche Funktionen und Navigationselemente sind vollständig über die Tastatur nutzbar.
• Kompatibilität mit Screenreadern: Die Seite ist so aufgebaut, dass Screenreader die Inhalte korrekt erfassen und ausgeben können.
• Responsives Design: Die Darstellung ist für unterschiedliche Endgeräte (Desktop, Tablet, Smartphone) optimiert.
• Verständliche Sprache: Das Bezirksamt achtet in der Öffentlichkeitsarbeit allgemein auf verständliche Sprache und klare Strukturierung von Texten.
• Leichte Sprache: Das Bezirksamt bietet zentrale Inhalte auf der Webseite in Leichter Sprache an.
Der Webauftritt des Bezirksamtes enthält mehr als 6.200 Seiten. Die Internetseiten sind zum Teil veraltet, so dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese derzeit noch Barrieren aufweisen. Eine vollumfängliche Prüfung und der Abbau sämtlicher Barrieren ist mit den verfügbaren Kapazitäten nicht möglich.
Im Jahr 2023 hat das Bezirksamt eine BITV-Prüfung von ausgewählten Webseiten beauftragt. Dabei wurden stellvertretend Seiten geprüft, die Inhaltselemente enthalten, die häufig im gesamten Webauftritt vorkommen. Der Prüfbericht kommt zu dem Ergebnis, dass der Prüfgegenstand nicht BITV-konform ist. Der Prüfbericht wurde an die Landesredaktion, die das Content-Management-System Imperia zur Verfügung stellt, zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung überstellt. Zudem haben alle Redakteur*innen im Bezirksamt den Bericht erhalten, um Barrieren bei der Erstellung zukünftiger Seiten vermeiden zu können. In der Arbeitsgruppen Öffentlichkeitsarbeit des Jugendamtes wurde das Thema aufgegriffen und die Ansprechperson für digitale Barrierefreiheit hat die Ergebnisse des Prüfberichtes vorgestellt und die Redakteure des Amtes im Bezug auf die Barrierefreiheit der eigenen Seiten beraten.
Bei Veranstaltungen des Bezirksamtes, die sich an die Öffentlichkeit richten, werden nach Möglichkeit Orte gewählt, die für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zugänglich sind sowie Platz für Rollstuhlfahrende und Begleitpersonen geschaffen. Zudem werden Inhalte in Präsentationen nach Möglichkeit visualisiert und komplexe Inhalte erklärt.
a) Wenn ja, in welcher Form und bei wie vielen Veranstaltungen?
Da die Veranstaltungen für die Öffentlichkeit im Bezirksamt nicht statistisch erfasst werden, können wir hier keine Zahlen nennen.
b) Wenn nein, warum nicht?
Wenn Maßnahmen nicht umgesetzt wurden, liegt dies an fehlenden finanziellen Mitteln oder fehlenden personellen Ressourcen bzw. an kurzfristigen organisatorischen Rahmenbedingungen.
2. Werden im Bezirksamt die Anforderungen der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, die vor allem die Anforderungen an barrierefreie Printmedien und Social Media betreffen, berücksichtigt? (Wenn nein, warum nicht?)
Das Bezirksamt bemüht sich generell bei der Veröffentlichung von Printmedien und auf seinen Social-Media-Auftritten um eine barrierefreie Umsetzung. Die benannten Richtlinien werden jedoch nicht konkret berücksichtigt.
3. Werden bei der Planung von Veranstaltungen durch das Bezirksamt – oder durch vom Bezirksamt beauftragte externe Dienstleister – die DIN SPEC 33429 „Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache“ sowie die Checkliste zur Planung von barrierefreien Veranstaltungen berücksichtigt?
Das Bezirksamt bemüht sich generell um barrierefreie Veranstaltungen. Die benannten Empfehlungen werden jedoch (noch) nicht konkret berücksichtigt.
4. Welche Unterstützung durch den Senat hat das Bezirksamt in den vergangenen Jahren seit dem Inkrafttreten des BIKTG Bln erfahren?
Die Kompetenzstelle für digitale Barrierefreiheit (angesiedelt in der Senatskanzlei) berät die Bezirke beispielsweise in der regelmäßig stattfindenden Austauschrunde der Ansprechpersonen für digitale Barrierefreiheit. Hieran nimmt vom Bezirksamt in der Regel eine Vertretung der Pressestelle teil.
5. Wurden den Bezirken durch das Land Berlin Sondermittel zur Verfügung gestellt, um den komplexen Anforderungen an barrierefreie IKT gerecht werden zu können?
Der Bezirksverwaltung Friedrichshain-Kreuzberg wurden seit der Einführung der BITV2.0 im Jahr 2019 keine Sondermittel zur Umsetzung der barrierefreien IKT von der Hauptverwaltung zur Verfügung gestellt.
Mit der Einrichtung der Koordinierungsstelle inklusive Verwaltung nach § 19 LGBG im Jahr 2022 sind finanzielle Mittel zur Schaffung von Barrierefreiheit/Inklusion in der Verwaltung verknüpft.
6. Welche Problemstellungen bei der Umsetzung des BITKG Bln haben sich für die Bezirke bisher ergeben?
Die größten Herausforderungen liegen in der personellen Ausstattung, der kurzfristigen Finanzierung barrierefreier Leistungen (z. B. Dolmetschung) sowie in der technischen Nachrüstung älterer Systeme.
7. Welche zusätzlichen Anforderungen ergeben sich aus der letzten Änderung des BITKG Bln, welche zum 01.01.2026 in Kraft treten wird?
Hierzu kann noch keine abschließende Aussage getätigt werden.
8. Findet ein regelmäßiger Austausch zwischen den Bezirken und mit der Senatsebene statt (beispielsweise über den RdB)?
Ja, es findet eine regelmäßige Austauschrunde der Ansprechpersonen für digitale Barrierefreiheit statt, an der die zuständige Stelle im Bezirksamt teilnimmt, die in der Pressestelle angesiedelt ist.
9. Steht das Bezirksamt in regelmäßigem Austausch mit der „Kompetenzstelle für digitale Barrierefreiheit“ beim Regierenden Bürgermeister?
Ja, das Bezirksamt ist in der regelmäßig stattfindenden Austauschrunde der Ansprechpersonen für digitale Barrierefreiheit, ausgerichtet durch die Kompetenzstelle für digitale Barrierefreiheit vertreten.
10. Hat es in Friedrichshain-Kreuzberg bisher Widerspruchs- oder Klageverfahren gemäß § 32 LBGB gegeben, in welchen eine berechtigte Person einen Verstoß gegen die Verpflichtung zur Herstellung der Barrierefreiheit gerügt hat?
Nein.
Mit freundlichen Grüßen
Clara Herrmann
Bezirksbürgermeisterin