Schriftliche Anfrage eingereicht von Jutta Schmidt-Stanojevic,  Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Antwort von Abt. Schule, Sport und Facility Management

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Welche Haushaltsmittel sind für die Jahre 2024-2026 für die Schülerbeförderung von Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf vorgesehen?

Folgende finanziellen Mittel wurden für die Jahre 2024-2026 in den Haushalt eingestellt (in 2026
Planungsansatz des Haushaltsplanentwurfs).
2024: 1.130.000 € im Haushaltsansatz
2025: 1.044.000 € im Haushaltsansatz
2026: 1.498.000 € im Haushaltsansatz

2. Wie haben sich die Gesamtkosten in den vergangenen drei Jahren entwickelt?

2022: 1.553.682 € Ausgaben
2023: 1.156.351 € Ausgaben
2024: 1.516.935 € Ausgaben

3. Welche Steigerungen gibt es in den Jahren 2024-2026?

Zum 01.09.2025 muss eine Neuausschreibung der Beförderung erfolgen, so dass noch keine genaue Prognose vorliegt. Es wird aktuell von einer deutlichen Kostensteigerung ausgegangen.

4. Wie hat sich die Anzahl der Schülerbeförderung von Kindern mit besonderen Förderbedarf entwickelt und welche Prognose kann das Bezirksamt für die nächsten Jahre darstellen?

Seit dem Schuljahr 2021/2022 ist die Zahl der bewilligten Beförderungen leicht gestiegen.
SJ 21/22: 264 Schüler*innen
SJ 22/23: 259 Schüler*innen
SJ 23/24: 271 Schüler*innen
SJ 24/25: 277 Schüler*innen
Für die nächsten Jahre kann keine Prognose dargestellt werden.

5. In welchen Fällen übernimmt das Teilhabeamt bzw. das Jugendamt die Kosten für eine Schülerbeförderung während der Schulzeit und in den Ferien?

Das Jugendamt übernimmt keine Kosten für die Schülerbeförderung während der Schulzeit und in den Ferien.
Das Bezirksamt setzt sich auf der Landesebene für eine rechtliche Präzisierung des Beförderungsanspruchs ein. Danach sollte nach Auffassung des Bezirksamtes auch die Beförderung während der Ferienzeit mit einem Rechtsanspruch der betroffenen Familien unterlegt sein, von den Schul- und Sportämtern verantwortet werden und auch die Finanzierung muss den Bezirken vom Land bereitgestellt werden. Für die Beförderung während der Unterrichtszeit sind unumstritten die Schul- und Sportämter zuständig. Hier sind auch keine Kürzungen erfolgt.

6. Nach welchen Kriterien werden die Kosten für eine Ferienbeförderung übernommen und von wen?

Grundsätzlich werden die Kosten für die Ferienbeförderung seit den Herbstferien 2024 in unserem Bezirk nicht mehr vom Schul- und Sportamt übernommen. Es stehen dafür aufgrund der strukturellen Unterfinanzierung der Berliner Bezirke durch das Land Berlin keine hinreichenden Haushaltsmittel zur Verfügung. Es kann im Einzelfall ein Härtefallantrag beim Schul- und Sportamt gestellt werden.

7. Welche Voraussetzungen im Hinblick auf Härtefallregelung müssen erfüllt sein?

– Erziehungsberechtigte sind aus beruflichen Gründen nicht in der Lage, die Schüler*innen zu Hause zu betreuen. Sie müssten ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben.
– Ansonsten können vielfältige weitere individuelle Gründe hinzukommen, die einzeln geprüft werden.

8. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, dass Eltern eine Schülerbeförderung bekommen?

– Vorliegen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs, der erkennen lässt, dass die selbstständige Bewältigung des Schulwegs (und zurück) nicht gefahrlos möglich ist,
– fußläufige Entfernung von der Schule von mehr als 1 km.

9. Welche Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten stehen Eltern bei der Antragstellung zur Verfügung?

Die Anträge werden grundsätzlich in den Sekretariaten der Schulen abgegeben, sodass dort eine mögliche Anlaufstelle für Beratung und Unterstützung vorhanden ist. Außerdem kann das Schul- und Sportamt telefonisch, per Mail oder auch persönlich kontaktiert werden.

10. Welche aktuellen gesetzlichen Vorgaben der Senatsverwaltung gelten bei der Kostenübernahme bei der Schülerbeförderung?

Es gilt bislang nur die Sonderpädagogikverordnung Berlin (SopädVO), §36. Auf der Landesebene wird derzeit eine Verwaltungsvorschrift erarbeitet, die u.a. zum Ziel hat, für die zuständigen Ämter mehr Klarheit bei der Bewilligungspraxis und damit eine berlinweit einheitliche Rechtsanwendung zu schaffen. Dieses Vorgehen entspricht der Forderung der Bezirke. Sofern diese Verwaltungsvorschrift die Ferienbeförderung eindeutig regelt und dementsprechend eine Finanzierung bereitgestellt wird, wird die Beförderung auch in den Ferienzeiten wieder aufgenommen.

Mit freundlichen Grüßen

Andy Hehmke
Bezirksstadtrat

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