Schriftliche Anfrage eingereicht von Sarah Jermutus, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Antwort von Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

1. Welche Auswirkungen hat die strukturelle Unterfinanzierung des Bezirks nach aktuellem Stand für den Haushalt 2026/27 in den Bereichen Mobilität und Verkehr, z.B.
a. beim Straßenunterhalt,
b. beim Fußverkehr (Bau von Gehwegvorstreckungen, Bau von Gehwegabsenkungen, Bau von sicheren Querungen etc.),
c. beim Radverkehr (Bau und Unterhalt von Radwegen und Fahrradstraßen),
d. bei Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit (auch im ÖPNV, z.B. bei Bus und Tramhaltestellen)
e .bei der Einrichtung von Jelbi-Zonen,
f. bei der Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen,
g. bei der Einrichtung von Parkraumbewirtschaftungszonen?

Lediglich beim Straßenunterhalt und der Einrichtung von Parkraumbewirtschaftungszonen stehen dem Bezirk Mittel im Bezirkshaushalt zur Verfügung. Daher kann zu den weiteren Punkten nur auf die Kürzungen im Landeshaushalt verwiesen werden Eine Übersicht kann der angehängten Information zu den Auswirkungen der Kürzungen im Landeshaushaltsentwurf 2026/2027 im Straßen- und Grünflächenamt, welche an die Ausschüsse gesandt wurde, entnommen werden.
Die veranschlagten Beträge für den Straßenunterhalt unterliegen in ihrer Höhe einer zentral gesteuerten Vorgabe der Senatsverwaltung für Finanzen. Die Mittel für die Straßenunterhaltung reichen bei weitem nicht aus, um den Sanierungsstau nicht weiter anwachsen zu lassen. Die angesprochene Unterfinanzierung führt dazu, dass viele notwendige Maßnahmen nicht umgesetzt werden können.
Kleine Anfrage Antwort vom 29.09.2025

2. Welche Konsequenzen haben die jeweiligen Mittelansätze für die Menschen im Bezirk? Welche Angebote/Maßnahmen/Projekte müssen dadurch gestrichen oder eingeschränkt werden?

Die geringen Mittel in der Straßenunterhaltung führen dazu, dass beispielsweise jedes Jahr nur wenige Fahrbahnen, Geh- und Radwege instandgesetzt werden können und somit die Barrierefreiheit darunter leidet und der Sanierungstau und die Anzahl an akuten Gefahrenstellen ansteigt. Welche konkreten Maßnahmen genau nicht realisiert werden (können), kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Zu den Auswirkungen auf Landesebene wird auf die oben genannte Übersicht verwiesen.

3. In welchen Bereichen werden (zusätzlich zum Bezirkshaushalt) Mittel, die aus dem Haushalt der Senatsverwaltung in den letzten Jahren für bezirkliche Aufgaben bereitgestellt wurden, gekürzt oder gestrichen?

S. Antwort zu 1.

4. Welche Förderprogramme kommen zur ergänzenden Finanzierung der oben genannten Aufgaben in Betracht? Haben die notwendigen Kürzungen im Bezirkshaushalt sowie die politischen Schwerpunkte auf Landesebene Auswirkungen auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Förderung (wie etwa das Fehlen von notwendigen Kofinanzierungen)?

Die gekürzten Titel insbesondere im Rad- und Fußverkehr können Auswirkungen auf die Beantragung von Förderprogrammen aufgrund der notwendigen Kofinanzierungen haben. Als besonders problematisch wird zudem die vorgesehene drastische Kürzung des BENE 2 Förderprogramms angesehen. Final kann erst nach Beschluss des Landeshaushalts und der Rückmeldung der zuständigen Referate der Senatsverwaltung eine Aussage zu den konkreten Auswirkungen getroffen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Annika Gerold
Bezirksstadträtin

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